deutsche und österreichische UST
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payday |
Geschrieben am 05.02.2015 10:36:24
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Hallo,
ich habe das Problem, dass ich ab und zu österreichische Eingangs- als auch Ausgangsrechnungen mit 20% österreichischer UST habe. Die Frage ist wie ich das korrekt verbuche.
Ich habe mir folgendes gedacht:
In der Buchhaltung für das deutsche Finanzamt, buche ich die Rechnungen brutto mit 0% UST. Damit sind die Rechungen in der deutschen EÜR mit enthalten aber nicht mit in den USTerklärungen.
Zusätzlich lege ich dann noch eine eigene Buchungsdatei in ect für die österreichische Umsatzsteuererklärung an, wo ich nur die österreichischen Rechnungen mit 20% UST buche.
Geht das so in Ordnung bzw. kann ich das so machen?
Viele Grüße
payday |
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Thomas R |
Geschrieben am 05.02.2015 16:41:14
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Seit 2010 kannst du dir auf elektronischen Weg die ausländische Umsatzsteuer vom FA des Auslandes erstatten lassen. Das Verfahren ist im Netz beschrieben, da es von Land zu Land variieren kann.
Die Rechnung wird in diesem Fall ohne ausl. USt gebucht. Verzichtest Du auf die Erstattung, dann mußt du eben Brutto für Netto buchen, denn das dt. Finanzamt hat mit der ausländischen Umsatzsteuer nichts zu tun.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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payday |
Geschrieben am 05.02.2015 16:56:10
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Erstmal danke für die Antwort. Ich möchte allerdings leider keine Erstattung vom österreichischen Finanzamt sondern ich musste mich dort umsatzsteuerlich registrieren und Umsatzsteuer zahlen (für Lieferungen, die ich innerhalb Österrreichs bewirkt habe).
Zitat Die Rechnung wird in diesem Fall ohne ausl. USt gebucht. Verzichtest Du auf die Erstattung, dann mußt du eben Brutto für Netto buchen
Wenn ich das richtig verstehe bedeutet das, dass meine oben genannte Vorgehensweise (In der Buchhaltung für das deutsche Finanzamt, buche ich die Rechnungen mit 20% österreichischer UST brutto mit 0% UST.) korrekt ist?
Eine andere Frage, die ich noch habe: Kann ich ect einfach ein zweites Mal in ein anderes Verzeichnis installieren (mit den österreichischen Formularen)? |
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Thomas R |
Geschrieben am 05.02.2015 17:04:44
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Wenn ich richtig zwischen den Zeilen gelesen habe, dann hast du einen österreichischen und dt. Firmensitz? Wäre es da nicht sinnvoll, einen versierten Steuerberater zu nutzen?
Ich habe es nicht geschafft, das Programm mit zwei getrennten Kontenrahmen zu installieren - ob das mit einem Trick geht, solltest du bei mielket nachfragen.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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payday |
Geschrieben am 05.02.2015 17:21:06
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Nein, ich habe nur einen deutschen Firmensitz. Ich habe aber ein paar wenige Warenlieferungen innerhalb Österreichs bewirkt, die ich mit 20% in Österreich abführen muss. Es handelt sich dabei um ein Reihengeschäft (Ich bestelle Ware bei einem österreichischen Großhandel, der die Ware in meinem Namen direkt an meinen österreichischen Endkunden versendet. Das heißt die Ware verläßt Österreich nicht und ich muß dort versteuern).
Steuerberater habe ich auch schon gefragt, allerdings ist der da auch nicht so versiert. Ich bin mir zwar ziemlich sicher, dass meine Vorgehensweise so passt, wollte allerdings lieber noch mal hier nachfragen.
Bearbeitet von payday am 05.02.2015 17:22:40
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mielket |
Geschrieben am 05.02.2015 17:40:36
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Benutze doch die Mandantenfunktion.
Für die österreichische Steuererklärung kannst Du Dir die Formulare aus dem Formular-Archiv herunterladen. |
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payday |
Geschrieben am 05.02.2015 17:53:17
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Super, danke für den Tipp. Scheint genau das zu sein was ich brauche.
Wenn mir jetzt vielleicht noch kurz jemand bestätigen könnte, dass die folgende Vorgehensweise buchhalterisch korrekt ist, wäre denke ich alles geklärt 
In der Buchhaltung für das deutsche Finanzamt, buche ich die Rechnungen mit 20% österreichischer UST brutto mit 0% UST? |
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mielket |
Geschrieben am 05.02.2015 18:01:27
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Ich glaube aber, die musst Du mit 20% buchen (das MWSt-Feld erlaubt Freitexteingaben). |
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payday |
Geschrieben am 05.02.2015 18:05:45
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Ja, das mit den 20% habe ich auch schon probiert. Allerdings erscheint die UST dann in der deutschen EÜR und auch in der Umsatzsteuererklärung, wo sie nicht hingehört, da ausländische UST.
Deshalb bleibt mir denke ich nur die Möglichkeit den Bruttobetrag mit 0% zu buchen. Oder sehe ich das falsch? Dann passt das nämlich mit den deutschen Formularen und die Werte sind dann dort korrekt. |
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mielket |
Geschrieben am 05.02.2015 18:12:51
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Damit Österreich seine Steuer erhält gibt es in der Regel das Reverse-Charge-Verfahren. Aber wenn der Aussteller der Rechnung keine UST-ID hat, muss er auch auf Rechnungen, die ins Ausland gehen die 20% draufrechnen und der Empfänger der Rechnung darf sie als Vorsteuer abziehen. Das ist mein Stand der Dinge als Steuerlaie.  |
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payday |
Geschrieben am 15.02.2015 14:08:36
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Gibt es auch irgendwo das Formular U1 für die österr. Umsatzsteuererklärung 2013 zum Download? Im Archiv habe ich nur das Formular für 2012 und 2014 gefunden. |
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Killy |
Geschrieben am 15.02.2015 16:33:26
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Die Eingabe muss mittels finanzonline.at gemacht werden. Die Kennzahlen können mit beiden Formularen ermittelt werden.
Bearbeitet von Killy am 16.02.2015 17:51:48
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mielket |
Geschrieben am 16.02.2015 14:47:53
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Zitat payday geschrieben:
Gibt es auch irgendwo das Formular U1 für die österr. Umsatzsteuererklärung 2013 zum Download? Im Archiv habe ich nur das Formular für 2012 und 2014 gefunden. Habe ich jetzt ergänzt. |
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