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Geschäftsübernahme, Vorsteuer
jimmy
Hallo!
Wir haben im August letzten Jahres ein Café übernommen und dabei den Vorpächtern das Inventar einschl. Warenrestbestand übernommen.
Wir haben eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer darüber bekommen.
Leider haben wir vom Finanzamt die Vorsteuer nicht zurück bekommen. Obwohl da geringwertige Wirtschaftsgüter und Waren dabei waren, und ich dem FA auch eine entsprechende Liste gegeben haben und es im Easyct aufgeteilt hatte, sagten sie uns, dass wir den kompletten Betrag als Inventarübernahme abschreiben müssen (habe ich auf 5 Jahre gesetzt) und die Vorsteuer nicht geltend machen können.
Dies haben wir dann auch so gemacht. Obwohl ich immer noch nicht verstehe warum! Wenn mir das vielleicht jemand erklären könnte?? Kennt da jemand einen Paragraphen?? Wäre super.
Die Waren die in dem Betrag erhalten sind, werden ja jetzt über Jahre mit abgeschrieben, obwohl sie alle mittlerweile verbraucht sind. Und beim Verkauf der Waren, müsste ich ja auch Umsatzsteuer bezahlen.
Wenn ich das nicht von den Vorpächtern abgekauft hätte, sondern im Laden gekauft hätte, hätten wir die Vorsteuer ja auch zurück bekommen.

Nun die eigentliche Frage dazu:
Wie verbuche ich es, wenn ich jetzt einen Teil (Vitrine, Wert ca. 200 EUR) aus diesem Inventar verkaufe, das ich auf 5 Jahre abschreibe?
Wie buche ich das im Easyct?
Da muss ich dann doch die 19% ans Finanzamt abführen oder?

Wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte.
 
robert wiegner
Da springt einen das Konto "Veräußerung oder Entnahme von Anlagevermögen" an.

Aber ob das ganze wirklich so sein muß und wer dann für die UmsSt. zuständig ist ... keine Ahnung. Da würde ich einen Profi fragen.

Ich kenne das eigentlich eher von Praxenübernahmen. Aber ganz unlogisch scheint mir das nicht. Vielleicht hätte man von vorneherein nicht die Einrichtung als Ganzes übernehmen sollen, sondern eine Art Kaufvertrag über die einzelnen Gegenstände (samt UmsSt.) machen sollen.
Bearbeitet von robert wiegner am 15.01.2007 17:12:03
 
Dicketreiber
Ich will es mal mit dem Paragrahen für die Geschäftsübernahme versuchen, denke das müsste er sein.

Wenn ich das Posting richtig gelesen habe, dann meint dein FA den sog. derivativen Geschäfts- oder Firmenwert. Er setzt sich wie folgt zusammen:

Kaufpreis des Unternehmens
- Anlagevermögen
- Umlaufvermögen
+ Schulden und Rückstellungen
derivative Geschäfts- oder Firmenwert

Die Rechnung steht im § 255 HGB etwas komplizierter. Aber das bilanzielle Reinvermögen setzt sich nunmal so zusammen. AV + UV ./. Schulden. Bei der Berechnung musst du dann leicht umdenken.

Diesen kannst du nach § 255 IV HGB auf vier Jahre mit 25 % oder planmäßige auf die voraussichtich genutzten Jahre abschreiben.


http://dejure.org/gesetze/HGB/255.html

Selbstverständlich musst du dann auch den § 7 I S.3 EStG beachten.

http://bundesrecht.juris.de/estg/__7.html

Bei dem Rest muss ich leider passen. Da schließ ich mich meinem Vorredner an.

ACHTUNG: DIES IST KEINE RECHTSBERATUNG, SONDERN NUR MEINE EIGENE MEINUNG.
 
http://Chrissis-Bike-Parts.hood.de.
joey
Hallo,

das ist jetzt wirklich etwas dumm gelaufen für euch. Die Sache ist eigentlich die:

Eine Geschätsveräusserung an einen Unternehmer ist umsatzsteuerbefreit nach § 1 Abs. 1 a UStG. Folge: Der Käufer hat keinen VoSt-Abzug aus der Rechnung nach § 15 UStG, weil man aus einer nicht steuerbaren Leistung keine VoSt herausrechnen darf.

Der Verkäufer ist genauso angeschmiert, er hat die USt ausgewiesen, angemeldet und abgeführt und bekommt sie jetzt nicht zurückerstattet, weil er die irrtümlich ausgewiesene USt nach § 14 c UStG dem FA schuldet. So habt ihr beiden das aber nicht gewollt.

Das FA berät euch jetzt nicht unbedingt weiter, weil sie mit dem Ergebnis ja zufrieden sein können, sie haben kassiert und müssen nichts mehr rausrücken. Macht euch am besten auf, konsultiert einen Steuerberater und lasst euch über die Möglichkeit einer Rechnungs- und Steuerkorrektur beraten. s. obigen § 14 c UStG

Waren- u. GWG-Übernahmen schreibt ihr natürlich nicht über 5 Jahre ab, da hast du den Sachbearbeiter wahrscheinlich falsch verstanden.

Die Vitrine kannst du, da derzeit ohne VoSt-Abzug erworben, privat entnehmen, zum Teilwert, ohne USt 19 %, und dann privat ebenfalls ohne USt weiterveräussern.

MfG
Bearbeitet von joey am 24.03.2007 16:59:24
 
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Thomas R
10.09.2026 15:41:15
@pandi12 Nein.

pandi12
01.09.2026 11:41:42
Hallo, muss ich nach jeder Eingabe von Einnahmen und Ausgaben die Speichertaste drücken?

mielket
24.08.2026 17:33:07
v4.0.21 mit Buchungsvorlagen- Bibliothek, siehe auch hier

mielket
23.07.2026 14:51:49
v4.0.18 behebt einen möglich Crash bei Formularen und enthält eine Währungs- Umrechnung mit Einstellungs- Seite!

mielket
22.07.2026 16:36:24
Sorry für den 503-Fehler auf der Seite. (Der blöde Malware-Scanner meines Webhosters hat wieder mal false positives geworfen.)

mielket
12.07.2026 14:21:55
@Isa: Du musst Details liefern, damit es die Chance gibt, dass Dir jemand helfen kann. Am Besten mit einem Forums-Beitrag.

mielket
12.07.2026 14:19:43
@Reiner: Wenn Du abgeschriebene Anlagegüter mit einem Erinnerungswert von 1 € beibehalten willst, stell auf degressiv mit 99 Jahren und 0% AfA-Satz.

Reiner S
11.07.2026 15:50:24
Frage zu AFA: PC Komponenten bzw. Erweiterungen (für einen bereits vollständig abgeschriebenen PC) tauchen im AFA Verzeichnis nicht auf, wenn die Abschreibungsdauer
auf 1 Jahr gelegt ist

Isa
10.07.2026 08:26:38
Bei der Umsatzstuererkläru
ng sind nur 19% aufegführt. Die Ausgaben zu 7% fehlen. Wie bekomme ich das hin?

mielket
06.07.2026 11:36:16
@Detlev Alaze: Update mal auf v3.10.

Detlev Alaze
26.06.2026 14:47:30
sorry - aber ich finde nirgends wie ich auf dem Mac mit Version 3.9 drucken kann - wo und was muss ich machen ?

mielket
11.06.2026 19:55:06
Ich habe auch schon mit Flatpac experimentiert. Sieht vielversprechend aus...

mielket
09.06.2026 12:32:34
@dschuhmann EC&T ist speziell angepasst, um mit Wine problemlos zu laufen, insofern: ja, ist was dran.

dschuhmann
06.06.2026 23:07:23
Elster zeigt auf der Softwareseite für Linux auch Easy cash & tax an. Ist da was dran?

mielket
03.06.2026 11:38:55
Würde mich interessieren: Sind hier sonst noch Hardcore- Alphatester unterwegs, die die v4 nicht nur installiert haben, um sich nur mal anzuschauen wie es aussieht?

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