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Stornorechnung in Easycash verbuchen?
davelee
Hallo ,ich hätte folgende Frage:

Ich habe an meinem ehemaligen Kunden eine Rechnung gestellt.
Dieser ist aber, zu meinem Bedauern, nach Rechnungstellung in den Ausgleich gegangen
( nicht wegen mir ) und hat mir nur 1/3 der Rechnung gezahlt.
Wie soll ich nun diese Rechnung verbuchen ?

Ich würde folgendermaßen vorgehen:

1. Vorhandene Rechnung Stornieren ( keine Ahnung wie ... )
2. Eine weitere Rechnung mit korrigiertem Betrag und gleicher Rechnungsnummer erstellen.

Fragen für die Zukunft...

Angenommen man hat folgenden Fall.
Man hat einen Kunden der nach Rechnungsstellung in den Konkurs geht.
Dann müßte man die ganze Rechnung aus der Buchhaltung streichen.

Meiner Meinung nach ist dies aber nicht möglich weil man dann in der Rechnungsnummer-reihenfolge eine Lücke hätte.

Würde man in diesem Fall vorgehen?

Vielen Dank, Davelee
 
robert wiegner
Ich gehe mal davon aus, daß Du Ist-Versteuerer bist, also nicht nach Rechnungseingang/-ausgang versteuerst, sondern nach Einnahmen/Ausgaben.

Als kleine oder gar Kleinstgewerbler haben wir da ja zum Glück etwas Freiheit bei der Buchhaltung (sonst würden wir wohl auch ECuT nicht benutzen *g*). Und diese Freiheiten der Einnahme-/Überschußrechnung sollten wir auch nutzen. In einem Fall wie Deinem hieße das für mich:
Die Rechnung bleibt die Rechnung und die verringerte Einnahme ist halt Deine Einnahme. Punkt und Fertig.
Und zur Vermeidung von etwaigen Mißverständnissen bei einer evtl. Außenprüfung durchs FA hängst Du einen Zweizeiler an die Rechnung, der den Zusammenhang erklärt.

Was grundsätzlich nicht geht (und letztlich auch keinen Sinn macht) ist das nachträgliche korrigieren der Rechnung, nur damit hinterher Zahlungseingang und Rechnung zusammenpassen.

Was Storno angeht (den ich hier, wie gesagt, gar nicht anwenden würde) hast Du in ECuT die Möglichkeit, einer Buchung aufs gleiche Konto einfach ein Minuszeichen voranzustellen, im Buchungstext dann einfach "Storno zu Rg. xy") und fertig.

Aber nochmal: Das hier ist kein Stornofall, sondern einfach zu wenig Zahlungseingang. Das ist dann aber so. Und den kannst Du und solltest Du auch nicht wegrechnen.

___

Nachtrag: Wie gesagt, ich gehe von Ist-Versteuerung aus. Du sagst zwar, daß Du die Rechnung in der Buchhaltung hast, meinst das aber wahrscheinlich nur im übertragenen Sinne, da Du in ECuT ja nur Einnahmen und Ausgaben buchst, aber eben keine Rechnungen ...

Bearbeitet von robert wiegner am 23.09.2006 11:41:22
 
Thomas R
Ergänzend zu Robert die Kurzfassung, so wie vorgehen würde.
1. Unter Einnahme nur den tatsächlich erhaltenen Betrag buchen
2. Auf der Rechnung im Buchungsordner dies so vermerken mit dem Hinweis, Schuldner ist am "*" in Insolvenz gegangen und hat Rest nicht bezahlt.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
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BernhardT
13.03.2026 11:36:50
Problem gelöst?

kkoefteg
11.03.2026 13:50:05
Vielen Dank.

BernhardT
11.03.2026 12:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
Links oben auf das Programm-Icon klicken und dann ggf. das richtige Verzeichnis auswählen. Besser einen Thread im Forum eröffnen.

kkoefteg
10.03.2026 22:06:14
Nach dem Update bekomme ich die Meldung „Software neu installiert“. Die Software springt sofort zu Buchungsjahr und Währung. Die Felder Unternehmen, Finanzamt usw. sind leer. Die angelegten Konten

mielket
26.02.2026 18:29:38
Bei meinem kleinen GoBD-Tool war das Software-Signatur-
zertifikat abgelaufen. Ich habe es auf der Download-Seite aktualisiert.

mielket
11.02.2026 14:10:50
Tut mir Leid, wenn immer noch nicht alle den Newsletter bekommen haben aber mein neuer Webspace-Provider hat den EMail-Versand auf 60 pro Stunde gedrosselt. Kann also noch bis zum Wochenende dauern...

fantes11
03.02.2026 11:48:14
Es funktioniert sehr gut. Wie immer. Danke.

mielket
30.01.2026 18:10:58
Kleines Update: Es fehlen nur noch die deutschen USt.-Erkl.- Formulare 2025 und 2026...

mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen
-- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.

Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.

sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär
ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ?? Grüße aus Berlin Sternkieker

hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima! Wink

mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!

mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt
ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.

mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.

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