Hallo leute,Sommerliche grüsse ausd Koblenz.
Es geht um folendes.
Ich habe einen auftrag für eine Bodenplatte bekommen.Gesamtpreiss 2500€
Jetzt nehme ich mir für diesen Auftrag noch jemanden mit der mir hilft.Mit anpackt usw.
Diese Person hat auch ein gewerbe angemeldet und schreibt mir über seine Arbeitsstunden eine Rechnung.So diesen Betrag habe ich ja als Ausgabe.da ich ihn ja bezahle .Wo setzte ich diesen betrag ein das sich mein Gewinn verringert.
Hoffe ihr versteht was ich meine.
danke schon mal
oh, das kann lustig werden. Da musst du an den § 48 EStG und den § 13 b UStG denken. Hat dein Kumpel denn eine Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EStG oder gedenkst du ihn nicht weiter einzusetzen als bis zu 5000 € Subunternehmerlohn im Jahr?
An den Steuerabzug musst du denken, ansonsten dürfte das technisch nicht so schwer werden. Ein hübsches Konto wäre dafür wohl "Fremdleistungen" mit der entsprechenden Verknüpfung in das EÜR-Formular.
Bearbeitet von joey am 01.05.2007 19:30:44
ok,danke schon mal.nein, will den nur über die besagten 5000€ im Jahr einsetzten als Subunternehmer.Heisst das jetzt ich muss nicht auf diese bauleistungen achten.
wo muss der Betrag den gensau auftauchen in der e&u Rechnung.und wie wäre das wenn ich noch jemanden hätte,der aber kein Gewerbe hat.Sich aber ein paar euro verdiehnen will.GEHT DAS:muss ER SICH DANN Um seine einnahmen kümmer,also versteuern.KANN ICH IHN AUCH IRGEND WIE ALS aUSGABE VERBUCHENROBLEM IST DAS ICH SELTEN grössere aufträge habe wo ich aushilfen brauche.also lohnen im moment auch keine 400€ kräfte.Hoffe ihr könnt mir helfen.
Was würde ich ohne euch machen Bearbeitet von develmen am 01.05.2007 20:50:12
also bleibst du unter den 5000 €, gut, dann musst du keine 15 % Bauabzugssteuer einbehalten. Wenn dein Kumpel eine Freistellungsbescheinigung hat, mach dir trotzdem eine Kopie davon, sicher ist sicher.
Nach § 13 b UStG muss er dir eine Rechnung über den Nettowert seiner Leistung erstellen, mit dem Hinweis, dass der Leistungsempfänger, in dem Falle du, die Umsatzsteuer nach § 13 b UStG schuldet. Sollte dein Kumpel Kleinunternehmer sein, musst du die USt anmelden und abführen, hast aber selbst keinen Vorsteuerabzug! Wenn er selbst Umsatzsteuern abführt, hast du den Vorsteuerabzug und musst unter dem Strich nichts an FA abführen, du musst die Steuer aber auch abführen, wenn du selbst Kleinunternehmer bist. Das musst du jetzt noch bei der USt-Voranmeldung und der Jahressteuererklärung in die richtigen Felder bringen und dann läuft es. Das richtige Konto für den Aufwand habe ich dir ja schon genannt.
Jaja, die liebe Schwarzarbeit. Es ist immer riskant Leute zu beschäftigen, ohne sich eine Lohnsteuerkarte vorlegen zu lassen und Sozialversicherungsbeiträge einzubehalten. Da kann man sich leicht mal strafbar machen. Da muss jeder selbst entscheiden, wie weit er geht. Jemanden einfach so auf die Baustelle mitnehmen und dann die Kohle so in die Hand drücken und das dann auch noch bei dem FA abziehen zu wollen. Auf so eine Idee muss man erst mal kommen. Lass da doch die Finger davon!!
Subunternehmer sind da doch unproblematischer, kosten dich wahrscheinlich aber mehr Geld, das musst du dann wohl in Kauf nehmen.
Du trägst jetzt ein in der Zeile 50 deiner USt-VA Mai 2007:
500 € ergo MWSt 95 €
In der Zeile 58 der USt-VA Mai 2007 trägst du als Vorsteuer ein:
95 €
Unter dem Strich läuft dann nichts ans FA!
Die 500 € die du bezahlt hast buchst du unter ECuT auf das Konto "bezogene Leistungen" und dann hast du es schon geschafft.
Die 2.500 € buchst du auf ein Erlöskonto, fertig. Das wäre eine praktikable Nettolösung.
Euch muss man es wirklich mit dem Fläschchen eingeben.
Info: Für diejenigen, die es ganz genau machen wollen. Es gibt die entsprechenden DAteV-Konten hier unter ECuT nicht, aber im Kontenrahmen SKR 03 würde man folgendermassen buchen:
3125 "Fremdleistungen nach § 13 b UStG" an Verrechnungskonto § 4/3EStG oder Bank
500 €
1577 "VoSt nach § 13 b UStG2 an 1787 "USt nach § 13 b UStG"
95 €
Für ECuT müsste man sich wohl entsprechende Konten aussuchen und definieren.
Bearbeitet von joey am 05.05.2007 11:53:32
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Thomas R
10.09.2026 15:41:15
@pandi12 Nein.
pandi12
01.09.2026 11:41:42
Hallo,
muss ich nach jeder Eingabe von Einnahmen und Ausgaben die Speichertaste drücken?
mielket
24.08.2026 17:33:07
v4.0.21 mit Buchungsvorlagen- Bibliothek, siehe auch hier
mielket
23.07.2026 14:51:49
v4.0.18 behebt einen möglich Crash bei Formularen und enthält eine Währungs- Umrechnung mit Einstellungs- Seite!
mielket
22.07.2026 16:36:24
Sorry für den 503-Fehler auf der Seite. (Der blöde Malware-Scanner meines Webhosters hat wieder mal false positives geworfen.)
mielket
12.07.2026 14:21:55
@Isa: Du musst Details liefern, damit es die Chance gibt, dass Dir jemand helfen kann. Am Besten mit einem Forums-Beitrag.
mielket
12.07.2026 14:19:43
@Reiner: Wenn Du abgeschriebene Anlagegüter mit einem Erinnerungswert von 1 € beibehalten willst, stell auf degressiv mit 99 Jahren und 0% AfA-Satz.
Reiner S
11.07.2026 15:50:24
Frage zu AFA: PC Komponenten bzw. Erweiterungen (für einen bereits vollständig abgeschriebenen PC) tauchen im AFA Verzeichnis nicht auf, wenn die Abschreibungsdauer auf 1 Jahr gelegt ist
Isa
10.07.2026 08:26:38
Bei der Umsatzstuererkläru ng sind nur 19% aufegführt. Die Ausgaben zu 7% fehlen. Wie bekomme ich das hin?
mielket
06.07.2026 11:36:16
@Detlev Alaze: Update mal auf v3.10.
Detlev Alaze
26.06.2026 14:47:30
sorry - aber ich finde nirgends wie ich auf dem Mac mit Version 3.9 drucken kann - wo und was muss ich machen ?
mielket
11.06.2026 19:55:06
Ich habe auch schon mit Flatpac experimentiert. Sieht vielversprechend aus...
mielket
09.06.2026 12:32:34
@dschuhmann EC&T ist speziell angepasst, um mit Wine problemlos zu laufen, insofern: ja, ist was dran.
dschuhmann
06.06.2026 23:07:23
Elster zeigt auf der Softwareseite für Linux auch Easy cash & tax an. Ist da was dran?
mielket
03.06.2026 11:38:55
Würde mich interessieren: Sind hier sonst noch Hardcore- Alphatester unterwegs, die die v4 nicht nur installiert haben, um sich nur mal anzuschauen wie es aussieht?