Pendlerpauschale
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Red |
Geschrieben am 29.03.2020 19:57:11
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Mitglied
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Registriert am: 29.03.2020
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Liebe Mitglieder,
Ich habe drei Fragen zur Pendlerpauschale.
Mein Hintergrund: Drei Tage die Woche fahre ich 40km mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit, an einem Tag 10km.
Auf welchem Ausgabenkonto muss ich die Pendlerpauschale verbuchen? In der Auflistung der Ausgaben finde ich zum Beispiel das Konto „Abziehbare Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Betrieb“?
Berechne ich die 30 Cent pro Kilometer für jeden Monat und trage den Betrag in das Feld „Betrag (inkl MWSt)“ ein? Gilt hierfür überhaupt die Mehrwertsteuer?
Ich arbeite für zwei verschiedene Arbeitgeber. Somit habe ich zwei unterschiedlich lange Anfahrtswege. Verbuche ich diese Fahrten getrennt voneinander oder summiere ich alle Fahrten für einen Monat auf?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Liebe Grüße! |
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Thomas R |
Geschrieben am 29.03.2020 20:44:31
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Mitglied
Beiträge: 1435
Registriert am: 07.03.2005
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Die Pendlerpauschale ist ein Begriff für Arbeitnehmer.
Als Unternehmer hat man Betriebsausgaben im Zusammenhang mit Aufträgen. Wenn sich das Kfz in Privatvermögen befindet, dann kann man 0,30 €/km für betriebl Fahrten abrechnen, diese kommen bei mir auf das Konto Feld1147 Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen ... . Diese buche ich monatlich mit einer Datums, km, Kunde & Adresse-Excelliste. Und natürlich ohne MwSt.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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Red |
Geschrieben am 30.03.2020 17:13:49
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Mitglied
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Registriert am: 29.03.2020
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Lieber Thomas,
Vielen Dank für Deine Antwort! So ganz verstanden habe ich sie nur leider nicht. Ich bin selbstständig und arbeite für zwei verschiedene Unternehmen. Ich habe kein Auto, sondern fahre mit der Bahn. Aber vielleicht spielt das auch keine Rolle? So wie ich das verstanden habe, ist es günstiger, die Pendlerpauschale anstelle eines Monatstickets zu verbuchen?
Wenn ich Dich richtig verstanden habe, summiere ich also alle einfachen Strecken für jeden Monat auf und versehe sie mit der Buchung "Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge"?
Wie kann ich denn die von Dir genannte Nummer für das Feld abrufen?
Vielen herzlichen Dank Dir! |
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mielket |
Geschrieben am 31.03.2020 14:19:19
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Seiten Administrator
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Wenn du selbständig bist, sind das keine Arbeitgeber, sondern Auftraggeber. 
Du musst schon abhängig Beschäftigter sein, um in den Genuss der Pendlerpauschale zu kommen. Ansonsten bleibt Dir nur die Monatskarte o.ä. als Betriebsausgaben auf ein mit Feld (1)146 ("Sonstige tatsächliche Fahrtkosten ohne AfA und Zinsen" ) verknüpftes Konto zu buchen.
Es ist wohl wahr, dass die Tram, mit der Du fährst, nicht zu Deinem Betriebsvermögen gehört -- aber ein Betriebspfüfer würde das wahrscheinlich als Spitzfindigkeit empfinden.  |
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Thomas R |
Geschrieben am 31.03.2020 16:04:00
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Also, als Unternehmer solltest du auf Dauer schon mehr als zwei Kunden haben, sonst bekommst du Probleme mit der Rentenversicherung, die von dir dann Beiträge haben möchte. Und auch die Krankenkasse - wenn du freiwilliges Mitglied bist - könnte Probleme bereiten. Und hoffentlich hast du deine Stunden-, besser Tagesätze so kalkuliert, dass ddein privater Versicherungsaufwand da mit abgedeckt ist.
Zu deiner Frage der Fahrtkosten zum Kunden. Ich habe eine Excelliste mit einer Kalenderstruktur, Vorlagen gibt es zuhauf im Netz. In diese trage ich täglich neben der Adresse auch die km ein, die ich dann monatlich mit 0,30 € multipliziere und eben Brutto für Netto auf das genannte Konto buche.
Das Konto musst du du dir natürlich über Optionen > Einstellungen > E/Ü Konten Reiter Ausgaben und unten grünes + ggfs. neu anlegen. Die Benennung bleibt dir überlassen. Die Verknüpfung erfolgt dann mit dem Feld (1)146 ("Sonstige tatsächliche Fahrtkosten ohne AfA und Zinsen" ).
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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Red |
Geschrieben am 31.03.2020 16:58:47
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Achso. Vielen Dank für Eure Antworten! |
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