Ich habe dieses Jahr folgendes Kfz-Problem, für das ich im Netz keine Lösung finde.
Ich kaufe diesen Monat einen rund einjährigen Werkswagen, da mein alter durch das Wetter bedingt seinen Geist aufgegeben hat. Wie im Durchschnitt der letzten Jahre werde ich das Kfz zu 48 % unternehmerisch und zu 52 % privat nutzen. Die unternehmerischen km erfasse ich pauschal mit 30 Cent/km, das erspart mir hohen Verwaltungsaufwand.
Nach § 15 UStG kann ich bei dieser teilunternehmerischer Verwendung des Fahrzeugs mir aus dem Kauf die USt mit eben diesen 48 % zurückholen, durch die pauschalierte Nutzung brauche ich für den Privatanteil dann auch keine USt abführen.
Frage. Kann ich jetzt auch die Anschaffungskosten in der Restnutzungszeit, knapp 5 Jahre, mit 48 % der monatsgenauen AfA absetzen?
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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