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Frage zu ausländischer Umsatzsteuer in EÜR
payday
Hallo,

ich habe einige wenige Umsätze die im Ausland steuerbar sind. Kennt sich hier zufällig jemand mit dem verbuchen von ausländischer Umsatzsteuer aus?

Ist das Feld 140 in der Anlage EÜR (Vereinnahmte Umsatzsteuer sowie Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgaben) nur für deutsche Umsatzsteuer gedacht oder muss da auch die ausländische Umsatzsteuer mit rein?

Zum Beispiel wenn ich eine Rechnung über 120 EUR brutto mit 20% österreichischer USt. ausstelle, kann ich dann den kompletten Brutto-Betrag von 120 EUR einfach in das Feld 103 (Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen) buchen oder muss der Netto-Betrag von 100 EUR in das Feld 112 (oder 103) und der Umsatzsteueranteil von 20 EUR in das Feld 140?

Viele Grüße

payday
 
Thomas R
Sorry, aber hast du in dt. ein dt. Unternehmen? Dann kannst du keine Rechnung mit ausländischer USt ausstellen. Oder verstehe ich deine Frage falsch?
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
payday
Ja, ich habe in Deutschland ein deutsches Unternehmen und verkaufe Waren über das Internet. Normal stelle ich meine Rechnungen natürlich mit deutscher Ust. aus, aber ich bin auch in Österreich umsatzsteuerlich registriert und muss bestimmte Rechnungen mit österreichischer USt. ausstellen. Das liegt daran, dass ich einen Lieferanten in Österreich habe, der Waren direkt an meine Kunden in Österreich versendet. Die Lieferung ist also innerhalb Österreichs und deshalb auch dort steuerbar. Es gibt natürlich auch noch einige andere Fälle, wo man Rechnungen mit ausländischer Umsatzsteuer ausstellen muss, wie zum Beispiel beim Überschreiten der Lieferschwelle in ein Land.
 
Thomas R
Sorry, da kann ich dir nicht helfen. Ist vielleicht eher etwas für einen Steuerberater.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
mielket

Zitat

payday schrieb:
Zum Beispiel wenn ich eine Rechnung über 120 EUR brutto mit 20% österreichischer USt. ausstelle, kann ich dann den kompletten Brutto-Betrag von 120 EUR einfach in das Feld 103 (Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen) buchen oder muss der Netto-Betrag von 100 EUR in das Feld 112 (oder 103) und der Umsatzsteueranteil von 20 EUR in das Feld 140?


Ich glaube, so ist es gedacht.
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
Thomas R
Also wenn, dann wäre es die Lösung 1, denn m.W. kommt in das Feld 140 nur die deutsche Umsatz bzw. Vorsteuer.

Ich würde trotzdem dringend zu einer Beratung durch einen Steuerberater raten, denn bei der Umsatzsteuer spaßen weder Österreich noch Deutschland. Denn es ist mir schon ein Rätsel, wie du österreichische Umsatzssteuer, die du dort schuldest, über ein deutsches Vorsteuer- bzw. EÜR Formular abführen willst. Denn eigentlich ist, ab bestimmten Beträgen dafür http://www.bzst.de/DE/Steuern_Interna..._node.html zuständig.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
payday
Vielen Dank für die Antworten. Ich will natürlich keine österreichische Umsatzsteuer über ein deutsches Vorsteuer- bzw. EÜR Formular abführen, dafür nutze ich natürlich das österreichische USt-Formular bzw. das österreichische FinanzOnline. Nichtsdestotrotz ist natürlich die österreichische USt genauso wie die deutsche USt eine ganze normale Einnahme die ich in der deutschen EÜR auch anzugeben habe. Die Frage war halt blos in welchem Feld.

Ich habe jetzt noch einmal einen Steuerberater gefragt und dieser meinte auch es ist Lösung 1, da in das Feld 140 nur die deutsche Umsatzsteuer kommt. War übrigens gar nicht so leicht einen Steuerberater zu finden, der sich mit sowas auskennt. Selbst beim Finanzamt habe ich nachfragt und die konnten mir das nicht wirklich beantworten.
Bearbeitet von payday am 12.04.2018 19:23:55
 
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mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen
-- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.

Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.

sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär
ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ?? Grüße aus Berlin Sternkieker

hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima! Wink

mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!

mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt
ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.

mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.

hhoffmann
04.01.2026 17:15:08
Hallo, ist die EÜR 2025 online oder sehe ich die nicht? Danke für Tipp!

thomas_stahl
03.01.2026 21:31:24
Und bei dem Fenster Datensicherungsopi
onen ist nur der Button Abbrechen sichtbar, sonst nichts...

thomas_stahl
03.01.2026 21:30:28
Hallo, ich bekomme immer die Meldung: Sorry, konnte das Übergabeprotokoll-
PDF nicht öffnen...habe Acrobat und Reader aber installiert...

BernhardT
01.01.2026 13:12:45
Dem kann ich mich nur anschließen... Wink

Thomas R
31.12.2025 21:23:11
Allen hier ein gutes, erfolgreiches und gesundes 2026 und Dir mielket zusätzlich weiterhin die Kraft EC&T weiter zu pflegen. Smile

mielket
14.10.2025 10:40:17
Naja, wäre EC&T nativ für MacOS entwickelt worden und man bräuche einen Mac-Emulator drumrum, damit es auf Windows läuft, gäbe es auch Reibungsverluste.

Thomas R
04.10.2025 11:39:18
Danke, ich weiß schon, warum ich lieber in der Win-Welt lebe. Wink

mielket
04.10.2025 11:12:27
Der Plugin-Manager kann nur EC&T updaten, nicht das Crossover, das im EasyCT4Mac.zip Paket enthalten ist.

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