Ja, wobei du in der AfA-Tabelle nachlesen mußt in welchem Zeitraum du das Baugerüst abschreiben musst.
Ich buche soetwas auf das AfA-Konto wie folgt:
1. Vollen Bruttobetrag mit 19% als Ausgabe
2. Nettobetrag mit Minus und USt 0% auf das gleiche Konto dagegen, damit hast Du nur die USt als rückholbare VSt gebucht
3. Zum Jahresende buche ich die Summe der monatlichen AfA mit 0% USt als Ausgabe.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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