Es geht ganz konkret um deine USt-Einnahmen und die gegenrechenbare VSt-Beträge die du im jeweiligen Zeitraum, hier jetzt 01.01. bis 31.03., erzielt hast.
Die Ermittlung geht ganz einfach über den Punkt "Formular" und dann das entsprechende Formular auswählen.
Vergiss dabei nicht, den ermittelten Wert auch unter "USt-Vorauszahlungen" manuell einzutragen. Die Werte dort brauchst du dann, wenn du nächstes Jahr dann die USt Jahresmeldung über "Formular" erstellst. Denn die Vorauszahlungen werden dann gegen den dann ermittelten Wert gegen gerechnet, in der Regel liegt der dann noch zu zahlende Betrag im Centbereich.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
|