Nein, denn das widerspricht dem Konzept der USt. Vorsteuer können nur Unternehmer/en geltend machen.
Da du allerdings Einkünfte aus Vermietung (und Verpachtung) hast, kannst du Aufwendungen, nicht aber deren USt, als Werbungskosten geltend machen. Im übrigen hüte dich, falls du nicht Unternehmer bist, auf die Vermietung eine Rechnung mit USt auszustellen, denn dann müßtest du diese tatsächlich auch an das FA abführen!
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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