Beides. Den die EÜR erfasst alle Zahlungen nach dem tatsächlichen Ein-bzw. Auszahlungsdatum. Die Umsatzsteuerjahresmeldung, die ja immer mit Zeitverzug erfolgt für den Zeitraum - hier das Kalenderjahr, indem sie fällig wurde.
Und du hast ja sicherlich auch nicht vergessen, zusätzlich zu den Buchungen auch die Felder unter dem Button "USt-Vorauszahlungen" jeweils auszufüllen.
Bearbeitet von Thomas R am 06.03.2016 18:11:02
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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