gebrauchter Privat-PC ins Betriebsvermögen....
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Tom-HH |
Geschrieben am 24.03.2007 13:22:41
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Hi aus Hamburg,
Frage 1: Wie lange darf ich einen Privat-PC ( 1 Jahr alt), den ich jetzt ins Betriebsvermögen nehmen möchte, abschreiben? Und mit welchem Wert (prozentual)?
Bei einem Neuen sind es 3 Jahre.........
Frage 2: Wird bei einem neuen PC der nach 3 Jahren abgeschieben ist, üblicherweise noch von einem Wert von mehr 1 EUR ausgegangen, wenn er dann z.B. zum "Daddeln" für die Kinder betrieblich wieder ausgemustert wird ?
-> ein über 3 Jahre alter PC ist doch meist "Elektronikschrott"  oder?
Gruss
Tom
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robert wiegner |
Geschrieben am 24.03.2007 13:37:56
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Ich nehme mal an, daß die Steuerberaterfront dazu was Fundiertes sagen kann. Ich sage Dir vorläufig, wie ich das handhaben würde:
zu 1:
Ich würde den Restwert nach einem Jahr nehmen (also im rundesten Fall 24/36) und den dann auf 3 Jahre (36/36) abschreiben. Vielleicht gibt es da günstigere Varianten, aber damit solltest Du auf der sicheren Seite sein.
zu 2:
Wenn die Abschreibungsdauer gelaufen ist, Vermerk über Entsorgung machen und einfach runterschlören ins Kinderzimmer. Falls Dein Kind vorher Daddeln soll, den verbliebenen Restwert als Einnahme. |
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Tom-HH |
Geschrieben am 24.03.2007 13:39:45
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joey |
Geschrieben am 24.03.2007 13:52:50
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der Vorredner hat Recht, die private Besitzdauer von 1 Jahr ist auf den Abschreibungszeitraum anzurechnen, steht so um die § 6 EStG (zu Einlagen irgendwo!). Steuerberater sind hier in dem Forum aber sicherlich keine unterwegs (grins!)
Das heisst aber auch, dass du den PC über den Restzeitraum von 2 Jahren (!) abschreiben darfst, genauso darf man einen PKW der 5 Jahre alt ist, im Kaufjahr zu 100 % abschreiben. Probiert es mal aus.
Achja, den PC zum Teilwert (sagen wir mal Marktwert) entnehmen, Einnahme buchen und den Restwert nach AfA dann als Betriebsausgabe erfassen.
Lass deine Kinder dann daddeln, aber die Kids haben in der Regel härtere Anforderungen an den PC (Spielefähigkeit), als die Erwachsenen, die damit arbeiten wollen.
Bearbeitet von joey am 24.03.2007 14:12:12
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Thomas R |
Geschrieben am 24.03.2007 15:13:33
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Vielleicht an dieser Stelle noch eine Ergänzung.
In deiner 24/36 Computerabschreibung ist natürlich in diesem Fall die USt mit enthalten, wird also mitabgeschrieben, da du ja beim Privatkauf diese als VSt nicht geltend machen konntest.
@joey
Wie kann ich einen voll abgeschriebenen PC zum Teilwert (ist ja dann 0 €) entnehmen? Allenfalls im Anlagevermögen steht er noch mit 1 €, den wir in der EÜR aber doch nicht buchen.
Bearbeitet von Thomas R am 24.03.2007 15:16:00
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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joey |
Geschrieben am 24.03.2007 16:11:51
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@joey
Wie kann ich einen voll abgeschriebenen PC zum Teilwert (ist ja dann 0 €) entnehmen? Allenfalls im Anlagevermögen steht er noch mit 1 €, den wir in der EÜR aber doch nicht buchen.[/quote]
Es geht gar nicht anders, da der PC, auch wenn er "buchmässig" mit 0 € ausgewiesen ist, noch einen Restwert hat und seien es nur 50 €. Der muss trotzdem entnommen werden, da hilft leider nix. Gegenbuchung: BE (Entnahme PC) an Privatentnahme. |
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