Die Umsatzsteuererklärung spiegelt den wahren Wert aller erhaltenen und zu zahlenden Steuerwerten des Kalenderjahres, hier 2015! - wieder - also nicht das, was gezahlt oder erhalten wurde! Denn Zahlen tust du ja mit Monats oder Quartalsverzug!
Wenn du also für / in 2015 einen korrekten Jahreswechsel vorgenommen hast (also auch dort den Menüpunkt USt-Vorauszahlung manuell geführt hast, das Jahr 2015 korrekt gebucht hast und auch die jeweiligen Beträge im Menü unter USt-Vorauszahlungen korrekt eingetragen hast - dies passiert nicht automatisch! - dann sollte dir das Formular den korrekten Zahlbetrag, ob als Erstattung oder nachzuzahlen angeben. In der Regel liegt dieser dann, wenn man also in 2015 im 2. oder Folgejahr seiner Tätigkeit ist, im Centbereich liegen.
Von mauellen Änderungen in der Elsterübertragung rate ich ab, denn dann stimmt irgend etwas nicht!
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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