14.03.2026 10:05:46
Navigation
· Bugtracker
· Kontakt
· Web Links
· Suche
· Buchtipps
Login
Benutzername

Passwort



Noch kein Mitglied?
Klicke hier um dich zu registrieren

Passwort vergessen?
Um ein neues Passwort anzufordern klicke hier.
Mitglieder Online
· Gäste Online: 2

· Mitglieder Online: 0

· Mitglieder insgesamt: 15,305
· Neuestes Mitglied: nigelungen
Foren Themen
Neueste Themen
· Vorsteuerabzug/Umsat...
· Hebebühne
· "Rote" Meldung bei E...
· Fehler bei Update au...
· Diverse Fehlermelungen
Heißeste Themen
· Vorsteuerabzug/Um... [2]
Thema ansehen
   Thema drucken
KFZ-Veräußerung
Tom-HH
Hallo an das Forum.... ,


als Steuerdummy hab ich eine Frage:

Ist es möglich einen betrieblich genutzten Gebrauchtwagen (über 3 Jahre abgeschrieben) jetzt an privat günstig zu verkaufen (auch innerhalb der Familie als Geschenk z.B......) und dann dann einen relativ gering geschätzen Wert hierfür als Einnahme zu buchen?Wink

Im Gegensatz zu einem Verkauf an einen Händler, der mir bei einem Neukauf erheblich mehr zahlen wird und mir dadurch eine höhere (nicht gewollte) Betriebseinnahme beschert???????SadSad

Hat jemand Erfahrung oder einen guten Rat????


Danke im Voraus!


Tom

 
Laurius

Zitat

Ist es möglich einen betrieblich genutzten Gebrauchtwagen (über 3 Jahre abgeschrieben) jetzt an privat günstig zu verkaufen (auch innerhalb der Familie als Geschenk z.B......) und dann dann einen relativ gering geschätzen Wert hierfür als Einnahme zu buchen?Wink


Klaro - günstig geht.

Aber: auf jeden Fall Notizen machen, Quittung erstellen (z. B. KFZ mit erheblichen Mängeln veräußert).
Ich hab´ meiner Frau vor zwei Jahren unseren Astra (Wert ca. 2.000 €) für 500 € verkauft (Bareinnahme) - kein Problem.

Gruß Laurius
 
Thomas R
Im Falle einer Betriebsprüfung ein nichts ganz ungfährliche Vorgehensweise. Das FA könnte dir Gestaltungsmißbrauch vorwerfen und dann kann es teuer werden.

Ich würde über eine Netzrecherche entsprechende Vergleichsangebote ermitteln und diesen Wert ansetzen. Ggf. kann man ja mit dem Händler sprechen und einen niedrigeren Ankaufswert gegen einen höheren Rabatt eintauschen.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
robert wiegner

Zitat

Gestaltungsmißbrauch
... ist aber ein schönes Wort ;o)
Heißt das offiziell so?
___

An die Vorredner(-schreiber) ... das ECuT-Forum läßt sich übrigens prächtig von außen ergoogeln. Soll heißen: Bestimmte Formulierungen oder Überlegungen würde ich eher auf PNs beschränken. Nur so, als Ratschlag ;o)
 
Tom-HH
....den möchte ich natürlich nicht betreiben. Aber auch ich muss meine "Mäuse" zusammenhalten, auch wenn einige Auslegungen so im Grenzbereich sind.

Der Gesetzgeber hat ja durchaus die Möglichkeit, die Dinge klar und eindeutig zu texten (aber ich denke, dass möchten einige Lobbyisten garnicht...). Ich interpretiere jedenfalls alles als Durchschnittsbürger und damit Basta!

Auf jeden Fall Danke für die Antworten!!!

Und wer weiss: Vielleicht ist ein Maulwurf unter uns...CoolCoolCool.....kleiner Scherz....

Gruss


aus Hamburg
 
Thomas R
@robert

Gestaltungsmissbrauch heißt korrekt "Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten" und findet sich in § 42 der Abgabenordnung (AO). Smile

@Tom_HH
Natürlich kann jeder so buchen wie er persönlich will Wink. Aber was du als Mobile in den Aufwand buchst, muß irgendwann auch mal wieder raus. Und, die Prüfer sind ja nicht auf den Kopf gefallen - und wegen ein paar € würde ich mich mit denen nicht anlegen.

Man lebt ja schliesslich von seinem beruflichen Erfolgen und nicht von "Nebenkriegsschauplatz Steuerkampf". Wink
Bearbeitet von Thomas R am 11.03.2007 17:20:43
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
joey

Zitat

Thomas Riemann geschrieben:
@robert

Gestaltungsmissbrauch heißt korrekt "Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten" und findet sich in § 42 der Abgabenordnung (AO). Smile

@Tom_HH
Natürlich kann jeder so buchen wie er persönlich will Wink. Aber was du als Mobile in den Aufwand buchst, muß irgendwann auch mal wieder raus. Und, die Prüfer sind ja nicht auf den Kopf gefallen - und wegen ein paar € würde ich mich mit denen nicht anlegen.

Man lebt ja schliesslich von seinem beruflichen Erfolgen und nicht von "Nebenkriegsschauplatz Steuerkampf". Wink



Gestaltungsmissbrauch ist eigenlich was anderes, hierbei wählt man eine zivilrechtlich korrekte Vertragsgestaltung, um Besteuerungsnormen zu umgehen. Dem setzt der Gesetzgeber mit § 42 AO einen Riegel vor. Die Vertragsgestaltung darf aber nicht erkennbar gegen das Steuerrecht verstossen, denn dann muss man, weil eben offenkundig, ja nicht durch Auslegung die steuerliche Unwirksamkeit ermitteln, ist ja irgendwo einleuchtend.

Wenn ich einen betrieblichen PKW zu "billig" verkaufe, verstosse ich damit bereits, wirksamer Vertrag hin oder her, gegen die Bewertungsvorschriften des EStG. Die Verbilligung in euerm Kaufvertrag wird vom FA als Entnahme aufgefasst (§§ 4, 6 EStG), die mit dem Teilwert (etwa Marktwert) gewinnerhöhend zu erfassen ist. Denn nichts kann das Betriebsvermögen unter diesem Wert verlassen, damit der Totalgewinn der unternehmerischen Tätigkeit, also auch die stillen Reserven, besteuert wird. Klartext: wenn die Karre nicht wirkliche Mängel aufweist, ist es ein steuerliches Risiko sie "herzuschenken".
Bearbeitet von joey am 19.03.2007 16:01:04
 
Springe ins Forum:
Forensuche


Shoutbox
Du musst dich einloggen um eine Nachricht zu senden.

BernhardT
13.03.2026 11:36:50
Problem gelöst?

kkoefteg
11.03.2026 13:50:05
Vielen Dank.

BernhardT
11.03.2026 12:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
Links oben auf das Programm-Icon klicken und dann ggf. das richtige Verzeichnis auswählen. Besser einen Thread im Forum eröffnen.

kkoefteg
10.03.2026 22:06:14
Nach dem Update bekomme ich die Meldung „Software neu installiert“. Die Software springt sofort zu Buchungsjahr und Währung. Die Felder Unternehmen, Finanzamt usw. sind leer. Die angelegten Konten

mielket
26.02.2026 18:29:38
Bei meinem kleinen GoBD-Tool war das Software-Signatur-
zertifikat abgelaufen. Ich habe es auf der Download-Seite aktualisiert.

mielket
11.02.2026 14:10:50
Tut mir Leid, wenn immer noch nicht alle den Newsletter bekommen haben aber mein neuer Webspace-Provider hat den EMail-Versand auf 60 pro Stunde gedrosselt. Kann also noch bis zum Wochenende dauern...

fantes11
03.02.2026 11:48:14
Es funktioniert sehr gut. Wie immer. Danke.

mielket
30.01.2026 18:10:58
Kleines Update: Es fehlen nur noch die deutschen USt.-Erkl.- Formulare 2025 und 2026...

mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen
-- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.

Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.

sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär
ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ?? Grüße aus Berlin Sternkieker

hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima! Wink

mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!

mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt
ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.

mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.

33,280,638 eindeutige Besuche