in den letzten Wochen war ich dabei, ein Gewerbe vorzubereiten. Hierfür sind diverse Ausgaben (z.B. Gebühren für Genehmigungen beim Landkreis, ohne dessen eine Gewerbeanmeldung nicht möglich wäre etc.) angefallen.
Das Gewerbe möchte ich zum 01.01.2022 anmelden.
Wie verbuche ich jetzt diese Ausgaben, bzw. wie hole ich mir die MwSt. wieder? Im selben Jahr hätte ich die Ausgaben einfach im Monat der Gründung verbucht, aber bei einem Jahreswechsel?
Oder einfach die Ausgaben am 01.01.2022 buchen und bei einer Prüfung dann entsprechend argumentieren?
Bei der Genehmigungen beim Landkreis sind MWSt. angefallen? :-/
Ich würde es einfach so machen wie in Deinem letzten Satz.
Korrekt wäre es, eine extra USt.-Erklärung für 2021 einzureichen. Die Vorsteuern würdest Du dann einfach erstattet bekommen. Die Betriebsausgaben würde ich als Verlustvortrag in 2022 geltend machen. Eine extra EÜR für 2021 würde ich dabei aber wirklich nicht einreichen, sondern die Ausgaben einfach nur am 1.1.2022 mit "Gebühren für Genehmigung aus vorigem Jahr als Verlustvortrag" vermerken.
Nein, MwSt. sind da natürlich keine angefallen. Das war auch nur eine Ausgabe, bei anderen sind MwSt. angefallen. Eine Ust.-Erklärung abgeben, obwohl noch kein Gewerbe angemeldet ist? Geht das?
Aber ja, am einfachsten wäre wohl die Buchung am 01.01.22 und zur Not kann man es begründen.
Bzw. wie würdest Du andere Betriebsausgaben buchen, sprich keine Gebühren? Gibt es da ebenfalls etwas bzgl. Verlustvortrag aus dem Vorjahr?
Nein, MwSt. sind da natürlich keine angefallen. Das war auch nur eine Ausgabe, bei anderen sind MwSt. angefallen. Eine Ust.-Erklärung abgeben, obwohl noch kein Gewerbe angemeldet ist? Geht das?
Ja, USt. ist nicht abhängig von einer Gewerbeanmeldung (siehe Freiberufler). USt. ist ja der Standard, von dem ausgegangen wird und die Befreiung erfolgt nur auf Antrag bzw. sollte man das zumindest Ankündigen. Das Finanzamt ist sogar in der Lage Fälle zu handhaben, wo man unberechtigt, z.B. bei einem Privatverkauf, 'aus Versehen' MWSt. ausgewiesen hat.
Zitat
Aber ja, am einfachsten wäre wohl die Buchung am 01.01.22 und zur Not kann man es begründen.
Bzw. wie würdest Du andere Betriebsausgaben buchen, sprich keine Gebühren? Gibt es da ebenfalls etwas bzgl. Verlustvortrag aus dem Vorjahr?
Du kannst meines Wissens alle Netto-Beträge von Ausgaben, die Du im Zusammenhang mit Deinem Gewerbe getätigt hast, als Verlustvortrag ins neue Jahr hineinnehmen.
Es ist prinzipiell auch möglich eine EÜR für dieses Jahr zu machen. Nach meiner Erfahrung wartet das Finanzamt erst mal ein paar Jahre ab, bevor es Dir mangelnde Gewinnorientierung unterstellt, also dass Du praktisch Dein Hobby von der Steuer absetzt. Ist empfehlenswert, wenn Du 2021 mehr steuerpflichtiges Einkommen hast als voraussichtlich 2022. Würde ich beim Finanzamt einfach mal anfragen, ob sie es rückwirkend akzeptieren, auch wenn Du Dein Unternehmen erst später im Jahr angemeldet hast.
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mielket
11.06.2026 19:55:06
Ich habe auch schon mit Flatpac experimentiert. Sieht vielversprechend aus...
mielket
09.06.2026 12:32:34
@dschuhmann EC&T ist speziell angepasst, um mit Wine problemlos zu laufen, insofern: ja, ist was dran.
dschuhmann
06.06.2026 23:07:23
Elster zeigt auf der Softwareseite für Linux auch Easy cash & tax an. Ist da was dran?
mielket
03.06.2026 11:38:55
Würde mich interessieren: Sind hier sonst noch Hardcore- Alphatester unterwegs, die die v4 nicht nur installiert haben, um sich nur mal anzuschauen wie es aussieht?
mielket
03.06.2026 11:33:38
v4.0.8 patch: Dauerbuchungen ausführen stürzte ab und Zugriff auf bestimmte Einstellungen von Plugins aus war nicht möglich. Damit habe ich eben die USt.-Voranmeldung für das 1. Quartal übertragen.
mielket
02.06.2026 14:10:10
v4.0.7 patch: Anfangssaldo und Filtern bei WPF-Bestandskonten -Journal sowie ein Out-Of-Memory Crash repariert.
mielket
29.05.2026 16:30:06
v4.0.6 patch verfügbar; u.a. funktioniert das CSV-Import-Plugin jetzt mit der v4. Viele andere Bugs sind gefixt.
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