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KFZ-Veräußerung
Tom-HH
Hallo an das Forum.... ,


als Steuerdummy hab ich eine Frage:

Ist es möglich einen betrieblich genutzten Gebrauchtwagen (über 3 Jahre abgeschrieben) jetzt an privat günstig zu verkaufen (auch innerhalb der Familie als Geschenk z.B......) und dann dann einen relativ gering geschätzen Wert hierfür als Einnahme zu buchen?Wink

Im Gegensatz zu einem Verkauf an einen Händler, der mir bei einem Neukauf erheblich mehr zahlen wird und mir dadurch eine höhere (nicht gewollte) Betriebseinnahme beschert???????SadSad

Hat jemand Erfahrung oder einen guten Rat????


Danke im Voraus!


Tom

 
Laurius

Zitat

Ist es möglich einen betrieblich genutzten Gebrauchtwagen (über 3 Jahre abgeschrieben) jetzt an privat günstig zu verkaufen (auch innerhalb der Familie als Geschenk z.B......) und dann dann einen relativ gering geschätzen Wert hierfür als Einnahme zu buchen?Wink


Klaro - günstig geht.

Aber: auf jeden Fall Notizen machen, Quittung erstellen (z. B. KFZ mit erheblichen Mängeln veräußert).
Ich hab´ meiner Frau vor zwei Jahren unseren Astra (Wert ca. 2.000 €) für 500 € verkauft (Bareinnahme) - kein Problem.

Gruß Laurius
 
Thomas R
Im Falle einer Betriebsprüfung ein nichts ganz ungfährliche Vorgehensweise. Das FA könnte dir Gestaltungsmißbrauch vorwerfen und dann kann es teuer werden.

Ich würde über eine Netzrecherche entsprechende Vergleichsangebote ermitteln und diesen Wert ansetzen. Ggf. kann man ja mit dem Händler sprechen und einen niedrigeren Ankaufswert gegen einen höheren Rabatt eintauschen.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
 
https://pr-riemann.de
robert wiegner

Zitat

Gestaltungsmißbrauch
... ist aber ein schönes Wort ;o)
Heißt das offiziell so?
___

An die Vorredner(-schreiber) ... das ECuT-Forum läßt sich übrigens prächtig von außen ergoogeln. Soll heißen: Bestimmte Formulierungen oder Überlegungen würde ich eher auf PNs beschränken. Nur so, als Ratschlag ;o)
 
Tom-HH
....den möchte ich natürlich nicht betreiben. Aber auch ich muss meine "Mäuse" zusammenhalten, auch wenn einige Auslegungen so im Grenzbereich sind.

Der Gesetzgeber hat ja durchaus die Möglichkeit, die Dinge klar und eindeutig zu texten (aber ich denke, dass möchten einige Lobbyisten garnicht...). Ich interpretiere jedenfalls alles als Durchschnittsbürger und damit Basta!

Auf jeden Fall Danke für die Antworten!!!

Und wer weiss: Vielleicht ist ein Maulwurf unter uns...CoolCoolCool.....kleiner Scherz....

Gruss


aus Hamburg
 
Thomas R
@robert

Gestaltungsmissbrauch heißt korrekt "Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten" und findet sich in § 42 der Abgabenordnung (AO). Smile

@Tom_HH
Natürlich kann jeder so buchen wie er persönlich will Wink. Aber was du als Mobile in den Aufwand buchst, muß irgendwann auch mal wieder raus. Und, die Prüfer sind ja nicht auf den Kopf gefallen - und wegen ein paar € würde ich mich mit denen nicht anlegen.

Man lebt ja schliesslich von seinem beruflichen Erfolgen und nicht von "Nebenkriegsschauplatz Steuerkampf". Wink
Bearbeitet von Thomas R am 11.03.2007 18:20:43
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
 
https://pr-riemann.de
joey

Zitat

Thomas Riemann geschrieben:
@robert

Gestaltungsmissbrauch heißt korrekt "Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten" und findet sich in § 42 der Abgabenordnung (AO). Smile

@Tom_HH
Natürlich kann jeder so buchen wie er persönlich will Wink. Aber was du als Mobile in den Aufwand buchst, muß irgendwann auch mal wieder raus. Und, die Prüfer sind ja nicht auf den Kopf gefallen - und wegen ein paar € würde ich mich mit denen nicht anlegen.

Man lebt ja schliesslich von seinem beruflichen Erfolgen und nicht von "Nebenkriegsschauplatz Steuerkampf". Wink



Gestaltungsmissbrauch ist eigenlich was anderes, hierbei wählt man eine zivilrechtlich korrekte Vertragsgestaltung, um Besteuerungsnormen zu umgehen. Dem setzt der Gesetzgeber mit § 42 AO einen Riegel vor. Die Vertragsgestaltung darf aber nicht erkennbar gegen das Steuerrecht verstossen, denn dann muss man, weil eben offenkundig, ja nicht durch Auslegung die steuerliche Unwirksamkeit ermitteln, ist ja irgendwo einleuchtend.

Wenn ich einen betrieblichen PKW zu "billig" verkaufe, verstosse ich damit bereits, wirksamer Vertrag hin oder her, gegen die Bewertungsvorschriften des EStG. Die Verbilligung in euerm Kaufvertrag wird vom FA als Entnahme aufgefasst (§§ 4, 6 EStG), die mit dem Teilwert (etwa Marktwert) gewinnerhöhend zu erfassen ist. Denn nichts kann das Betriebsvermögen unter diesem Wert verlassen, damit der Totalgewinn der unternehmerischen Tätigkeit, also auch die stillen Reserven, besteuert wird. Klartext: wenn die Karre nicht wirkliche Mängel aufweist, ist es ein steuerliches Risiko sie "herzuschenken".
Bearbeitet von joey am 19.03.2007 17:01:04
 
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Thomas R
26.07.2025 18:26:06
@kkoefteg Steuernummer ohne Querstriche eingetragen?

kkoefteg
25.07.2025 18:02:09
Hallo, Ich bekomme die Fehlermeldung "Die Steuernummer in ECT-Einstellung ist ungültig", wenn Ich ÜER 2024 über "Elster Export" an das Finanzamt übertragen möchte. Kennt ihr das

Thomas R
15.07.2025 14:19:20
@Suza Welcher Button genau. In der Regel kann man das durch klicken auf den kleinen Pfeil im Button dann einstellen.

Suza
14.07.2025 16:07:07
Hallo, Mein Saldo Buttom zeigt nur 2 Quartale, wie kann ich das ändern?

mabuse
09.07.2025 16:47:41
@mielket deutsches Tastaturlayout. Allerdings englisches MacOS System. Hab ne Lösung gefunden, schreib ich ins Forum

mielket
07.07.2025 10:08:00
@mabuse Nein, nicht bekannt. EC&T benutzt den Dezimaltrenner des Betriebssystems. Ist es vielleicht ein Mac mit englischen Sprache?

mabuse
05.07.2025 21:15:20
Ist bekannt, dass auf Mac ein Komma in einer Buchung ignoriert wird? 12,30 = 1230 Stattdessen muss ich einen Punkt angeben. Version 3.4, MacOS 15.5

mielket
13.06.2025 12:29:06
@Palindrom nein, muss immer noch manuell gemacht werden gem. https://www.easyct
.de/forum/viewthre
a...ad_id=2738

mielket
13.06.2025 12:27:26
@mycomeu ansonsten macht eine summen- und saldenliste nur sinn in einer doppelten buchführung.

Thomas R
12.06.2025 16:16:51
@mycomeu Da der Anfangsbestand in der EUR immer 0,00€ ist geht das über Button Journal > Sortierung nach Konten oder über Button Konto.

Palindrom
12.06.2025 14:22:43
Werden mittlerweile für Reverse Charge RE automatisch Buchungssätze für die Steuer (USt/VSt) erstellt?

mycomeu
12.06.2025 09:02:59
gibt es eine summen und saldenliste im programm

mielket
11.06.2025 10:44:47
Nein, Neuinstallations- Voodoo hilft hier wohl nicht, nur ein vernünftiges Datenverzeichnis einzurichten hilft.

oekolog
10.06.2025 14:51:03
danke für die Nachricht kann ich durch eine Neuinstallation mit einem neuen Buchungsdatei wieder anfangen?

mielket
10.06.2025 14:25:14
Mein Verdacht: Datenverzeichnis falsch eingestellt und das Programm versucht die Buchungsdatei im von Windows geschützten Programmverzeichni
s zu speichern.

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