Hallo leute,Sommerliche grüsse ausd Koblenz.
Es geht um folendes.
Ich habe einen auftrag für eine Bodenplatte bekommen.Gesamtpreiss 2500€
Jetzt nehme ich mir für diesen Auftrag noch jemanden mit der mir hilft.Mit anpackt usw.
Diese Person hat auch ein gewerbe angemeldet und schreibt mir über seine Arbeitsstunden eine Rechnung.So diesen Betrag habe ich ja als Ausgabe.da ich ihn ja bezahle .Wo setzte ich diesen betrag ein das sich mein Gewinn verringert.
Hoffe ihr versteht was ich meine.
danke schon mal
oh, das kann lustig werden. Da musst du an den § 48 EStG und den § 13 b UStG denken. Hat dein Kumpel denn eine Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EStG oder gedenkst du ihn nicht weiter einzusetzen als bis zu 5000 € Subunternehmerlohn im Jahr?
An den Steuerabzug musst du denken, ansonsten dürfte das technisch nicht so schwer werden. Ein hübsches Konto wäre dafür wohl "Fremdleistungen" mit der entsprechenden Verknüpfung in das EÜR-Formular.
Bearbeitet von joey am 01.05.2007 19:30:44
ok,danke schon mal.nein, will den nur über die besagten 5000€ im Jahr einsetzten als Subunternehmer.Heisst das jetzt ich muss nicht auf diese bauleistungen achten.
wo muss der Betrag den gensau auftauchen in der e&u Rechnung.und wie wäre das wenn ich noch jemanden hätte,der aber kein Gewerbe hat.Sich aber ein paar euro verdiehnen will.GEHT DAS:muss ER SICH DANN Um seine einnahmen kümmer,also versteuern.KANN ICH IHN AUCH IRGEND WIE ALS aUSGABE VERBUCHENROBLEM IST DAS ICH SELTEN grössere aufträge habe wo ich aushilfen brauche.also lohnen im moment auch keine 400€ kräfte.Hoffe ihr könnt mir helfen.
Was würde ich ohne euch machen Bearbeitet von develmen am 01.05.2007 20:50:12
also bleibst du unter den 5000 €, gut, dann musst du keine 15 % Bauabzugssteuer einbehalten. Wenn dein Kumpel eine Freistellungsbescheinigung hat, mach dir trotzdem eine Kopie davon, sicher ist sicher.
Nach § 13 b UStG muss er dir eine Rechnung über den Nettowert seiner Leistung erstellen, mit dem Hinweis, dass der Leistungsempfänger, in dem Falle du, die Umsatzsteuer nach § 13 b UStG schuldet. Sollte dein Kumpel Kleinunternehmer sein, musst du die USt anmelden und abführen, hast aber selbst keinen Vorsteuerabzug! Wenn er selbst Umsatzsteuern abführt, hast du den Vorsteuerabzug und musst unter dem Strich nichts an FA abführen, du musst die Steuer aber auch abführen, wenn du selbst Kleinunternehmer bist. Das musst du jetzt noch bei der USt-Voranmeldung und der Jahressteuererklärung in die richtigen Felder bringen und dann läuft es. Das richtige Konto für den Aufwand habe ich dir ja schon genannt.
Jaja, die liebe Schwarzarbeit. Es ist immer riskant Leute zu beschäftigen, ohne sich eine Lohnsteuerkarte vorlegen zu lassen und Sozialversicherungsbeiträge einzubehalten. Da kann man sich leicht mal strafbar machen. Da muss jeder selbst entscheiden, wie weit er geht. Jemanden einfach so auf die Baustelle mitnehmen und dann die Kohle so in die Hand drücken und das dann auch noch bei dem FA abziehen zu wollen. Auf so eine Idee muss man erst mal kommen. Lass da doch die Finger davon!!
Subunternehmer sind da doch unproblematischer, kosten dich wahrscheinlich aber mehr Geld, das musst du dann wohl in Kauf nehmen.
Du trägst jetzt ein in der Zeile 50 deiner USt-VA Mai 2007:
500 € ergo MWSt 95 €
In der Zeile 58 der USt-VA Mai 2007 trägst du als Vorsteuer ein:
95 €
Unter dem Strich läuft dann nichts ans FA!
Die 500 € die du bezahlt hast buchst du unter ECuT auf das Konto "bezogene Leistungen" und dann hast du es schon geschafft.
Die 2.500 € buchst du auf ein Erlöskonto, fertig. Das wäre eine praktikable Nettolösung.
Euch muss man es wirklich mit dem Fläschchen eingeben.
Info: Für diejenigen, die es ganz genau machen wollen. Es gibt die entsprechenden DAteV-Konten hier unter ECuT nicht, aber im Kontenrahmen SKR 03 würde man folgendermassen buchen:
3125 "Fremdleistungen nach § 13 b UStG" an Verrechnungskonto § 4/3EStG oder Bank
500 €
1577 "VoSt nach § 13 b UStG2 an 1787 "USt nach § 13 b UStG"
95 €
Für ECuT müsste man sich wohl entsprechende Konten aussuchen und definieren.
Bearbeitet von joey am 05.05.2007 11:53:32
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Thomas R
26.07.2025 18:26:06
@kkoefteg Steuernummer ohne Querstriche eingetragen?
kkoefteg
25.07.2025 18:02:09
Hallo,
Ich bekomme die Fehlermeldung "Die Steuernummer in ECT-Einstellung ist ungültig", wenn Ich ÜER 2024 über "Elster Export" an das Finanzamt übertragen möchte. Kennt ihr das
Thomas R
15.07.2025 14:19:20
@Suza Welcher Button genau. In der Regel kann man das durch klicken auf den kleinen Pfeil im Button dann einstellen.
Suza
14.07.2025 16:07:07
Hallo,
Mein Saldo Buttom zeigt nur 2 Quartale, wie kann ich das ändern?
mabuse
09.07.2025 16:47:41
@mielket deutsches Tastaturlayout. Allerdings englisches MacOS System. Hab ne Lösung gefunden, schreib ich ins Forum
mielket
07.07.2025 10:08:00
@mabuse Nein, nicht bekannt. EC&T benutzt den Dezimaltrenner des Betriebssystems. Ist es vielleicht ein Mac mit englischen Sprache?
mabuse
05.07.2025 21:15:20
Ist bekannt, dass auf Mac ein Komma in einer Buchung ignoriert wird? 12,30 = 1230
Stattdessen muss ich einen Punkt angeben.
Version 3.4, MacOS 15.5
@mycomeu ansonsten macht eine summen- und saldenliste nur sinn in einer doppelten buchführung.
Thomas R
12.06.2025 16:16:51
@mycomeu Da der Anfangsbestand in der EUR immer 0,00€ ist geht das über Button Journal > Sortierung nach Konten oder über Button Konto.
Palindrom
12.06.2025 14:22:43
Werden mittlerweile für Reverse Charge RE automatisch Buchungssätze für die Steuer (USt/VSt) erstellt?
mycomeu
12.06.2025 09:02:59
gibt es eine summen und saldenliste im programm
mielket
11.06.2025 10:44:47
Nein, Neuinstallations- Voodoo hilft hier wohl nicht, nur ein vernünftiges Datenverzeichnis einzurichten hilft.
oekolog
10.06.2025 14:51:03
danke für die Nachricht kann ich durch eine Neuinstallation mit einem neuen Buchungsdatei wieder anfangen?
mielket
10.06.2025 14:25:14
Mein Verdacht: Datenverzeichnis falsch eingestellt und das Programm versucht die Buchungsdatei im von Windows geschützten Programmverzeichni s zu speichern.