Könnte hier nicht ein Denkfehler vorliegen? Denn anders als bei Bewirtung unterliegt auch der Privatanteil der Telekommunikationskosten der USt.
Ich buche daher, auch wenn man es anders machen sollte, nur den betrieblichen Anteil der Telekommunikationskosten, da es im Ergebnis ja aufs selbe Endergebnis kommt.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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