Das liest sich so, als müßte nichts bezahlt werden - dem ist aber ja nicht so.
Für die Meisten gilt aber sicherlich:
Wer also als Selbständiger oder Unternehmer in seinem Büro oder in seiner Betriebsstätte bereits ein Radiogerät bei der GEZ angemeldet hat, bleibt von der neuen Gebühr verschont. Hierzu zählt auch das Autoradio im Firmenfahrzeug, sofern dieses auf das Büro oder das Betriebsgrundstück angemeldet ist.
Andererseits genügt es nicht, wenn bislang nur privat GEZ-Gebühren gezahlt werden.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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