geänderte Umsatzsteuer
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Lumis |
Geschrieben am 31.12.2020 13:17:44
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Mitglied
Beiträge: 1
Registriert am: 31.12.2020
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Liebe Forumsmitglieder,
es geht um die befristete Änderung der Umsatzsteuer. Vor dem 01.07.2020 wurden bereits Abschlagsrechnungen für erbrachte Leistungen bezahlt, mit 19% Ust.
Die Schlussrechnung wurde im Dezember 2020 gestellt, für die Gesamtsumme netto sind 16% zu berücksichtigen.
Es ergibt sich damit folgende Schlussrechnung: Summe netto: 8.588,85 EUR, Ust. -449,40 EUR (negative USt), Summe brutto 8.139,45 EUR.
Kann mir bitte jemand erklären wie ich diesen Vorgang als Einnnahme in EasyCT richtig buche damit auch die USt. - Erklärung korrekt ist, und was muss ich in der USt- Erklärung für Dezember angeben ? 
Ich habe schon daran gedacht alle bereits bezahlten Abschlagsrechnungen nachträglich zu ändern so dass jeweils 16% USt. berücksichtigt werden. In der Summe würde es dann wieder passen. Ich habe aber meine Zweifel ob dies korrekt ist.
Vielen Dank für die Hilfe und für das neue Jahr alles Gute.
Liebe Grüße 
Klaus |
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mielket |
Geschrieben am 31.12.2020 15:20:58
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Wenn die gesamte Leistung in der zweiten Jahreshälfte erbracht wurde, muss die wohl komplett mit 16% ausgewiesen werden, würde ich meinen.
Du kannst eine negative Korrekturbuchung mit 19% und vorangestelltem '-' machen, um das auszugleichen und dann noch einmal positiv mit 16%. Kommt aber nicht gut, wenn es dazu führt, dass ein Gesamtbetrag in einer Voranmeldung dadurch negativ wird.
Auf keinen Fall würde ich mit krummen MWSt.-Sätzen arbeiten. Das wäre unsauber. |
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Thomas R |
Geschrieben am 31.12.2020 18:42:57
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Wenn ich den entsprechenden Erlass richtig verstanden habe ich zeitgenau zu buchen.
Also die erhaltene Abschlagszahlung eben mit 19 % und die nun erfolgte Schlußrechnung mit 16 %. Betrachte das eben wie zwei unabhängige Rechnungen.
Eine Analogie zu deinem Problem hatte ich jetzt mit meiner (Jahres)-Rechnung von IONOS. Die haben für ihre Web-Leistung eine Rechnungskorrektur geschickt. Bis 30.06. wurde mir der Betrag mit 19% und ab 01.07. bis 31.12. eben mit 16 % in Rechnung gestellt. Machte jetzt eben insgesamt 4 Buchungen für eine Jahresrechnung. So ist das deutsche Steuer-Leben.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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MGausmann |
Geschrieben am 07.02.2021 16:47:45
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Zitat mielket schrieb:
Auf keinen Fall würde ich mit krummen MWSt.-Sätzen arbeiten. Das wäre unsauber.
Das geht aber nicht anders. Wie von Lumis geschrieben muss die Gesamtrechnung mit 16% ausgewiesen werden. Von der brutto Gesamtrechnung sind alle Abschlagszahlungen brutto mit der jeweils damaligen USt. 19%/ 16% (je nach Leistungszeitraum) abzuziehen. Das bedeutet, dass der brutto Schlusszahlungsbetrag weder 16% noch 19% USt. enthält, sondern einen anteiligen krummen Prozentsatz dazwischen.
Die Buchung der Schlusszahlung in EC&T ist somit schwierig, da meiner Kenntnis nach kein absoluter Betrag für die USt. eingetragen werden kann, sondern nur ein Prozentsatz, oder liege ich da falsch? |
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mielket |
Geschrieben am 07.02.2021 17:41:14
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Seiten Administrator
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Registriert am: 08.02.2005
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Ja, das stimmt. Aber das ist teilweise schon systembedingt: Bei der Übertragung der Daten an das Finanzamt werden bei 19% und 7% nur die Netto-Beträge berücksichtigt und daraus vom Finanzamt die Steuer berechnet. Bei 'andere Steuersätze' wäre es theoretisch anders möglich, würde aber für den Normalfall vieles verkomplizieren. In keinem Fall würde ich aber erwarten, dass bei der Steuer ein negativer Wert akzeptiert werden würde.
Ich würde einfach die Voranmeldungen Voranmeldungen sein lassen und jetzt in der USt.-Erklärung die richtigen USt.-Sätze für das 2. Halbjahr buchen. |
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