... Ich würde da nicht kaufen . Aber im Ernst. Da würde ich Brutto für Netto buchen, denn wenn die Rechnung keine USt ausweist, kann ich, der das ja müßte, keine Umsatzsteuer daraus abführen, die ich dann als VSt geltend machen könnte. Die Rechnung erfüllt ja schon formal nicht die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Rechnung. Ob das allerding Rechtskonform ist?
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
|