Abschreibung endet - was nun?
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theblade |
Geschrieben am 26.01.2007 19:42:13
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im März endet meine Abschreibung für mein PC. (3jahre abgeschrieben)
Da ich den aber noch weiter benutzen will, muss ich den doch als 1eur erinnerungswert irgendwo buchen richtig?
wie genau muss ich das in ECT behandeln?
danke |
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Dicketreiber |
Geschrieben am 26.01.2007 21:55:30
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Wenn ich mich nicht täusche, dann wird immer zum Jahresende abgeschrieben.
Außer dein Wirtschaftsjahr weicht vom Kalenderjahr ab. Was aber wenig Sinn machen würde. Vorallem nicht, wenn du dein Unternehmen schon länger hast.
Das mit dem Errinnerungswert von 1 € gibt es eigentlich nur bei der Doppik. Also doppelter Buchführung.
Ich führe meine GWGs und abgeschrieben Vermögensgegenstände im Inventurverzeichnis (z.B. BGA) mit dem Erinnerungswert von 1 €. Aber ob man das so machen muss, da bin ich mir nicht ganz sicher. Denn für Kleinunternehmer gelten keine so strengen Regeln, als wie für PersG und KapG.
Bearbeitet von Dicketreiber am 26.01.2007 21:58:10
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robert wiegner |
Geschrieben am 26.01.2007 21:58:45
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*** EDIT ***
Zulange getippelt und zwischendurch TV geglotzt, ich lass es trotzdem mal stehen ...
[1] Eigentlich kannst Du das in ECuT gar nicht machen, da ECuT ja nur Einnahmen-/Ausgabenkonten kennt, also keinen Bestand über die Jahre führt. Du kannst aber erstmal in dem Jahr, wo die AfA abläuft, einen EUR plus auf das Konto buchen, wo Du die Abschreibung stehen hast. Dann stimmt zumindest in dem Jahr erstmal der Betrag, den Du als Betriebsausgaben hast.
[2] Das FA erwartet eigentlich von Dir, daß Du ein Anlagenverzeichnis führst. Vorlagen gibt es als Excel-Datei auf den FA-Seiten. Du kannst das auch einfach auf Papier machen. Neben den aktuellen Abschreibungen werden dort auch weiter die alten Abschreibungen geführt, stehen dort also mit dem Restwert 1 EUR drin. Solange, bis Du die Anlage entsorgst oder verkaufst. Dann kommt der abschließende Schritt ...
[3] Verkauf: Erlöse ganz normal als Einnahme buchen. Entsorgung: Kosten als Betriebsausgabe.
Bearbeitet von robert wiegner am 26.01.2007 21:59:55
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theblade |
Geschrieben am 28.01.2007 16:57:58
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Zitat DerDicketreiber geschrieben:
Wenn ich mich nicht täusche, dann wird immer zum Jahresende abgeschrieben.
was echt? ich dachte es endet dann, wenn die anlage auch in dem monat angeschafft wurde.
Zitat DerDicketreiber geschrieben:
Außer dein Wirtschaftsjahr weicht vom Kalenderjahr ab. Was aber wenig Sinn machen würde. Vorallem nicht, wenn du dein Unternehmen schon länger hast.
nein, hab kein abweichendes wirtschaftsjahr.
Zitat robert wiegner geschrieben:
[2] Das FA erwartet eigentlich von Dir, daß Du ein Anlagenverzeichnis führst. Vorlagen gibt es als Excel-Datei auf den FA-Seiten. Du kannst das auch einfach auf Papier machen. Neben den aktuellen Abschreibungen werden dort auch weiter die alten Abschreibungen geführt, stehen dort also mit dem Restwert 1 EUR drin. Solange, bis Du die Anlage entsorgst oder verkaufst. Dann kommt der abschließende Schritt ...
hast du dafür einen Link oder würde meins so reichen (siehe anhang)
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robert wiegner |
Geschrieben am 28.01.2007 17:40:09
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http://www.fm.nrw.de/cgi-bin/fm/lib/all/lob/return_download.cgi
/anlageverzeichnis_eur_2005.xls?ticket=guest&bid=1637&no_mime_type=0
Achtung: zweigeteilt, damits den Umbruch hier nicht so verreisst.
Du kannst das natürlich auch nach eigenem Muster durchführen, was bei Deinem Beispiel aber fehlt ist die Auflistung der jährlich abgehenden Beträge, der jeweils verbleibende Restwert, der kumulierte Restwert für alle Abschreibungen ...
Vielleicht kannst Du ja mit obigem Link als Vorlage was anfangen.
Bearbeitet von robert wiegner am 28.01.2007 17:41:46
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theblade |
Geschrieben am 19.02.2007 01:03:06
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Zitat robert wiegner geschrieben:
[1] Eigentlich kannst Du das in ECuT gar nicht machen, da ECuT ja nur Einnahmen-/Ausgabenkonten kennt, also keinen Bestand über die Jahre führt.Du kannst aber erstmal in dem Jahr, wo die AfA abläuft, einen EUR plus auf das Konto buchen, wo Du die Abschreibung stehen hast. Dann stimmt zumindest in dem Jahr erstmal der Betrag, den Du als Betriebsausgaben hast.
nabend robert!
müsste ich nicht dann den 1eur im nächsten Jahr buchen?? also jetzt 2007 da ich ja noch für das letzte Jahr (2006) den letzten Abschreibungsbetrag drinnen zu stehen habe!?
Auf der EinnahmeüRechnung für 2007 würde ja dann stehen "Abschreibung 1eur" ist das korrekt? - da stutzt doch das FA dann oder? wenn da nicht steht "Erinnerungswert" o.ä.
Bearbeitet von theblade am 19.02.2007 01:04:02
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robert wiegner |
Geschrieben am 19.02.2007 14:51:11
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1. Wenn Du ECuT nur als Vorlage nimmst, hast Du das Problem natürlich gar nicht. Bei der EüR via ELSTER hat das EüR-Formular eine vierte Seite, in der die Abschreibungen eingetragen werden (aus der sich das Formular dann die Werte für Seite 1 u. 2 holt).
2. Wenn Du es -- für Dich richtig -- in ECuT haben willst, müßtest Du im letzten Buchungsjahr (also in 2007) den einen EUR plus schreiben.
Zitat für 2007 würde ja dann stehen "Abschreibung 1eur" ist das korrekt? - da stutzt doch das FA dann oder? wenn da nicht steht "Erinnerungswert" o.ä. Den 1 EUR mußt Du natürlich als Minus buchen ... da hatte ich mich nicht deutlich ausgedrückt. Das ganze ist ja ein Ausgabenkonto. Also "-1" und UmsSt. "0" eingeben, und der AfA-Wert stimmt. Und als Buchungstext solltest Du was entsprechend informatives wählen, bspw. "Korrekturbuchung Restwert PC AfA" ... oder was auch immer. Auf alle Fälle so, daß sowohl Du als auch ein theoretisch möglicher Prüfer auch in einpaar Jahren noch versteht, worum es sich handet und was Du da gemacht hast.
Aber, wie gesagt, Anlagenverzeichnisse führt ECuT nicht für Dich. Von daher kannst Du auf diese Weise auch nicht die Einzelwerte der Afa-Buchungen korrigieren, sondern lediglich den Gesamtwert fürs Jahr korrekt halten.
Heißt: Wenn Du bspw. 2007 für den PC als letztmalige Buchung 45 EUR hast und noch einen Bürostuhl (mitten in der Abschreibung) mit 100 EUR, hast Du dann also 145-1=144 AfA gesamt. Aber ECuT macht Dir eben keine Restwertberechnungen. Du mußt Dich dann selbst darum kümmern, daß im Formular dann für den PC 44 Restwert 1 steht ind für den Stuhl 100 Restwert 300 (oder was auch immer).
Das mußt Du entweder in Papierform machen oder -- wie o.a. -- in ELSTER händisch ausfüllen. Hier ging es ja erstmal nur darum, daß ECuT Dir den "richtigen" Gesamtwert errechnen soll.
Bearbeitet von robert wiegner am 19.02.2007 15:03:58
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