14.03.2026 10:05:48
Navigation
· Bugtracker
· Kontakt
· Web Links
· Suche
· Buchtipps
Login
Benutzername

Passwort



Noch kein Mitglied?
Klicke hier um dich zu registrieren

Passwort vergessen?
Um ein neues Passwort anzufordern klicke hier.
Mitglieder Online
· Gäste Online: 1

· Mitglieder Online: 0

· Mitglieder insgesamt: 15,305
· Neuestes Mitglied: nigelungen
Foren Themen
Neueste Themen
· Vorsteuerabzug/Umsat...
· Hebebühne
· "Rote" Meldung bei E...
· Fehler bei Update au...
· Diverse Fehlermelungen
Heißeste Themen
· Vorsteuerabzug/Um... [2]
Thema ansehen
   Thema drucken
gebrauchter Privat-PC ins Betriebsvermögen....
Tom-HH
Hi aus Hamburg,

Frage 1: Wie lange darf ich einen Privat-PC ( 1 Jahr alt), den ich jetzt ins Betriebsvermögen nehmen möchte, abschreiben? Und mit welchem Wert (prozentual)?
Bei einem Neuen sind es 3 Jahre.........

Frage 2: Wird bei einem neuen PC der nach 3 Jahren abgeschieben ist, üblicherweise noch von einem Wert von mehr 1 EUR ausgegangen, wenn er dann z.B. zum "Daddeln" für die Kinder betrieblich wieder ausgemustert wird ?
-> ein über 3 Jahre alter PC ist doch meist "Elektronikschrott" WinkWink oder?

Gruss


Tom



 
robert wiegner
Ich nehme mal an, daß die Steuerberaterfront dazu was Fundiertes sagen kann. Ich sage Dir vorläufig, wie ich das handhaben würde:

zu 1:
Ich würde den Restwert nach einem Jahr nehmen (also im rundesten Fall 24/36) und den dann auf 3 Jahre (36/36) abschreiben. Vielleicht gibt es da günstigere Varianten, aber damit solltest Du auf der sicheren Seite sein.

zu 2:
Wenn die Abschreibungsdauer gelaufen ist, Vermerk über Entsorgung machen und einfach runterschlören ins Kinderzimmer. Falls Dein Kind vorher Daddeln soll, den verbliebenen Restwert als Einnahme.
 
Tom-HH
SmileSmileSmile
 
joey
der Vorredner hat Recht, die private Besitzdauer von 1 Jahr ist auf den Abschreibungszeitraum anzurechnen, steht so um die § 6 EStG (zu Einlagen irgendwo!). Steuerberater sind hier in dem Forum aber sicherlich keine unterwegs (grins!)

Das heisst aber auch, dass du den PC über den Restzeitraum von 2 Jahren (!) abschreiben darfst, genauso darf man einen PKW der 5 Jahre alt ist, im Kaufjahr zu 100 % abschreiben. Probiert es mal aus.

Achja, den PC zum Teilwert (sagen wir mal Marktwert) entnehmen, Einnahme buchen und den Restwert nach AfA dann als Betriebsausgabe erfassen.

Lass deine Kinder dann daddeln, aber die Kids haben in der Regel härtere Anforderungen an den PC (Spielefähigkeit), als die Erwachsenen, die damit arbeiten wollen.
Bearbeitet von joey am 24.03.2007 13:12:12
 
Thomas R
Vielleicht an dieser Stelle noch eine Ergänzung.

In deiner 24/36 Computerabschreibung ist natürlich in diesem Fall die USt mit enthalten, wird also mitabgeschrieben, da du ja beim Privatkauf diese als VSt nicht geltend machen konntest.

@joey
Wie kann ich einen voll abgeschriebenen PC zum Teilwert (ist ja dann 0 €) entnehmen? Allenfalls im Anlagevermögen steht er noch mit 1 €, den wir in der EÜR aber doch nicht buchen.
Bearbeitet von Thomas R am 24.03.2007 14:16:00
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
joey


@joey
Wie kann ich einen voll abgeschriebenen PC zum Teilwert (ist ja dann 0 €) entnehmen? Allenfalls im Anlagevermögen steht er noch mit 1 €, den wir in der EÜR aber doch nicht buchen.[/quote]

Es geht gar nicht anders, da der PC, auch wenn er "buchmässig" mit 0 € ausgewiesen ist, noch einen Restwert hat und seien es nur 50 €. Der muss trotzdem entnommen werden, da hilft leider nix. Gegenbuchung: BE (Entnahme PC) an Privatentnahme.
 
Springe ins Forum:
Forensuche


Shoutbox
Du musst dich einloggen um eine Nachricht zu senden.

BernhardT
13.03.2026 11:36:50
Problem gelöst?

kkoefteg
11.03.2026 13:50:05
Vielen Dank.

BernhardT
11.03.2026 12:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
Links oben auf das Programm-Icon klicken und dann ggf. das richtige Verzeichnis auswählen. Besser einen Thread im Forum eröffnen.

kkoefteg
10.03.2026 22:06:14
Nach dem Update bekomme ich die Meldung „Software neu installiert“. Die Software springt sofort zu Buchungsjahr und Währung. Die Felder Unternehmen, Finanzamt usw. sind leer. Die angelegten Konten

mielket
26.02.2026 18:29:38
Bei meinem kleinen GoBD-Tool war das Software-Signatur-
zertifikat abgelaufen. Ich habe es auf der Download-Seite aktualisiert.

mielket
11.02.2026 14:10:50
Tut mir Leid, wenn immer noch nicht alle den Newsletter bekommen haben aber mein neuer Webspace-Provider hat den EMail-Versand auf 60 pro Stunde gedrosselt. Kann also noch bis zum Wochenende dauern...

fantes11
03.02.2026 11:48:14
Es funktioniert sehr gut. Wie immer. Danke.

mielket
30.01.2026 18:10:58
Kleines Update: Es fehlen nur noch die deutschen USt.-Erkl.- Formulare 2025 und 2026...

mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen
-- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.

Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.

sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär
ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ?? Grüße aus Berlin Sternkieker

hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima! Wink

mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!

mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt
ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.

mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.

33,280,638 eindeutige Besuche