Ich habe an meinem ehemaligen Kunden eine Rechnung gestellt.
Dieser ist aber, zu meinem Bedauern, nach Rechnungstellung in den Ausgleich gegangen
( nicht wegen mir ) und hat mir nur 1/3 der Rechnung gezahlt.
Wie soll ich nun diese Rechnung verbuchen ? Ich würde folgendermaßen vorgehen:
1. Vorhandene Rechnung Stornieren ( keine Ahnung wie ... )
2. Eine weitere Rechnung mit korrigiertem Betrag und gleicher Rechnungsnummer erstellen.
Fragen für die Zukunft...
Angenommen man hat folgenden Fall.
Man hat einen Kunden der nach Rechnungsstellung in den Konkurs geht.
Dann müßte man die ganze Rechnung aus der Buchhaltung streichen.
Meiner Meinung nach ist dies aber nicht möglich weil man dann in der Rechnungsnummer-reihenfolge eine Lücke hätte.
Ich gehe mal davon aus, daß Du Ist-Versteuerer bist, also nicht nach Rechnungseingang/-ausgang versteuerst, sondern nach Einnahmen/Ausgaben.
Als kleine oder gar Kleinstgewerbler haben wir da ja zum Glück etwas Freiheit bei der Buchhaltung (sonst würden wir wohl auch ECuT nicht benutzen *g*). Und diese Freiheiten der Einnahme-/Überschußrechnung sollten wir auch nutzen. In einem Fall wie Deinem hieße das für mich:
Die Rechnung bleibt die Rechnung und die verringerte Einnahme ist halt Deine Einnahme. Punkt und Fertig.
Und zur Vermeidung von etwaigen Mißverständnissen bei einer evtl. Außenprüfung durchs FA hängst Du einen Zweizeiler an die Rechnung, der den Zusammenhang erklärt.
Was grundsätzlich nicht geht (und letztlich auch keinen Sinn macht) ist das nachträgliche korrigieren der Rechnung, nur damit hinterher Zahlungseingang und Rechnung zusammenpassen.
Was Storno angeht (den ich hier, wie gesagt, gar nicht anwenden würde) hast Du in ECuT die Möglichkeit, einer Buchung aufs gleiche Konto einfach ein Minuszeichen voranzustellen, im Buchungstext dann einfach "Storno zu Rg. xy") und fertig.
Aber nochmal: Das hier ist kein Stornofall, sondern einfach zu wenig Zahlungseingang. Das ist dann aber so. Und den kannst Du und solltest Du auch nicht wegrechnen.
___
Nachtrag: Wie gesagt, ich gehe von Ist-Versteuerung aus. Du sagst zwar, daß Du die Rechnung in der Buchhaltung hast, meinst das aber wahrscheinlich nur im übertragenen Sinne, da Du in ECuT ja nur Einnahmen und Ausgaben buchst, aber eben keine Rechnungen ... Bearbeitet von robert wiegner am 23.09.2006 12:41:22
Ergänzend zu Robert die Kurzfassung, so wie vorgehen würde.
1. Unter Einnahme nur den tatsächlich erhaltenen Betrag buchen
2. Auf der Rechnung im Buchungsordner dies so vermerken mit dem Hinweis, Schuldner ist am "*" in Insolvenz gegangen und hat Rest nicht bezahlt.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
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mielket
11.06.2026 19:55:06
Ich habe auch schon mit Flatpac experimentiert. Sieht vielversprechend aus...
mielket
09.06.2026 12:32:34
@dschuhmann EC&T ist speziell angepasst, um mit Wine problemlos zu laufen, insofern: ja, ist was dran.
dschuhmann
06.06.2026 23:07:23
Elster zeigt auf der Softwareseite für Linux auch Easy cash & tax an. Ist da was dran?
mielket
03.06.2026 11:38:55
Würde mich interessieren: Sind hier sonst noch Hardcore- Alphatester unterwegs, die die v4 nicht nur installiert haben, um sich nur mal anzuschauen wie es aussieht?
mielket
03.06.2026 11:33:38
v4.0.8 patch: Dauerbuchungen ausführen stürzte ab und Zugriff auf bestimmte Einstellungen von Plugins aus war nicht möglich. Damit habe ich eben die USt.-Voranmeldung für das 1. Quartal übertragen.
mielket
02.06.2026 14:10:10
v4.0.7 patch: Anfangssaldo und Filtern bei WPF-Bestandskonten -Journal sowie ein Out-Of-Memory Crash repariert.
mielket
29.05.2026 16:30:06
v4.0.6 patch verfügbar; u.a. funktioniert das CSV-Import-Plugin jetzt mit der v4. Viele andere Bugs sind gefixt.
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