Abschreibung
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Ralf |
Geschrieben am 02.08.2006 18:25:16
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Was mache ich mit der Abschreibung wenn ich das Gerät vor ablauf der Abschreibungszeit verkaufe? |
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mielket |
Geschrieben am 03.08.2006 12:05:03
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In der AfA-Buchung kucken, wie viel Restwert noch drin ist, die Buchung löschen und mit einer Ausgaben-Buchung ersetzen, die diesen Restwert enthält (0% MWSt. wenn AfA-Jahr>1), schließlich eine Einnahmen-Buchung entsprechend dem Verkaufserlös machen. |
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Ralf |
Geschrieben am 03.08.2006 18:38:48
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Ok danke hab ich verstanden |
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AN |
Geschrieben am 07.01.2007 14:45:45
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Zitat mielket geschrieben:
In der AfA-Buchung kucken, wie viel Restwert noch drin ist, die Buchung löschen und mit einer Ausgaben-Buchung ersetzen, die diesen Restwert enthält (0% MWSt. wenn AfA-Jahr>1), schließlich eine Einnahmen-Buchung entsprechend dem Verkaufserlös machen.
Der Restwert stimmt aber bei mir - glaube ich - nicht siehe
https://www.easyct.de/forum/viewthrea...ead_id=352
oder ich mache einen Denkfehler |
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Vogelfrei |
Geschrieben am 07.06.2011 20:02:30
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Zitat mielket geschrieben:
In der AfA-Buchung kucken, wie viel Restwert noch drin ist, die Buchung löschen und mit einer Ausgaben-Buchung ersetzen, die diesen Restwert enthält (0% MWSt. wenn AfA-Jahr>1), schließlich eine Einnahmen-Buchung entsprechend dem Verkaufserlös machen.
Hallo Herr Mielke,
steuerlich scheint mir die Antwort aber fragwürdig.
Wenn ich im Ende Juni einen Gegenstand entnehme, dann muss ich im Prinzip die Monate Januar bis Juni noch linear abschreiben und dann den Restwert per Ende Juni als "Ausgabe" buchen.
Wenn ich aber den Restwert laut Anzeige nehme (der sich hinsichtlich des Betrages natürlich unterscheidet, weil der angezeigte Restbetrag nicht monatsaktuell ist), wäre das meiner Meinung nach steuerlich nicht richtig.
Angezeigt wird in ECT als Restwert bei mir immer nur der "Buchwert zu Beginn des Ermittlungszeitraumes).
Grüße aus Solingen |
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mielket |
Geschrieben am 07.06.2011 21:47:46
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Seiten Administrator
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In welchem Monat das Anlagegut noch wie viel wert ist, ist ja egal. Es sind Jahres-Abschreibungsraten. Was anderes interessiert das Finanzamt nicht.
Bei Verkauf eines Anlagenguts ganz einfach den Restwert als Ausgabe und den Verkaufserlös als Einnahme buchen. Das ist das Einfachste. Wer Probleme hat, weil dadurch künstlich Umsatz erzeugt wird, der kann auch statt der Einnahme den Verkaufserlös als negativen Betrag auf das selbe Konto wie die finale Abschreibungsrate buchen. Aber alles sollte immer schön im Anlagenverzeichnis dokumentiert werden. |
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Ralf |
Geschrieben am 28.03.2012 19:44:09
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Und wie verhält es sich wenn ich ein Anlagegut ins Privatvermögen haben will?
Grund: Maschine ist betrieblich nicht mehr zu gebrauchen aber privat ab und zu schon.
Restbuchwert als Ausgabe Zeile 35 EÜR
Einnahme Zeile 16 EÜR
stimmt das so?
Muss ich den Einnahmebetrag schätzen oder kann ich den irgenwo aus vergangenen Steuersachen herauslesen und muss ich das ganze irgendwie Belegen? |
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joey |
Geschrieben am 30.03.2012 12:07:09
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Zitat mielket geschrieben:
a) In welchem Monat das Anlagegut noch wie viel wert ist, ist ja egal. Es sind Jahres-Abschreibungsraten. Was anderes interessiert das Finanzamt nicht.
 Bei Verkauf eines Anlagenguts ganz einfach den Restwert als Ausgabe und den Verkaufserlös als Einnahme buchen. Das ist das Einfachste. Wer Probleme hat, weil dadurch künstlich Umsatz erzeugt wird, der kann auch statt der Einnahme den Verkaufserlös als negativen Betrag auf das selbe Konto wie die finale Abschreibungsrate buchen. Aber alles sollte immer schön im Anlagenverzeichnis dokumentiert werden.
Zu a) rechnerisch läufts auf das gleiche hinaus, aber richtig ist die pro rata temporis Abschreibung und erst dann die Ausbuchung des Restwerts. Das Einfachst ist hier leider auch falsch, aber deswegen werden keine Köpfe rollen, nur propagieren würde ich das dann nicht.
Zu das mit dem negativen Betrag auf die finale Abschlussrate ist überhaupt nicht gebräuchlich und gar nicht zu empfehlen. Es handelt sich um keinen "künstlichen" Umsatz sondern um einen umsatzsteuerlichen Hilfsumsatz, der nach § 22 UStG separat aufzuzeichnen ist, zumindestens auf einem dafür angelegten Konto ist das dann korrekter ausgewiesen. Ein Prüfer soll das noch vernünftig nachvollziehen können. |
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Ralf |
Geschrieben am 03.04.2012 16:31:04
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jetzt bin ich noch nicht schlauer als vorher... kann das jemand nochmal einfacher erklären? Danke
Bearbeitet von Ralf am 03.04.2012 16:33:08
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joey |
Geschrieben am 03.04.2012 20:25:39
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Tut mir leid, dass das Steuerrecht nicht so leicht ist, wie du es dir vorgestellt hast, aber , es ist ihm eigentlich aber auch egal. Wir müssen uns an die Regeln halten und wenn wir es selbst nicht können, dann andere mit der Anfertigung der Steuererklärungen beauftragen, anders ist es ja auch nicht, wenn ein Auto über den TÜV muss, man bastelt selbst dran rum oder geht in die Werkstatt. |
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Ralf |
Geschrieben am 03.04.2012 21:45:56
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Ich wollt mich nicht beschweren!
Es ging lediglich darum was ich als Verkaufserlös buchen soll wenn ich das Teil nicht verkaufe sondern nur in meine Privatsache überführen will. Es gibt ja da keine Rechnung. |
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joey |
Geschrieben am 04.04.2012 14:38:20
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Ich habs nicht als Beschwerde aufgefasst, aber das was du jetzt schreibst, das ist ein ganz anderer Fall. Entnehmen musst du das Wirtschaftsgut zum Teilwert, das ist, jetzt mals extremst vereinfacht, etwa der Verkehrswert des Gutes. Das musst du auch als Erlös auf einem Einnahmenkonto buchen, bis zum Zeitpunkt der Entnahme musst du abschreiben, danach den Restbuchwert als Betriebsausgabe buchen, aber mit dem Entnahmezeitpunkt kannst du ja flexibel sein und es so entnehmen, dass du keinerlei Abschreibungen berücksichtigen musst. Ihr machts einem auch nicht immer einfach. |
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Ralf |
Geschrieben am 04.04.2012 17:33:48
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Es ist dann wohl am besten ich entnehme im Dezember?
Da hab ich einen vollen Jahresauflösungsbetrag und brauch nicht rum rechnen.
Den Teilwert muss ich schätzen? |
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Ralf |
Geschrieben am 04.04.2012 17:33:56
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Es ist dann wohl am besten ich entnehme im Dezember?
Da hab ich einen vollen Jahresauflösungsbetrag und brauch nicht rum rechnen.
Den Teilwert muss ich schätzen? |
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joey |
Geschrieben am 04.04.2012 17:45:53
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Ja, das geht schon. Was ist denn eigentlich mit der Uhrzeit im thread los, das kann doch nicht sein, dass du die Frage schon im Jahr 2006 gestellt hast? |
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Ralf |
Geschrieben am 04.04.2012 17:59:31
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Ich hatte diesen Thread in 2006 angefangen...
Da ging es um verkauf von Anlagegut.
Jetzt wollt ich Anlagegut privat entnehmen und kein neuen Thread extra anfangen. |
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