Zitat joey schrieb: buch das, was du unter dem Strich aufgewandt hast, mehr nicht. Ja genau, bis auf die Ust. Diese muss immer gleichlautend der vorliegenden Rechnung gebucht werden - Änderungen dürfen hier nur vorgenommen werden, wenn der Rechnungsaussteller dem entspricht und gleichlautend bucht***!!!
Bsp.
1000,00 EUR Rechnungsbetrag netto
190,00 EUR Ust.
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1190,00 EUR Forderungsbetrag des Lieferanten/Herstellers
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500,00 EUR geänderter Rechnungsbetrag netto
190,00 EUR Ust. (bleibt vorerst unverändert bis ***)
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690,00 EUR Zahl-/Überweisungsbetrag
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Gruß Thom@s
[color=darkgray]PS. Meine Beiträge geben lediglich meine persönliche Sichtweise wieder und sollten ausschließlich als Diskussionsgrundlage verstanden werden![/color]
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