Mehr als 3 Mehrwertsteuersätze
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mogwai |
Geschrieben am 15.02.2007 20:01:44
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Hallo,
ich benötige 4 Mehrwertsteuersätze, gibt es eine möglichkeit das mit easyct abzuwickeln?
19% für EU
7% für Lebensmittel
15% für Ebay
0% für die Deutsche Post
Viele Grüsse
mogwai |
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robert wiegner |
Geschrieben am 15.02.2007 20:28:01
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1. Du kannst bei der Buchung den MwSt.-Satz beliebig überschreiben.
2. Zu Ebay-Dingen gab es schon einige Threads, wenn ich mich richtig erinnere. Ich habe zwar keine Ahnung von Ebay, aber in Dtschl. sind nur 0, 7 u. 16% steuerbar (wenn man Land-/Forstwirte außen vor läßt. Hat das mit Ebay nicht eher was mit EinfuhrumsSt. zu tun? Aber, wie gesagt, da gabs im Forum, in den FAQ, der DoKu oder auch in den Anmerkungen zur aktuellen Versionen imho Ebay-Info. |
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mogwai |
Geschrieben am 15.02.2007 22:43:49
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Wie genau funktioniert das denn? Wenn ich eine Ausgabe buchen will, kann ich nur 3 MwSt. Sätze auswählen. Genau genommen sind es die, die unter "Einstellungen" > "pers. Daten" > "MwSt. Sätze" zu finden sind.
Es geht genau genommen um die Ebay Rechnungen, also um die Gebühren für die Einstellkosten & Provisionsgebühren.
Ebay ist vor kurzen von der Schweiz nach Luxemburg umgezogen und weist dadurch die Rechnungen mit 15% MwSt. aus.
Ich könnte mich zwar Netto Berechtigt Freischalten lassen und würde dadurch keine MwSt bezahlen, aber da müsste ich mich zuerst genauer Informieren...
Bearbeitet von mogwai am 15.02.2007 22:44:19
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robert wiegner |
Geschrieben am 15.02.2007 23:01:03
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Zitat Wie genau funktioniert das denn? Wenn ich eine Ausgabe buchen will, kann ich nur 3 MwSt. Sätze auswählen.
Auf die Zahl im Auswahlfeld klicken, dadurch markieren und einfach überschreiben. ECuT nimmt die von Dir geschriebene Zahl als Steuersatz und rechnet korrekt. |
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mogwai |
Geschrieben am 16.02.2007 21:46:32
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Ja jetzt habe ich es kapiert, das man es in den Einstellungen umstellen muss und dann wieder zurück stellen muss, wenn man einen anderen Prozentsatz eingeben will.
Ist zwar nicht das gelbe vom Ei, aber für den Anfang reichts.  |
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robert wiegner |
Geschrieben am 16.02.2007 22:51:51
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Zitat Ja jetzt habe ich es kapiert, das man es in den Einstellungen umstellen muss und dann wieder zurück stellen muss, wenn man einen anderen Prozentsatz eingeben will
Neeeiiin! Red ich denn so undeutlich? ;o)
Also, nochmal. Du willst -- als Ausnahme -- eine Buchung mit sagen wir mal 12% Umsatzsteuer buchen. In Deinen Einstellungen stehen 0, 7 und 19. Das läßt Du dort auch stehen.
Beim Buchungsvorgang schreibst Du ganz normal den Text, den Betrag, wählst ein Kto. aus und -- statt auf den Pfeil vom DropDown-Feld zu klicken --klickst Du auf die dort stehende Zahl (wahrscheinlich 19). Durch den Klick wird sie markiert. Jetzt tippst Du einfach 12 ein. Und Okay.
Dann hast Du eine Buchung mit 12% Umsatzsteuer ohne Deine Einstellungen zu ändern.
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Hattest Du mich wirklich nicht verstanden?
Oder verstehe ich Deine Frage nicht? |
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blecky |
Geschrieben am 27.02.2007 10:32:12
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Da bin ich aber mal gespannt, das das FA dazu sagt. In Deutschland gibt es z.Zt. 2 Mwst. Sätze: 7 % und 19%. Wenn Du eine Rechnung aus dem EU-Ausland mit Mwst hast, ist diese in Deutschland nicht so ohne weiteres erstattungsfähig, d.h. Du mußt den Betrag voll buchen, ohne Mwst.
Die Alternative: Du beantragst eine Umst-ID und teilst diese dem Lieferanten mit. Wenn der dann auch eine Umst-ID hat und beide auf den Rechnungen angeführt sind, braucht er keine Umst. berechnen und an sein FA abzuführen, Du buchst dann den Nettobetrag auf ein Konto "innergemeinschaftliche Erwerbe" und mußt entweder 19 oder 7% Umst. bezahlen (Feld 89 oder 93 der VA). Dann wird die Vorsteuer auf diese Rechnungen im Feld 61 der VA eingetragen und ist damit wieder 0.
Es gab auch die Möglichkeit, sich berechnete EU-Vorsteuer über die IHK wieder zurückzuholen, aber ob dies für Firmen noch möglich ist, weiß ich nicht. |
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Thomas R |
Geschrieben am 27.02.2007 17:34:45
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blecky kann man nur voll zustimmen.
Um die VSt zu ziehen, kann man nur dt. Rechnungen, mit 7% oder 19% (von Altfällen aus 2006 und früher einmal abgesehen) buchen. Rechnungen ausländischer Kunden können nur Brutto mit USt-Satz 0% als Ausgabe gebucht werden.
Gegebenenfalls kann man sich die eingeschlossene USt vom Finanzamt des Rechnungslandes zurückholen. die Bestimmungen hierfür sind unterschiedlich. die jeweiligen nationalen Steuerbehörden haben aber in der Regel hierfür eine Website.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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