Das ist eine Frage, die mir heute gestellt wurde und die ich nie abschließend geklärt habe. Anscheinend ist mein "Geschäftsmodell" mit Spenden an eine Einzelperson (und nicht etwa an einen e.V.) im Steuerrecht nicht wirklich vorgesehen. Dieses sieht grundsätzlich eine Leistung mit Gegenleistung vor.
Es gibt meiner Meinung mehrere Möglichkeiten, wie "Kosten für Rechts- und Steuerberatung, Buchführung", "Erhaltungsaufwendungen", Beiträge unter "Beiträge, Gebühren, Abgaben und Versicherungen", oder einfach "Übrige Betriebsausgaben" ganz unten auf der Seite 2 der EÜR.
Bis 50 € kann man es dem Finanzamt auch als Aufwendung für Werbegeschenke verkaufen (Zeile 32 in der EÜR 2024). Aber obwohl eine Spende als Geschenk zu deklarieren naheliegend erscheint (und Geldgeschenke sind dabei ausdrücklich erlaubt) ist das meiner Meinung schon ziemlich zweckentfremdet -- und normalerweise schickt der Beschenkte ja auch keine Rechnung. Wenn zweifelhaft sein sollte, ob ich überhaupt berechtigt bin eine Rechnung auszustellen, wäre man damit aber wohl auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
Allerdings dürfte sich das Finanzamt mehr für mich als Rechnungsaussteller interessieren, wenn es Beanstandungen geben sollte. Neulich wollte es wissen wo meine Umsätze mit 0% MWSt herrühren. Mit meiner Schilderung des Sachverhalts war es anscheinend einverstanden -- jedenfalls habe ich nichts mehr gehört. Vielleicht war der Sachbearbeiter auch nur überfordert.
Hintergrundgeschichte: EasyCash&Tax veröffentlichte ich in 1998, damals noch als Shareware; ich hatte ein Gespräch mit einer Mitarbeiterin des Finanzamts Hamburg Altona, bei dem mir gesagt wurde, ich solle die Software mit dem reduzierten Steuersatz von 7 % in Rechnung stellen, da es sich um Umsätze im Sinne des UrhG handelt, solange ich die Software nicht auf einem Datenträger anbiete. Nachdem ich in den 2010ern die Software mit einer Open Source Lizenz veröffentlichte (also für jede und jeden mit der Erlaubnis, es frei zu benutzen, zu verändern und weiterzugeben) erklärte mir ein Steueranwalt, dass die 7 % Umsatzsteuer damit hinfällig wären, da keine individuelle Leistung bzw. Rechteübertragung mehr stattfindet. Stattdessen ein abstraktes Rechtsverhältnis mit der Allgemeinheit und damit würde es steuerfrei. Die genaue Rechtsquelle weiß ich jetzt aber nicht.
Falls also jemand mehr weiß, würde es mich sehr interessieren.
In 2004 habe ich die SW noch unter "Fachliteratur" mit 7% gebucht (da sie damals mit den Steuersatz am Besten dazu passte), in 2022 dann mit 0% unter "Übrige.../Büromaterial".
Da man immer schlauer wird, würde ich heute das Konto "Kosten für Rechts- und Steuerberatung, Buchführung" wählen.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
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BernhardT
13.03.2026 11:36:50
Problem gelöst?
kkoefteg
11.03.2026 13:50:05
Vielen Dank.
BernhardT
11.03.2026 12:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
Links oben auf das Programm-Icon klicken und dann ggf. das richtige Verzeichnis auswählen.
Besser einen Thread im Forum eröffnen.
kkoefteg
10.03.2026 22:06:14
Nach dem Update bekomme ich die Meldung „Software neu installiert“.
Die Software springt sofort zu Buchungsjahr und Währung.
Die Felder Unternehmen, Finanzamt usw. sind leer.
Die angelegten Konten
mielket
26.02.2026 18:29:38
Bei meinem kleinen GoBD-Tool war das Software-Signatur- zertifikat abgelaufen. Ich habe es auf der Download-Seite aktualisiert.
mielket
11.02.2026 14:10:50
Tut mir Leid, wenn immer noch nicht alle den Newsletter bekommen haben aber mein neuer Webspace-Provider hat den EMail-Versand auf 60 pro Stunde gedrosselt. Kann also noch bis zum Wochenende dauern...
fantes11
03.02.2026 11:48:14
Es funktioniert sehr gut. Wie immer. Danke.
mielket
30.01.2026 18:10:58
Kleines Update: Es fehlen nur noch die deutschen USt.-Erkl.- Formulare 2025 und 2026...
mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen -- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.
Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.
sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ??
Grüße aus Berlin
Sternkieker
hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima!
mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!
mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.
mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.