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Steuerdokumente
Fjay
Hallo Leute,

ich hatte mal wieder lust ein neues Thema zu eröffnen Wink

Und zwar geht es um folgendes:

Ich hab im Januar letzten Jahres mein Gewerbe angemeldet und war auch anschließend beim FA. Meine Bezugsperson hatte mir erklärt, dass ich jeden Monat bis zum 10. des Folgemonats eine UST-Voranmeldung übermitteln muss. Bis zum 31.05. des nächsten Jahres soll ich eine Einkommenssteuererklärung, eine Jahresumsatzsteuererklärung und eine EÜR einreichen.

Auf die Frage was ich sonst noch einreichen muss erhielt ich die Antwort: "Sonst nichts!!!".

Gestern bekam ich morgens einen Anruf den ich nicht entgegennehmen konnte, da ich nicht zu Hause war. Der Finanzbeamte erzählte meinem Bruder etwas von der Gewerbesteuer und das etwas seit Januar überfällig sei.

Ich bin total neugierig und habe keine Ahnung was der Herr wollte bzw. meinte.

Vielleicht weiß jemand von euch was der gute Herr benötigt.
Es wurde mir kein anderes Dokument erwähnt dass ich einzureichen habe.

Vielen Dank im Voraus.

MFG
Filipe
 
robert wiegner
Als Gewerbe ist es ja erstmal nicht abwegig, eine Gewerbesteuererklärung zu machen ;o)
Ich kann mich allerdings nur erinnern, sie mal in einem Verlustjahr gemacht zu haben. Seitdem nicht mehr. Hat sich aber auch nie jemand beschwert. Nur die Anlage GSE gehört bei mir immer dazu. Wahrscheinlich erreiche ich einfach nur bestimmte Gewinn-/Umsatzgrenzen nicht :o(

Was mich mehr wundert, ist der Termin, die Dringlichkeit. Imho ist die Abgabe immer Ende Mai fürs vorausgegangene Jahr.

Für Formulare und Anleitung s. bspw. hier:
http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Service/Downloads/Abt__IV/Formulare2/
356,property=publicationFile,cap.locale=de.pdf


*** Damits die Seitenbreite hier nicht so zerhaut, zweizeilig.
Bearbeitet von robert wiegner am 06.01.2007 17:47:36
 
Fjay
Hallo,

danke für deine schnelle Antwort.

Ich habe die Nummer ja vorliegen und werde da dann am Montag morgen mal anrufen... Mal sehen wie schlimm es aussieht Wink
 
Thomas R
Wie der Name schon sagt, betrifft die Gewerbesteuer nur diejenigen, die Gewerbetreibende und keine Freiberufler sind.

Aber auch für Gewerbetreibende ist sie eigentlich keine Belastung, da die bezahlte Gewerbesteuer pauschal auf die Einkommensteuer anrechnet wird (§ 35 EStG: Gewerbesteueranrechnung). Dazu darf das 1,8fache der errechneten Steuer von der Einkommensteuerschuld abgezogen werden, soweit diese auf die Einkünfte aus Gewerbebetrieb entfällt.

Da die Steuer eine rein kommunale Abgabe ist, ist die Höhe von gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Maßgeblich ist hierfür der sogenannte Hebesatz in %. Er beträgt mindestens 200% und geht bis 490% (Münchener Umland z.B.)

Die Berechnung ist ziemlich kompliziert. Bei Personengesellschaften nur soviel:
Zunächst ist der Gewerbeertrag (Unternehmensgewinn) bis zur Höhe von 24.500 Euro freigestellt, dann folgen ermäßigte Steuermesszahlen von 1 v. H. ansteigend bis 4 v. H. in Stufen von jeweils 12.000 Euro Gewerbeertrag, bis ab einem 72.500 Euro übersteigenden Gewerbeertrag die Regelmesszahl 5 v. H. zur Anwendung kommt.

Ein Näherungsbeispiel, da die errechnete Gewerbesteuer wiederum den Gewerbeertrag mindert.

Hebesatz = 400%, Gewinn vor Freibetrag 63 T€, danach eben dann 39 T€

GewSt auf die ersten 12.000 € = Hebesatz 400 x 1% = 480,00 Euro
GewSt auf die zweiten 12.000 € = Hebesatz 400 x 2% = 960,00 Euro
GewSt auf die dritten 12.000 € = Hebesatz 400 x 3% = 1440,00 Euro
GewSt auf die restl. 103,45 € > 16,55 Euro
GewSt zusammen 2.896,55 €
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
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BernhardT
13.03.2026 11:36:50
Problem gelöst?

kkoefteg
11.03.2026 13:50:05
Vielen Dank.

BernhardT
11.03.2026 12:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
Links oben auf das Programm-Icon klicken und dann ggf. das richtige Verzeichnis auswählen. Besser einen Thread im Forum eröffnen.

kkoefteg
10.03.2026 22:06:14
Nach dem Update bekomme ich die Meldung „Software neu installiert“. Die Software springt sofort zu Buchungsjahr und Währung. Die Felder Unternehmen, Finanzamt usw. sind leer. Die angelegten Konten

mielket
26.02.2026 18:29:38
Bei meinem kleinen GoBD-Tool war das Software-Signatur-
zertifikat abgelaufen. Ich habe es auf der Download-Seite aktualisiert.

mielket
11.02.2026 14:10:50
Tut mir Leid, wenn immer noch nicht alle den Newsletter bekommen haben aber mein neuer Webspace-Provider hat den EMail-Versand auf 60 pro Stunde gedrosselt. Kann also noch bis zum Wochenende dauern...

fantes11
03.02.2026 11:48:14
Es funktioniert sehr gut. Wie immer. Danke.

mielket
30.01.2026 18:10:58
Kleines Update: Es fehlen nur noch die deutschen USt.-Erkl.- Formulare 2025 und 2026...

mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen
-- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.

Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.

sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär
ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ?? Grüße aus Berlin Sternkieker

hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima! Wink

mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!

mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt
ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.

mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.

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