ich hatte mal wieder lust ein neues Thema zu eröffnen
Und zwar geht es um folgendes:
Ich hab im Januar letzten Jahres mein Gewerbe angemeldet und war auch anschließend beim FA. Meine Bezugsperson hatte mir erklärt, dass ich jeden Monat bis zum 10. des Folgemonats eine UST-Voranmeldung übermitteln muss. Bis zum 31.05. des nächsten Jahres soll ich eine Einkommenssteuererklärung, eine Jahresumsatzsteuererklärung und eine EÜR einreichen.
Auf die Frage was ich sonst noch einreichen muss erhielt ich die Antwort: "Sonst nichts!!!".
Gestern bekam ich morgens einen Anruf den ich nicht entgegennehmen konnte, da ich nicht zu Hause war. Der Finanzbeamte erzählte meinem Bruder etwas von der Gewerbesteuer und das etwas seit Januar überfällig sei.
Ich bin total neugierig und habe keine Ahnung was der Herr wollte bzw. meinte.
Vielleicht weiß jemand von euch was der gute Herr benötigt.
Es wurde mir kein anderes Dokument erwähnt dass ich einzureichen habe.
Als Gewerbe ist es ja erstmal nicht abwegig, eine Gewerbesteuererklärung zu machen ;o)
Ich kann mich allerdings nur erinnern, sie mal in einem Verlustjahr gemacht zu haben. Seitdem nicht mehr. Hat sich aber auch nie jemand beschwert. Nur die Anlage GSE gehört bei mir immer dazu. Wahrscheinlich erreiche ich einfach nur bestimmte Gewinn-/Umsatzgrenzen nicht :o(
Was mich mehr wundert, ist der Termin, die Dringlichkeit. Imho ist die Abgabe immer Ende Mai fürs vorausgegangene Jahr.
Für Formulare und Anleitung s. bspw. hier:
http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Service/Downloads/Abt__IV/Formulare2/
356,property=publicationFile,cap.locale=de.pdf
*** Damits die Seitenbreite hier nicht so zerhaut, zweizeilig.
Bearbeitet von robert wiegner am 06.01.2007 18:47:36
Wie der Name schon sagt, betrifft die Gewerbesteuer nur diejenigen, die Gewerbetreibende und keine Freiberufler sind.
Aber auch für Gewerbetreibende ist sie eigentlich keine Belastung, da die bezahlte Gewerbesteuer pauschal auf die Einkommensteuer anrechnet wird (§ 35 EStG: Gewerbesteueranrechnung). Dazu darf das 1,8fache der errechneten Steuer von der Einkommensteuerschuld abgezogen werden, soweit diese auf die Einkünfte aus Gewerbebetrieb entfällt.
Da die Steuer eine rein kommunale Abgabe ist, ist die Höhe von gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Maßgeblich ist hierfür der sogenannte Hebesatz in %. Er beträgt mindestens 200% und geht bis 490% (Münchener Umland z.B.)
Die Berechnung ist ziemlich kompliziert. Bei Personengesellschaften nur soviel:
Zunächst ist der Gewerbeertrag (Unternehmensgewinn) bis zur Höhe von 24.500 Euro freigestellt, dann folgen ermäßigte Steuermesszahlen von 1 v. H. ansteigend bis 4 v. H. in Stufen von jeweils 12.000 Euro Gewerbeertrag, bis ab einem 72.500 Euro übersteigenden Gewerbeertrag die Regelmesszahl 5 v. H. zur Anwendung kommt.
Ein Näherungsbeispiel, da die errechnete Gewerbesteuer wiederum den Gewerbeertrag mindert.
Hebesatz = 400%, Gewinn vor Freibetrag 63 T€, danach eben dann 39 T€
GewSt auf die ersten 12.000 € = Hebesatz 400 x 1% = 480,00 Euro
GewSt auf die zweiten 12.000 € = Hebesatz 400 x 2% = 960,00 Euro
GewSt auf die dritten 12.000 € = Hebesatz 400 x 3% = 1440,00 Euro
GewSt auf die restl. 103,45 € > 16,55 Euro
GewSt zusammen 2.896,55 €
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
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mielket
11.06.2026 19:55:06
Ich habe auch schon mit Flatpac experimentiert. Sieht vielversprechend aus...
mielket
09.06.2026 12:32:34
@dschuhmann EC&T ist speziell angepasst, um mit Wine problemlos zu laufen, insofern: ja, ist was dran.
dschuhmann
06.06.2026 23:07:23
Elster zeigt auf der Softwareseite für Linux auch Easy cash & tax an. Ist da was dran?
mielket
03.06.2026 11:38:55
Würde mich interessieren: Sind hier sonst noch Hardcore- Alphatester unterwegs, die die v4 nicht nur installiert haben, um sich nur mal anzuschauen wie es aussieht?
mielket
03.06.2026 11:33:38
v4.0.8 patch: Dauerbuchungen ausführen stürzte ab und Zugriff auf bestimmte Einstellungen von Plugins aus war nicht möglich. Damit habe ich eben die USt.-Voranmeldung für das 1. Quartal übertragen.
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29.05.2026 16:30:06
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