mielket schrieb:
Du verschenkst die Gutscheine? Dann ist es doch kein Problem: Die müssten dann doch wie ein Rabatt funktionieren und nur die Leistung, die durch den Gutschein nicht abgedeckt wird, ist MWSt-pflichtig.
Beim Verkauf eines Gutscheins würde ich es als eine Finanztransaktion sehen, wie wenn man jemandem ein Guthaben einräumt. Es wird dabei noch keine Leistung erbracht. Also 0% MWSt.
Sobald der Gutschein eingelöst wird, würde ich noch einmal auf dasselbe Konto buchen wie die Einnahme aus dem Gutscheinverkauf, nur mit negativem Vorzeichen und dann den ganzen Umsatz mit dem richtigen MWSt.-Satz komplett neu buchen. |