mielket schrieb:
Die Versandkosten gehen im jeweils höheren MWSt.-Satz auf.
Im Restaurant bekommt man ja auch eine 19%-Rechnung, obwohl ganz viele Lebensmittel zu 7% in der Leistung enthalten sind.
PS: Veräußerung Anlagevermögen ist wohl nicht richtig. Es sei denn, das Buch oder die DVD hat Dich mehr als 250 bzw. 410 bzw. 1000€ gekostet (siehe http://www.kontol...ueter-gwg/). Ansonsten ist es mit dem Kauf sofort abgeschrieben und zählt nicht zum Anlagevermögen. Dann einfach so buchen, dass es in der EÜR auf Feld (1)112 landet "Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen".
Danke für die Antwort,
VG, Bastian |