Du kannst sicherlich mit dem Formblatt 2018 arbeiten, denn das für 2019 erscheint erst vor der Jahreswende.
Meine Krankenkasse gibt sich in einem Brief einfach mit der Angabe, was ich voraussichtlich als Überschuß erwirtschaften werde zufrieden und legt danach den vorläufigen Beitrag fest.
Da sollte man realistisch sein, denn i.d.R. muß man ja dann den entsprechenden Einkommensteuerbescheid (für 2019 als den, den man ab Mai 2020 für 2019 erhalten wird) nachreichen und erst dann wird der entgültige Beitrag festgelegt, was, wenn man zu wenig realistisch war, zu Nachzahlungen führen kann.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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