Sorry, schon tausend mal durchgekaut, ich weiß. Bitte total um Entschuldigung, aber ich habe auch nach langer Suche nicht wirklich eine exakte Antwort gefunden.
Nehmen wir an der Bruttolistenpreis beträgt der Einfachheit halber 10.000 Euro
1% = 100 Euro x12 = 1200 Euro
Jetzt buche ich 80% davon unter "Private-KFZ-Nutzung" mit Umsatzsteuer, also 960 Euro
(In meiner alten Software war das SKR03 8924 "Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens mit USt. - KFZ Nutzung"
Dann buche ich 20% unter "Private KFZ-Nutzung" aber ohne Umsatzsteuer, da sind 240 Euro
(das war SKR03 8921 "Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens mit USt. - KFZ Nutzung"
Ist das soweit richtig?
Ich habe aber hier und da gelesen dass ich eine Umsatzsteuer noch mal drauf schlagen und extra buchen muss. Nämlich auf 960 Euro, also 182,40 Euro. Die einen sagen so, die anderen was anderes. Bin also echt verwirrt.
Stimmt das und wie buche ich die?
Ich würde mich, trotz des oft durchgekauten Themas, über eine Rückmeldung freuen.
1. Grundsatzentscheidung treffen a) Pauschalversteuerung mit 1% vom Bruttolistenpreis (!) ohne Freisprechanlage auf volle 100 € abgerundet oder b Fahrenbuch. Bei dem von %-Satz 80:20 könnte möglicherweise das Fahrtenbuch günstiger sein, müßte man allerdings an den echten Kosten überprüfen. Kann man m.W. jedes Kalenderjahr nei entscheiden.
2. Hier jetzt im folgenden die 1% Regelung, weil am unaufwendigsten, dabei spielt der % (wenn größer als 10 %) der unternehmerischen Nutzung keine Rolle.
2a Ertragssteuerteil
2aa den Kaufpreis Brutto buchen und den Nettowert gleich wieder mit Minus dagegen, damit bleibt die USt stehen, die ja sofort als VSt wieder vom FA zurückfliesst
2ab Jetzt den monatlichen 1% Wert Brutto für Netto als Einnahme buchen.
2ac Den Nettokaufpreis kann über 6 Jahre monatlich abgeschrieben werden. Also durch 72 teilen ergibt den monatlichen abschreibungsbetrag.
2b Umsatzsteuerteil
Die VSt aus dem Kaufpreis haben wir ja schon unter 2a errechnet und zurückgezahlt. hier geht es jetzt um die Umsatzsteuer die man aus dem Kfz-Vorteil pauschal erzielt:
Der 1% Wert Netto darf um 20% für die fiktiven Teile wie Kfz-Versicherung und Steuer pauschal reduziert werden. Aus diesem Betrag werden die 19% USt errechnet, die man an das FA dann monatlich abführen muss.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
Ich habe den Wagen eigentlich privat und gebraucht gekauft, also den Einkauf kann ich nicht mit einbringen. Ich nutze den Wagen aber tatsächlich zu ca. 90 bis 95% betrieblich. Also möchte ich die laufenden Kosten absetzen. Dafür kann und darf ich den Privatanteil ja nur über die 1% Regelung regeln.
In dem Fall hatte ich das nach zwei Tagen Internetsuche so verstanden wie oben beschrieben. Mir erschien das Feld "Private KFZ-Nutzung" auch als logisch, weil es dann in der EÜR auch unter solcher auftaucht.
Meine Infos hatte ich unter anderem hieraus: http://steuer-abenteuer.de/steuerlexikon/einkommensteuer/1-regelung-unternehmer.html Glaube der Link kam auch aus diesem Forum. Gab aber noch andere ähnliche Anleitungen. Oftmals mehr verwirrend, jedenfalls für mein Hirn.
Wenn ich Dich richtig verstanden habe, müsste ich, um bei dem Beispiel oben zu bleiben, 1200 (1%) als Einnahme buchen. Brutto für netto heißt hier also ohne Umsatzsteuer buchen? Und dann muss ich noch die Umsatzsteuer extra buchen, weil die ja nur von den 80% errechnet wird, also von den 960 Euro ??? Wie buche ich die? Glaube ich hab da noch ein Verständnisproblem. (sorry!!)
Da du das Auto gebraucht und privat gekauft hast rentiert sich m.E. eine Übernahme in das Unternehmen nicht, denn 1. kannst du dir die enthaltene USt nicht als VSt zurückholen und zweitens musst du den echten Restwert des Kfz ermitteln, dann die Restnutzungsdauer festlegen denn daraus ergibt sich der Abschreibungsbetrag.
Für die Ertragssteuerseite gilt aber der Bruttolistenpreis des Neuwagens, den muß man auch erst einmal finden und dann ermitteln.
Zu Deinen Fragen
wenn du 1.200 € als Einnahme buchen mußt, dann war der Bruttoneupreis, auf volle 100 € abgerundet 120.000,00 €.
Was du als Ausgabe, sprich AfA, monatlich absetzen kannst mußt du noch ermitteln. Denn das bestimmt sich nach dem realen Restwert des Autos (ggfs. über Gutachten) und die von dir festgelegte Nutzungsdauer - also irgend etwas zwischen 1 Jahr und 5 Jahre.
Als Umsatzsteuer mußt du wie von dir errechnet 19 % aus (1.200 - 20%) = 960 € > = 182,40 € zahlen.
Da ich mein Kfz im Privatvermögen gelassen habe, war damals ebenfalls gebraucht) und ich nur 49,99 % der Gesamtkilometer beruflich fahre, setze ich für jeden unternehmerischen km 0,30 € an. Daher fällt mit buchungstechnisch nur folgende Lösung ein.
Um diese Umsatzsteuer zu zahlen würde ich zwei Einnahmebuchungen tätigen. Einmal die 960 € mit 19 % USt und dann die Rstbuchung von 240 € (macht dann die 1.200) mit 0 % USt.
Bearbeitet von Thomas R am 20.04.2017 15:21:11
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
Ich meinte mit den 1200 Euro natürlich den Jahresbetrag, wie ganz oben beschrieben
Den Neupreis, Listenpreis mit Ausstattung habe ich ermittelt. Wenn der Wagen nicht sehr teuer war lohnt sich das schon, auch wenn man ihn gebracht kauft. Zum Beispiel ein Kleinwagen der Neu unter 10.000 gekosten hat. Wenn man viel fährt, übertreffen die laufenden kosten die 1% locker.
Ok, so wie Du es jetzt beschrieben hast, hab ich es früher mal gebucht. Glaube es war 2012 und 2013. Aber dafür gibt es bei anderen Steuerprogrammen nach SKR03 (oder auch SKR04)-Konten mit den Bezeichnungen 8924 und 8921. Dann erscheint es in der EÜR auch als KFZ-Privatnutzung.
Jetzt wollte ich es dieses Jahr wieder machen, diesmal mit EasyCT... und kam ins schleudern, weil ich mich noch mal informieren wollte und jeder was anderes geschrieben hat.
Wenn man das genauso, wie Du beschrieben hast in EasyCT bucht, nur nicht unter Einnahmen sondern unter KFZ-Nutzung (war vorgegeben) erscheint das in der EÜR als KFZ-Privatnutzung (Feld 106)
Ich danke Dir für die Infos und wünsche ein schönes Wochenende!!
Hallo, ich bin hier ganz neu. Ich habe das Programm früher schon einmal genutzt, die Bedienung ist mir also nicht fremd.
Können Sie mir jedoch dennoch verraten, wenn ich Ihrem Post folge, wo ich die einzelenen Beträge buchen muss? Also in welche Konten?
Das wäre sehr nett und vielen Dank.
1. Grundsatzentscheidung treffen a) Pauschalversteuerung mit 1% vom Bruttolistenpreis (!) ohne Freisprechanlage auf volle 100 € abgerundet oder b Fahrenbuch. Bei dem von %-Satz 80:20 könnte möglicherweise das Fahrtenbuch günstiger sein, müßte man allerdings an den echten Kosten überprüfen. Kann man m.W. jedes Kalenderjahr nei entscheiden.
2. Hier jetzt im folgenden die 1% Regelung, weil am unaufwendigsten, dabei spielt der % (wenn größer als 10 %) der unternehmerischen Nutzung keine Rolle.
2a Ertragssteuerteil
2aa den Kaufpreis Brutto buchen und den Nettowert gleich wieder mit Minus dagegen, damit bleibt die USt stehen, die ja sofort als VSt wieder vom FA zurückfliesst
2ab Jetzt den monatlichen 1% Wert Brutto für Netto als Einnahme buchen.
2ac Den Nettokaufpreis kann über 6 Jahre monatlich abgeschrieben werden. Also durch 72 teilen ergibt den monatlichen abschreibungsbetrag.
2b Umsatzsteuerteil
Die VSt aus dem Kaufpreis haben wir ja schon unter 2a errechnet und zurückgezahlt. hier geht es jetzt um die Umsatzsteuer die man aus dem Kfz-Vorteil pauschal erzielt:
Der 1% Wert Netto darf um 20% für die fiktiven Teile wie Kfz-Versicherung und Steuer pauschal reduziert werden. Aus diesem Betrag werden die 19% USt errechnet, die man an das FA dann monatlich abführen muss.
Standardmäßig erzeugt EC&T bei der Installation einen Kontenrahmen, der dem EÜR-Formular entspricht. Bei einem selsbt erstellten Kontenrahmen muss man die entsprechenden Formularfelder selbst zuweisen (siehe Doku).
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mielket
14.10.2025 10:40:17
Naja, wäre EC&T nativ für MacOS entwickelt worden und man bräuche einen Mac-Emulator drumrum, damit es auf Windows läuft, gäbe es auch Reibungsverluste.
Thomas R
04.10.2025 11:39:18
Danke, ich weiß schon, warum ich lieber in der Win-Welt lebe.
mielket
04.10.2025 11:12:27
Der Plugin-Manager kann nur EC&T updaten, nicht das Crossover, das im EasyCT4Mac.zip Paket enthalten ist.
mielket
04.10.2025 11:09:47
nicht ganz: Das Problem war, dass der Fehler nicht in der EC&T-Software an sich steckte, sondern in der Windows-Simulation der Firma Codeweavers drum herum.
Thomas R
04.10.2025 07:48:12
@thomas_stahl Wenn du auf das Icon des Button "Plugin" klickst geht dein Wunsch in Erfüllung.
thomas_stahl
03.10.2025 20:43:01
Version 3.4. hat meine Druck-Probleme gelöst! Danke
thomas_stahl
03.10.2025 20:37:06
Warum gibt es keinen Button "Update" wo ich einfach die neueste version einfach Installieren kann?