Hallo,
ich bin noch ein ziemliches Greenhorn und so stehe ich vor einem kleinen Problem!
Ich betreibe seit Kurzem ein Zeichenbüro, und dass ich mit möglichst wenig finanziellem Aufwand. Daher möchte ich meinen 9 (!) Jahre alten Drucker (DIN A 3) in das Betriebsvermögen aufnehmen. Wie buche ich diesen Vorgang?
Meiner meinung nach gar nicht. Du hast ja auch nichts daür bezahlt. Zumindestens nicht in der nahen Vergangenheit.
Auch die AfA dürfte nicht betroffen sein, denn wo keine Ausgabe da auch keine AfA und dein Drucker ist schon lange abgeschrieben.
Das einzige was dü führen solltest (oder musst) ist eine Liste, in der du dein ganzes Anlagevermögen aufführst.
Schau mal auf der HP von deinem FA. Die haben da manchmal ganz interessante Links eingestellt.
Es ist möglich, den Drucker in das BV einzulegen, das ist schon mal unstreitig. WG des notwendigen BV müssen sogar erfasst werden, darüber ist man sich in dem Forum auch schon längst einig. Mit welchem Wert legt man Wirtschaftsgüter des notwendigen Betriebsvermögens ein?
Lt. § 6 (1) Nr. 8 ist das der Teilwert (g r o b vereinfacht der Wert des Druckers den ein Übernehmer deiner Firma für den Drucker aufwenden würde), bzw. die fortgeführten Anschaffungskosten, wenn der Drucker innerhalb der letzten 3 Jahre vor der Einlage angeschafft worden wäre. Da der Drucker ein abnutzbares WG ist, wären die AK um die AfA für den Zeitpunkt der Anschaffung bis zur Einlage zu kürzen.
Da der Drucker bereits 9 Jahre alt ist, bliebe die Einlage zum Teilwert. Den Wert könnte man dann neu abschreiben. Interessanterweise sogar in voller Höhe im Jahr der Einlage, weil er schon so alt ist!
Wie hat es übrigens vorher ausgesehen? Wurde der Drucker schon einmal bei der Einkunftsart nichtselbständige Tätigkeit abgeschrieben und wann war das? Wurde er gar als GWG abgeschrieben, dann dürfte man ihn nach den EStR nur mit 0 € einlegen.
Ansonsten abschreiben und gut.
Bearbeitet von joey am 01.05.2007 18:46:11
Der Drucker wurde vorher nur "rein privat" gebraucht. Er ist also nicht abgeschrieben worden.
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Thomas R
26.07.2025 18:26:06
@kkoefteg Steuernummer ohne Querstriche eingetragen?
kkoefteg
25.07.2025 18:02:09
Hallo,
Ich bekomme die Fehlermeldung "Die Steuernummer in ECT-Einstellung ist ungültig", wenn Ich ÜER 2024 über "Elster Export" an das Finanzamt übertragen möchte. Kennt ihr das
Thomas R
15.07.2025 14:19:20
@Suza Welcher Button genau. In der Regel kann man das durch klicken auf den kleinen Pfeil im Button dann einstellen.
Suza
14.07.2025 16:07:07
Hallo,
Mein Saldo Buttom zeigt nur 2 Quartale, wie kann ich das ändern?
mabuse
09.07.2025 16:47:41
@mielket deutsches Tastaturlayout. Allerdings englisches MacOS System. Hab ne Lösung gefunden, schreib ich ins Forum
mielket
07.07.2025 10:08:00
@mabuse Nein, nicht bekannt. EC&T benutzt den Dezimaltrenner des Betriebssystems. Ist es vielleicht ein Mac mit englischen Sprache?
mabuse
05.07.2025 21:15:20
Ist bekannt, dass auf Mac ein Komma in einer Buchung ignoriert wird? 12,30 = 1230
Stattdessen muss ich einen Punkt angeben.
Version 3.4, MacOS 15.5
@mycomeu ansonsten macht eine summen- und saldenliste nur sinn in einer doppelten buchführung.
Thomas R
12.06.2025 16:16:51
@mycomeu Da der Anfangsbestand in der EUR immer 0,00€ ist geht das über Button Journal > Sortierung nach Konten oder über Button Konto.
Palindrom
12.06.2025 14:22:43
Werden mittlerweile für Reverse Charge RE automatisch Buchungssätze für die Steuer (USt/VSt) erstellt?
mycomeu
12.06.2025 09:02:59
gibt es eine summen und saldenliste im programm
mielket
11.06.2025 10:44:47
Nein, Neuinstallations- Voodoo hilft hier wohl nicht, nur ein vernünftiges Datenverzeichnis einzurichten hilft.
oekolog
10.06.2025 14:51:03
danke für die Nachricht kann ich durch eine Neuinstallation mit einem neuen Buchungsdatei wieder anfangen?
mielket
10.06.2025 14:25:14
Mein Verdacht: Datenverzeichnis falsch eingestellt und das Programm versucht die Buchungsdatei im von Windows geschützten Programmverzeichni s zu speichern.