AFA Unterschied zu DATEV
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Holgi |
Geschrieben am 14.09.2025 17:21:14
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Hallo, ich arbeite seit Jahren mit ECT und habe meine Steuerberaterin immer wieder gebeten, mir Ihre Buchungsjournale aus DATEV zu exportieren. --> um ihr zukünftig möglichst immer besser zuzuarbeiten (Übertrag auf Kivitendo, Export im DATEV-Format, aber das ist ein anderes Thema).
Leider war mir bisher gar nicht aufgefallen, dass es bei den Abschreibungen ganz geringfügige Abweichungen gibt:
ECT hat monatsgenaue AFA, DATEV verwendet tagesgenaue. Darüber sind die Abweichungen zu erklären
Frage: Außer, dass ich nun die Abschreibungen über Excel zukünftig von Hand buche: habe ich da irgendwo was übersehen?
Bsp.: Anschaffung 06.10.2022, Abschreibung über 8 Jahre, monatsgenaue AFA in ECT ergibt 66,62€ in 2022.
DATEV errechnet 67,83€. |
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Thomas R |
Geschrieben am 14.09.2025 18:26:37
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Ich zitiere mal aus dem Netz: Im deutschen Steuerrecht ist die monatsgenaue Abschreibung der Regelfall, während eine tagesgenaue Abschreibung nur in Ausnahmefällen erforderlich ist.
Für die Absetzung für Abnutzung (AfA) nach § 7 EStG gilt: Bei linearen Abschreibungen (§ 7 Abs. 1 EStG) erfolgt die Abschreibung zeitanteilig ab dem Monat der Anschaffung oder Herstellung. Das bedeutet: Ein voller Monatsbetrag wird angesetzt, unabhängig davon, an welchem Tag des Monats die Anschaffung erfolgt ist.
Eine tagesgenaue Abschreibung ist nicht der Regelfall, kommt aber z. B. in folgenden Fällen vor: Bei der Zwischenveräußerung eines Gebäudes kann ausnahmsweise eine tagesgenaue Aufteilung zwischen Verkäufer und Käufer erfolgen. Grundlage: Verwaltungsanweisungen (z. B. R 7.4 EStR) oder vertragliche Regelungen.
Rechtsgrundlagen:
- § 7 EStG – Absetzung für Abnutzung (AfA): „… in gleichen Jahresbeträgen, bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens zeitanteilig … ab dem Monat der Anschaffung oder Herstellung.“
- R 7.4 EStR – Einkommensteuer-Richtlinien zur AfA Enthält nähere Verwaltungshinweise zur zeitanteiligen Abschreibung.
- H 7.4 EStH – Hinweise zu Einzelfällen (Einkommensteuer-Handbuch)
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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Holgi |
Geschrieben am 14.09.2025 18:28:19
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Herzlichen Dank für die kompetente Antwort, aber ich fürchte, das würde jetzt drauf rauslaufen, dass ich dem Steuerbüro mitteile, dass sie DATEV falsch nutzen!?  |
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Holgi |
Geschrieben am 14.09.2025 18:29:49
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Herzlichen Dank für die kompetente Antwort, aber ich fürchte, das würde jetzt drauf rauslaufen, dass ich dem Steuerbüro mitteile, dass sie DATEV falsch nutzen!? Smile |
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Holgi |
Geschrieben am 14.09.2025 18:35:29
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Ich habe in der DATEV-Doku nachgeschaut:
"Die Abschreibungsberechnung (ob monats- oder taggenau) kann in den Stammdaten gesteuert werden.
In Stammdaten | Anlagenbuchführung | Steuerungsdaten | Steuerungsdaten | AfA bei abweichendem WJ-Beginn (AfA bei abweichendem WJ-Ende) wählen Sie "Taggenaue AfA-Berechnung"."
Da ich auch noch Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft habe, hat das so also schon seine Richtigkeit (abweichendes Wirtschaftsjahr). |
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Thomas R |
Geschrieben am 14.09.2025 18:41:36
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Wir reden hier über die EÜR, sprich einfache Buchführung und die allgemeingültige Gesetzesgrundlage. Die DATEV beschäftigt sich ausschließlich mit der "Doppelten Buchführung". Die interessiert hier aber nicht.
Nachtrag:
Auch unterjährig wird monatsgenau abgeschrieben. Anschaffung z.B. 16.04.xx sind 9 Monate.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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Holgi |
Geschrieben am 14.09.2025 19:15:47
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Der Anspruch der doppelten Buchführung ist ja, dass am Ende des Tages dasselbe rauskommt wie bei der EÜR :-). Danke trotzdem, ich sehe das Problem bei DATEV :-) |
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Holgi |
Geschrieben am 15.09.2025 09:24:33
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Kleiner Nachtrag für den, den es interessiert:
Der Unterschied kommt aus der Einstellung "optimiert" bei DATEV. Es ist also schon eine "monatsgenaue Abschreibung". Mehr Infos dazu u.a. hier:
https://www.datev-community.de/t5/Bet...-p/14950#_
Das will ich gar nicht nachbilden :-) |
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mielket |
Geschrieben am 15.09.2025 09:49:12
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Hmm, der offizielle Anspruch der doppelten Buchführung ist es z.B. das Fremdkapital besonders auszuweisen, damit Bilanzierer wissen wie dolle sie im Kapitalismus noch zocken dürfen -- fragt man einen Betriebswirt.
Fragt man einen Soziologen ist soziales Distinktionsbedürfnis der Steuerberaterkaste bestimmt ein Faktor, so wie bei den Medizinern, die nur latein reden, wenn es um Krankheiten geht.
"Aus Vereinfachungsgründen kann die Abschreibung monatsgenau berechnet werden, wobei der Monat des Zugangs als voller Monat berücksichtigt wird. Dieser Vorgehensweise entspricht die steuerliche Berechnung der zeitanteiligen Berechnung der Abschreibung im Zugangsjahr nach § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG." (Quelle)
Vereinfachung ist bei EC&T der Default, bei DATEV/Steuerberatern ist Verkomplizierung der Default, um im eigenen "Drill" zu bleiben und das Chaos des gesunden Menschenverstands ein Stück weit außen vor zu lassen. Das ist der eigentliche Unterschied.
Ich könnte tagesgenaue AfA einbauen, wenn wir das brauchen... Brauchen wir es? Früher jedenfalls wurde es nur in Sonderfällen benutzt wie bei der Insolvenz. Gibt es Bestrebungen, tagesgenaue AfA auch für Normalsterbliche relevant zu machen (Rechtsquelle)?
Ein Hinweis noch: Beim abweichenden Buchungsjahr hat EC&T noch den einen oder anderen blinden Fleck -- dort würde ich im Fall von Abweichungen doch der doppelten Buchführung des Steuerberaters den Vorzug geben.
Bearbeitet von mielket am 15.09.2025 10:34:24
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Holgi |
Geschrieben am 15.09.2025 12:38:41
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Nein, tagesgenaue AfA sind nicht notwendig.
Um es nochmals klarzustellen (ging vielleicht unter):
- DATEV hat standardmäßig bei linearen Abschreibungen die Einstellung "optimiert". Es handelt sich hier um monatsgenaue Abschreibungen, die "optimiert" werden. Dazu werden Rundungen durchgeführt und die Centbeträge der Abschreibungssumme aufs erste Jahr draufgeschlagen. Der Rest wird dann auch noch irgendwie "optimiert". Nix, was aus meiner Sicht irgendwie Sinn macht, aber gut, die Steuerberater und Finanzämter scheinen mit dieser Verkomplizierung einverstanden zu sein. Tut mir leid, dass ich da ein Fass aufgemacht hatte. Nach meiner ersten Überschlagung sah es einfach so aus, als ob das tagesgenaue Abschreibungen seien. Das hat jetzt auch nichts mit einem geänderten Wirtschaftsjahr zu tun. |
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mielket |
Geschrieben am 15.09.2025 17:32:33
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Das hat nichts mit Optimierung zu tun, sondern ist der Notwendigkeit geschuldet, dass die einzelnen AfA-Raten am Ende centgenau dem Anschaffungsbetrag entsprechen müssen. Wenn es bei den Raten Bruchteile von Cents gibt, rundet EC&T die ersten Jahre entsprechend auf. Alles aufs erste Jahr draufzuschlagen halte ich für eine unschöne Methode. |
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Thomas R |
Geschrieben am 15.09.2025 18:37:07
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Ich glaube nicht, dass der Einbau der Möglichkeit einer tagesgenauen AfA nicht notwendig ist. Sollte ein User - ich lese hier seit 2005 mit - tatsächlich mal einen Sonderfall haben - hier m.W. nie nachgefragt - und die Finanzverwaltung dies feststellen würde hätte man immer noch die Möglichkeit die Abweichung nachzumelden.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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