Das ist eine Frage, die mir heute gestellt wurde und die ich nie abschließend geklärt habe. Anscheinend ist mein "Geschäftsmodell" mit Spenden an eine Einzelperson (und nicht etwa an einen e.V.) im Steuerrecht nicht wirklich vorgesehen. Dieses sieht grundsätzlich eine Leistung mit Gegenleistung vor.
Es gibt meiner Meinung mehrere Möglichkeiten, wie "Kosten für Rechts- und Steuerberatung, Buchführung", "Erhaltungsaufwendungen", Beiträge unter "Beiträge, Gebühren, Abgaben und Versicherungen", oder einfach "Übrige Betriebsausgaben" ganz unten auf der Seite 2 der EÜR.
Bis 50 € kann man es dem Finanzamt auch als Aufwendung für Werbegeschenke verkaufen (Zeile 32 in der EÜR 2024). Aber obwohl eine Spende als Geschenk zu deklarieren naheliegend erscheint (und Geldgeschenke sind dabei ausdrücklich erlaubt) ist das meiner Meinung schon ziemlich zweckentfremdet -- und normalerweise schickt der Beschenkte ja auch keine Rechnung. Wenn zweifelhaft sein sollte, ob ich überhaupt berechtigt bin eine Rechnung auszustellen, wäre man damit aber wohl auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
Allerdings dürfte sich das Finanzamt mehr für mich als Rechnungsaussteller interessieren, wenn es Beanstandungen geben sollte. Neulich wollte es wissen wo meine Umsätze mit 0% MWSt herrühren. Mit meiner Schilderung des Sachverhalts war es anscheinend einverstanden -- jedenfalls habe ich nichts mehr gehört. Vielleicht war der Sachbearbeiter auch nur überfordert.
Hintergrundgeschichte: EasyCash&Tax veröffentlichte ich in 1998, damals noch als Shareware; ich hatte ein Gespräch mit einer Mitarbeiterin des Finanzamts Hamburg Altona, bei dem mir gesagt wurde, ich solle die Software mit dem reduzierten Steuersatz von 7 % in Rechnung stellen, da es sich um Umsätze im Sinne des UrhG handelt, solange ich die Software nicht auf einem Datenträger anbiete. Nachdem ich in den 2010ern die Software mit einer Open Source Lizenz veröffentlichte (also für jede und jeden mit der Erlaubnis, es frei zu benutzen, zu verändern und weiterzugeben) erklärte mir ein Steueranwalt, dass die 7 % Umsatzsteuer damit hinfällig wären, da keine individuelle Leistung bzw. Rechteübertragung mehr stattfindet. Stattdessen ein abstraktes Rechtsverhältnis mit der Allgemeinheit und damit würde es steuerfrei. Die genaue Rechtsquelle weiß ich jetzt aber nicht.
Falls also jemand mehr weiß, würde es mich sehr interessieren.
In 2004 habe ich die SW noch unter "Fachliteratur" mit 7% gebucht (da sie damals mit den Steuersatz am Besten dazu passte), in 2022 dann mit 0% unter "Übrige.../Büromaterial".
Da man immer schlauer wird, würde ich heute das Konto "Kosten für Rechts- und Steuerberatung, Buchführung" wählen.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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mielket
14.10.2025 10:40:17
Naja, wäre EC&T nativ für MacOS entwickelt worden und man bräuche einen Mac-Emulator drumrum, damit es auf Windows läuft, gäbe es auch Reibungsverluste.
Thomas R
04.10.2025 11:39:18
Danke, ich weiß schon, warum ich lieber in der Win-Welt lebe.
mielket
04.10.2025 11:12:27
Der Plugin-Manager kann nur EC&T updaten, nicht das Crossover, das im EasyCT4Mac.zip Paket enthalten ist.
mielket
04.10.2025 11:09:47
nicht ganz: Das Problem war, dass der Fehler nicht in der EC&T-Software an sich steckte, sondern in der Windows-Simulation der Firma Codeweavers drum herum.
Thomas R
04.10.2025 07:48:12
@thomas_stahl Wenn du auf das Icon des Button "Plugin" klickst geht dein Wunsch in Erfüllung.
thomas_stahl
03.10.2025 20:43:01
Version 3.4. hat meine Druck-Probleme gelöst! Danke
thomas_stahl
03.10.2025 20:37:06
Warum gibt es keinen Button "Update" wo ich einfach die neueste version einfach Installieren kann?