Dienstwagen
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Torsten |
Geschrieben am 18.11.2015 16:02:37
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Hallo, so oft kauft man ja kein neues Auto, bin etwas verwirrt:
Ich habe den (gebrauchten finanzierten) Dienstwagen in "Abschreibungen auf bewegliche Wirtschaftsgüter" zum KP gebucht, aber wo trage ich den Neupreis ein? Wann erscheint er im AFA-Verzeichnis? Und wie buche ich das Geld welches ich für die Inzahlungnahme des bisherigen Wagens bekommen habe und wie verschwindet er aus dem Afa-Verzeichnis?
Danke für Eure Hilfe!!!
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Thomas R |
Geschrieben am 18.11.2015 16:46:06
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Ich würde hier mal die interne Suche nutzen, denn das Thema hatten wir hier schon häufiger. Daher nur ganz kurz. Denn ob das so eine wahnsinnig gute Entscheidung war, einen Gebrauctwagen in das Betriebsvermögen zu übernehmen??? Denn wenn du weniger als 50% km-Nutzung für deinen Betrieb hast, dann sollte man lieber mit 30 Cent/km rechnen.
Abschreiben kannst du monatsgenau auf 6 Jahre verteilt nur den Kaufpreis, denn der Händler(?) hoffentlich auch mit USt auf der Rechnung ausgewiesen hat. Denn die könntest du dir sofort zurückholen. Also Kaufpreis Brutto einbuchen und mit Minus ohne USt gleich wieder ausbuchen, dann hast du die VSt schon mal gebucht.
Den Listenneupreis inkl. Sonderausstattung, ohne Freisprecheinrichtung aber mit USt. rundest du in einer Nebenrechnung auf volle 100 € ab. Davon dann 1% sind schon mal deine monatlichen Einnahmen (Netto, denn die USt daraus mußt du extra berechnen und buchen), die du somit für das Auto versteuerst. Aus den 1% berechnest du die USt, davon kannst du 20% abziehen, das ist die zu zahlende/buchende USt auf diese Kfz-Nutzung.
Wie gesagt. Hier gibt es dazu noch ausführlichere Pst, also suchen.
Bearbeitet von Thomas R am 18.11.2015 16:48:56
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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Torsten |
Geschrieben am 18.11.2015 17:43:50
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Der Wagen war fast neu und diese Lösung ist für mich das beste.
Habe auch schon geschaut aber noch nicht gefunden wie ich den in Zahlung gegebenen Wagen nun aus der AFA-Liste rausbekomme oder bleibt der noch drin? Der neue Wagen schreibt sich dort automatisch rein??? Sorry dass ich noch mal nachfrage...
Das mit der 1%-Regelung ist schon klar, bin mit dem FA zwangsweise bei einer Betriebsprüfung einig geworden 
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Thomas R |
Geschrieben am 18.11.2015 18:40:42
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Wie du den Verkauf des alten technisch aus der AfA-Liste bekommst, kann ich dir leider nicht sagen.
Buchungstechnisch weißt du es? Die AfA endet mit dem Verkaufsmonat und der Ertrag ist eine USt-pflichtige Einnahme.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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Torsten |
Geschrieben am 18.11.2015 19:25:36
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Ja, Verkauf schon gebucht, Dankeschön! |
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