Verplegungsmehraufwand und Fahrtkosten als Freiberufler und GbR
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McCoy |
Geschrieben am 06.08.2019 20:25:38
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Folgendes Szenario: Ein Musiker erteilt als freier Mitarbeiter in einer Musikschule Unterricht und fährt dafür 70 km hin. Danach fährt er direkt zu einem Auftritt an seinem Heimatort mit einer GbR. Dafür fährt er 74 km von der Musikschule zum Auftrittsort. Anschließend fährt er noch 3 km nach Hause. Insgesamt ist er 12h von zu Hause abwesend (Zu Hause ist der Hauptarbeitsplatz). Die GbR hat eine eigene Steuernummer und einen Steuerberater (der auf Nachfrage nicht antwortet ). Der Musiker macht seine Steuererklärung selbst.
Wieviel km müssen bei der GbR abgerechnet werden, wieviel rechnet der Musiker selbst ab. Wie wird der Verpflegungsmehraufwand aufgeteilt? Wird er überhaupt aufgeteilt?
Viele Grüße,
McCoy |
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Thomas R |
Geschrieben am 06.08.2019 22:01:51
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Beides sind ja "Personengesellschaften", daher werden ja beide Einkünfte in der Einkommensteuererklärung zusammengezählt. Von daher würde ich persönlich, unterstellt die Einnahmen aus der Musikschule sind höher als die Auftritte, beides, insbesondere die 0,30 €/km wenn insgesamt unter 50 % der Jahresgesamt km, auf den freien Mitarbeiter buchen.
Frage. Mußt du nicht SV an die Künstlesozialversicherung zahlen?
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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McCoy |
Geschrieben am 06.08.2019 22:56:28
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Danke für die Info. Das erspart mir einen Haufen Arbeit.
Die GbR besteht schon lange, mit Gesellschaftervertrag, allerdings bisher ohne eigene Steuernummer. Dann gab es eine Steuerprüfung bei einem Mitglied der GbR. Danach hat das Finanzamt durchgesetzt, daß die GbR eine eigene Steuererklärung machen muß. Dadurch ist meine seit Jahren bewährte Steuererklärungsrotine durcheinandergekommen .... 
Ja, Sozialversicherung läuft bei mir schon seit 10 Jahren über die Künstlersozialkasse. |
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Thomas R |
Geschrieben am 07.08.2019 20:46:04
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Ich würde, in Absprache mit den Kollegen, in der GbR nur das direkt zuordenbare buchen. Das muß dann natürlich für alle gelten.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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mielket |
Geschrieben am 08.08.2019 13:14:27
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Mein Wissensstand: Default bei der GbR ist, dass die Kosten und Einnahmen zu gleichen Teilen auf alle Gesellschafter verteilt werden. Wenn man was anderes will, muss man das im Gesellschaftervertrag festlegen. |
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Thomas R |
Geschrieben am 08.08.2019 16:51:59
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Sehe ich auch so. Nur dass er sich ja eine Menge Buchungen spart. Denn seinem Anteil an den anteiligen Fahrtkosten steht ja dann Anteile Rückerstattung durch die weiteren GbR Mitglieder gegenüber, die er ja transportiert hätte.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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McCoy |
Geschrieben am 08.08.2019 20:15:13
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Daß der Steuerberater nicht geantwortet hat, lag einfach daran, daß er in Rente gegangen ist und seine Mandanten an jemand anders weitergegeben hat. 
Die Ansage der neuen Steuerberaterin lautet: Alle Sonderausgaben, die gemischt sind, also z.T. eigene Selbständigkeit und z.T. die GbR betreffen, werden über die eigene Selbständigkeit gerechnet. Alles, was eindeutug ausschließlich der GbR zuzurechnen ist, wird über diese abgerechnet. So machen wir es jetzt alle. Also das betrifft jetzt auf jeden Fall Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand. |
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McCoy |
Geschrieben am 09.08.2019 03:10:45
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So, Steuererklärung fertig und weggeelstert. 
Jetzt Urlaub, und nächstes Jahr habe ich wieder alles vergessen ... 
Danke für die Hilfe,
McCoy
Bearbeitet von McCoy am 09.08.2019 12:36:00
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