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KFZ-Veräußerung
Tom-HH
Hallo an das Forum.... ,


als Steuerdummy hab ich eine Frage:

Ist es möglich einen betrieblich genutzten Gebrauchtwagen (über 3 Jahre abgeschrieben) jetzt an privat günstig zu verkaufen (auch innerhalb der Familie als Geschenk z.B......) und dann dann einen relativ gering geschätzen Wert hierfür als Einnahme zu buchen?Wink

Im Gegensatz zu einem Verkauf an einen Händler, der mir bei einem Neukauf erheblich mehr zahlen wird und mir dadurch eine höhere (nicht gewollte) Betriebseinnahme beschert???????SadSad

Hat jemand Erfahrung oder einen guten Rat????


Danke im Voraus!


Tom

 
Laurius

Zitat

Ist es möglich einen betrieblich genutzten Gebrauchtwagen (über 3 Jahre abgeschrieben) jetzt an privat günstig zu verkaufen (auch innerhalb der Familie als Geschenk z.B......) und dann dann einen relativ gering geschätzen Wert hierfür als Einnahme zu buchen?Wink


Klaro - günstig geht.

Aber: auf jeden Fall Notizen machen, Quittung erstellen (z. B. KFZ mit erheblichen Mängeln veräußert).
Ich hab´ meiner Frau vor zwei Jahren unseren Astra (Wert ca. 2.000 €) für 500 € verkauft (Bareinnahme) - kein Problem.

Gruß Laurius
 
Thomas R
Im Falle einer Betriebsprüfung ein nichts ganz ungfährliche Vorgehensweise. Das FA könnte dir Gestaltungsmißbrauch vorwerfen und dann kann es teuer werden.

Ich würde über eine Netzrecherche entsprechende Vergleichsangebote ermitteln und diesen Wert ansetzen. Ggf. kann man ja mit dem Händler sprechen und einen niedrigeren Ankaufswert gegen einen höheren Rabatt eintauschen.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
robert wiegner

Zitat

Gestaltungsmißbrauch
... ist aber ein schönes Wort ;o)
Heißt das offiziell so?
___

An die Vorredner(-schreiber) ... das ECuT-Forum läßt sich übrigens prächtig von außen ergoogeln. Soll heißen: Bestimmte Formulierungen oder Überlegungen würde ich eher auf PNs beschränken. Nur so, als Ratschlag ;o)
 
Tom-HH
....den möchte ich natürlich nicht betreiben. Aber auch ich muss meine "Mäuse" zusammenhalten, auch wenn einige Auslegungen so im Grenzbereich sind.

Der Gesetzgeber hat ja durchaus die Möglichkeit, die Dinge klar und eindeutig zu texten (aber ich denke, dass möchten einige Lobbyisten garnicht...). Ich interpretiere jedenfalls alles als Durchschnittsbürger und damit Basta!

Auf jeden Fall Danke für die Antworten!!!

Und wer weiss: Vielleicht ist ein Maulwurf unter uns...CoolCoolCool.....kleiner Scherz....

Gruss


aus Hamburg
 
Thomas R
@robert

Gestaltungsmissbrauch heißt korrekt "Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten" und findet sich in § 42 der Abgabenordnung (AO). Smile

@Tom_HH
Natürlich kann jeder so buchen wie er persönlich will Wink. Aber was du als Mobile in den Aufwand buchst, muß irgendwann auch mal wieder raus. Und, die Prüfer sind ja nicht auf den Kopf gefallen - und wegen ein paar € würde ich mich mit denen nicht anlegen.

Man lebt ja schliesslich von seinem beruflichen Erfolgen und nicht von "Nebenkriegsschauplatz Steuerkampf". Wink
Bearbeitet von Thomas R am 11.03.2007 18:20:43
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
joey

Zitat

Thomas Riemann geschrieben:
@robert

Gestaltungsmissbrauch heißt korrekt "Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten" und findet sich in § 42 der Abgabenordnung (AO). Smile

@Tom_HH
Natürlich kann jeder so buchen wie er persönlich will Wink. Aber was du als Mobile in den Aufwand buchst, muß irgendwann auch mal wieder raus. Und, die Prüfer sind ja nicht auf den Kopf gefallen - und wegen ein paar € würde ich mich mit denen nicht anlegen.

Man lebt ja schliesslich von seinem beruflichen Erfolgen und nicht von "Nebenkriegsschauplatz Steuerkampf". Wink



Gestaltungsmissbrauch ist eigenlich was anderes, hierbei wählt man eine zivilrechtlich korrekte Vertragsgestaltung, um Besteuerungsnormen zu umgehen. Dem setzt der Gesetzgeber mit § 42 AO einen Riegel vor. Die Vertragsgestaltung darf aber nicht erkennbar gegen das Steuerrecht verstossen, denn dann muss man, weil eben offenkundig, ja nicht durch Auslegung die steuerliche Unwirksamkeit ermitteln, ist ja irgendwo einleuchtend.

Wenn ich einen betrieblichen PKW zu "billig" verkaufe, verstosse ich damit bereits, wirksamer Vertrag hin oder her, gegen die Bewertungsvorschriften des EStG. Die Verbilligung in euerm Kaufvertrag wird vom FA als Entnahme aufgefasst (§§ 4, 6 EStG), die mit dem Teilwert (etwa Marktwert) gewinnerhöhend zu erfassen ist. Denn nichts kann das Betriebsvermögen unter diesem Wert verlassen, damit der Totalgewinn der unternehmerischen Tätigkeit, also auch die stillen Reserven, besteuert wird. Klartext: wenn die Karre nicht wirkliche Mängel aufweist, ist es ein steuerliches Risiko sie "herzuschenken".
Bearbeitet von joey am 19.03.2007 17:01:04
 
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Thomas R
10.09.2026 15:41:15
@pandi12 Nein.

pandi12
01.09.2026 11:41:42
Hallo, muss ich nach jeder Eingabe von Einnahmen und Ausgaben die Speichertaste drücken?

mielket
24.08.2026 17:33:07
v4.0.21 mit Buchungsvorlagen- Bibliothek, siehe auch hier

mielket
23.07.2026 14:51:49
v4.0.18 behebt einen möglich Crash bei Formularen und enthält eine Währungs- Umrechnung mit Einstellungs- Seite!

mielket
22.07.2026 16:36:24
Sorry für den 503-Fehler auf der Seite. (Der blöde Malware-Scanner meines Webhosters hat wieder mal false positives geworfen.)

mielket
12.07.2026 14:21:55
@Isa: Du musst Details liefern, damit es die Chance gibt, dass Dir jemand helfen kann. Am Besten mit einem Forums-Beitrag.

mielket
12.07.2026 14:19:43
@Reiner: Wenn Du abgeschriebene Anlagegüter mit einem Erinnerungswert von 1 € beibehalten willst, stell auf degressiv mit 99 Jahren und 0% AfA-Satz.

Reiner S
11.07.2026 15:50:24
Frage zu AFA: PC Komponenten bzw. Erweiterungen (für einen bereits vollständig abgeschriebenen PC) tauchen im AFA Verzeichnis nicht auf, wenn die Abschreibungsdauer
auf 1 Jahr gelegt ist

Isa
10.07.2026 08:26:38
Bei der Umsatzstuererkläru
ng sind nur 19% aufegführt. Die Ausgaben zu 7% fehlen. Wie bekomme ich das hin?

mielket
06.07.2026 11:36:16
@Detlev Alaze: Update mal auf v3.10.

Detlev Alaze
26.06.2026 14:47:30
sorry - aber ich finde nirgends wie ich auf dem Mac mit Version 3.9 drucken kann - wo und was muss ich machen ?

mielket
11.06.2026 19:55:06
Ich habe auch schon mit Flatpac experimentiert. Sieht vielversprechend aus...

mielket
09.06.2026 12:32:34
@dschuhmann EC&T ist speziell angepasst, um mit Wine problemlos zu laufen, insofern: ja, ist was dran.

dschuhmann
06.06.2026 23:07:23
Elster zeigt auf der Softwareseite für Linux auch Easy cash & tax an. Ist da was dran?

mielket
03.06.2026 11:38:55
Würde mich interessieren: Sind hier sonst noch Hardcore- Alphatester unterwegs, die die v4 nicht nur installiert haben, um sich nur mal anzuschauen wie es aussieht?

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