Kein Steuerabzug für Domain-Namen
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CRaSH |
Geschrieben am 15.02.2007 13:59:59
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Registriert am: 02.09.2005
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Hallo.
Unter folgender URL habe ich heute gelesen, dass Domains nicht steuerlich abgezogen werden dürfen:
http://www.onlinekosten.de/news/artik...main-Namen
Muß ich nun die Rechnungen für meinen gemieteten Server/Webspace mit Domains als "sonstige nichtabziehbare Betriebsausgaben" buchen? Oder nur die Kosten für die Domainregistierungen?
Gruß,
Martin |
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Cowboy |
Geschrieben am 15.02.2007 15:34:30
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Registriert am: 10.02.2007
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Hi Martin,
Das verstehe ich auch nicht ganz. Anscheinend hat sich das FA an der unangemessen Höhe des Betrags gestört.
Ich habe auch einige Domains in Gebrauch und sehe das als Repräsentationskosten, da ich ja damit Werbung für mein Unternehmen betreibe. Genauso wie mit einer Zeitungsannounce.
Ich hab mich hier mal ein bischen reingelesen:
http://www.betriebsausgabe.de
und denke, es kommt darauf an, wie man es dem FA erklärt und verkauft.
Im Normalfall kosten Domains ja nicht so viel und werden ja monatlich, bzw. jährlich fällig. Im beschriebenen Fall, ging es ja nur um die Rechte, die erstmal keinen materiellen Nutzen oder Wert darstellen.
Meine laienhafte Meinung dazu.
So long,
Thomas
Bearbeitet von Cowboy am 15.02.2007 17:38:45
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robert wiegner |
Geschrieben am 15.02.2007 16:26:38
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" ... es kommt darauf an, wie man es dem FA erklärt und verkauft"
___
Sehe ich auch so. Bzgl. Kosten: Bei dem beschriebenen Fall war der Knackpunkt aber imho weniger die Kosten als solches, sondern die Tatsache, daß diese Kosten eher dem Erwerb eines Nutzungsrechtes dienten. Das Prinzip gilt natürlich bei jeder Domain, nur: Was wir im Normalfall dafür zahlen, ist schlichtweg eine Verwaltungsgebühr. Ich beantrage und zahle Gebühr. Hier hat aber jmd. schwerpunktmäßig einen Namen gekauft. Wofür dann der hohe Betrag wieder ein Indiz ist / sein mag.
Langer Rede kurzer Sinn: Ich werde im Traum nicht auf die Idee kommen, meine Domainkosten jetzt rauszurechnen.
___
btw: Ich finde, Juristen schwafeln in solchen Fällen auch nicht weniger als wir Laien ;o)) |
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CRaSH |
Geschrieben am 15.02.2007 16:57:22
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Ok. Vielen Dank für eure Meinungen.
Wo kommen dann die Kosten im E/Ü-Formular hin? Sind das "sonstige abziehbare Betriebsausgaben" oder eher "Porto, Telefon, Büromaterial"?!
Martin |
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Thomas R |
Geschrieben am 15.02.2007 23:44:44
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Ich buche sie unter "Telefon, Porto".
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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thormas |
Geschrieben am 26.02.2007 00:23:21
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In dem Urteil heisst es "Selbstständige und Unternehmen, die eine Internet-Adresse ***kaufen***, können die Kosten zumindest im Regelfall nicht von der Steuer absetzen."
Es geht also m. E. nicht um die übliche Domainnutzungsgebühr. Die werde ich auch weiter absetzen :-) |
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