leider bin ich bei der Suche nach den im Betreff genannten Stichworten nicht fündig geworden. Also hier die Frage:
Unterstützt Easy-CT die elektronische Steuerprüfung und hält dabei die GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) nach §146 AO?
Demnach wird neben einer reinen Exportdatei (z.B. im CSV-Format) auch eine entsprechende Datenbeschreibungsdatei im XML-Format gefordert, in der z.B. die Feldbeschreibungen und auch etwaige Verknüpfungen der Datenfelder enthalten sind.
Die Datenstruktur von EC&T ist ziemlich easy -- auch für Prüfer. Es gibt keine Verknüpfungen. Die E/Ü-Konten sind als Reintext in den Buchungen vorhanden. Es gibt lediglich je eine Tabelle für Einnahmen und Ausgaben beim Export, deren Spalten in der CSV-Datei auch beschrieben sind. Das sollte den neuen Anforderungen eigentlich genügen.
mielket geschrieben:
...Das sollte den neuen Anforderungen eigentlich genügen.
Hallo,
das sagt auch mein normaler Menschenverstand.
Leider hat Fiskalpolitik damit allzu oft nichts gemeinsam.
Insbesondere die Vorschriften zur digitalen Steuerprüfung (gültig seit 01.01.02) sind davon betroffen.
Recht gut auf den Punkt bringt dies der folgende Beitrag (in Checklistenform):
http://www.ruhrcard-gmbh.de/pdf/checkliste.pdf
Zitat: Ab 2005 macht der Fiskus bei der digitalen Betriebsprüfung ernst. Stellt ein Betriebsprüfer fest, dass die steuerrelevanten Daten formal nicht ordnungsgemäß sind, also einen Verstoß gegen die Grundsätze der Überprüfbarkeit maschineller Buchführungssystem im Rahmen von Außenprüfungen darstellen (§146 Abs,5 AO i.V.m. §147 Abs.2 und 6 AO) drohen im Wiederholungsfall Zwangsmaßnahmen, z.B. Schätzung der Besteuerungsgrundlagen, Zwangsgelder o.ä. (Quelle: http://www.ers-online.de/ERS-IT-News/news04_2005.htm)
Es ist durchaus nicht verwunderlich, dass bei der Vielzahl von Gesetzten, Durchführungsbestimmungen und Grundsatzurteilen, selbst Finanzbeamte KEINEN 100%igen Durchblick mehr haben.
Deshalb erhält der Steuerpflichtige auch selten eine rechtsverbindliche Aussage/Stellungnahme des FA. Fragen Sie doch mal einen FA- Mitarbeiter nach diesem Thema. Meist folgen dann nur Ausflüchte wie: Fragen Sie doch Ihren Steuerberater - so zumindest meine Erfahrung. Sei dies aus Unkenntnis oder ? auch verständlich ? aus Angst der Verantwortungsübernahme.
...und dass der Unternehmer sich nicht blindlings auf seinen Steuerberater verlassen darf, belegt folgender Beitrag vom 22.06.05:
http://www.vnr.de/www.vnr.de/vnr/steuernrechnungswesen/steuern/praxistipp_18601.html
Fazit: Auf das Vorhandensein einer gesetzeskonformen, digitalen Schnittstelle sollte NICHT verzichtet werden. Erwähnen möchte ich in diesem Zusammenhang auch die erschreckend präzise arbeitende FA-Software Namens IDEA (Interaktive Daten-Extraktion und -Analyse). Betroffene, die diese Software schon einmal im Einsatz erlebt haben, berichten mit Schrecken davon.
Kein Wunder: http://www.personalverlag.de/news/www.personalverlag.de/news_17521.html
Gruß Thom@s
Bearbeitet von Thom@s am 22.06.2005 14:05:59
Frage 8: Was ist eine AO-Schnittstelle zur Archivierung? Ist damit ELSTER gemeint?
Frage 9: Kann Ihr System die Daten so exportieren, dass man diese
mit der Prüfsoftware IDEA der Finanzbehörden auswerten kann?
JA: ASCII Delimited
Frage 10: Kann Ihr System auch Informationen über Dateistruktur, Datenfelder und Verknüpfungen in maschinell auswertbarer Form mitliefern?
NEIN: Sprechende Datenfeldbezeichnungen sind als Titelzeile in der CSV-Datei vorhanden. Wenn die IDEA-Software nicht kann, was jedes Excel kann, dann wäre es ein Armutszeugnis der Software. Und da gesellt sich der gesunde Menschenverstand zum gesunden Programmierer-Verstand. Was ist mit Leuten, die ihre Buchhaltung mit Excel machen? Excel liefert auch nur triviale Tabellen.
Schließlich, wenn man ganz sicher gehen will, kann man behaupten, man hätte alles mit der Schreibmaschine getippt (da gibt es eine schöne Schreibmachinen-Schriftart Courier New) -- E/Ü sowie das Buchungsjournal. Was will das Finanzamt tun? Den Computer beschlagnahmen und nach illegaler Buchhaltungssoftware durchsuchen? Das wäre wohl absurd. Zum Glück gibt es noch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel, auch wenn den einige Bürokraten gern aus den Augen verlieren. Bei großen Firmen ist das nachvollziehbar, dass das Finanzamt da irgendwie versucht den Überblick zu behalten. Aber bei einem Freiberufler? Nee, nee. Bin kein Freund davon, offensichtlich überflüssigem Schnickschnack in vorauseilendem Gehorsam auf dem Weg zum gläsernen Steuerzahler einzubauen.
Meine Erfahrung: Als das Finanzamt mich geprüft hat, habe ich zu den Papier-Unterlagen auch eine Diskette mit den entspr. Daten mitgeliefert. Keine Ahnung, ob die da hineingekuckt haben. Es kamen jedenfalls keine Beanstandungen. Auch von den fast 7000 registrierten Benutzern hat sich noch keiner beschwert, dass das Finanzamt etwas auszusetzen gehabt hätte.
Aber ich lasse mich ja gern schlauer machen und wenn das Finanzamt wirklich 'hart durchgreift' in 2005 und es sollten Benutzer von Software-Unzulänglichkeiten betroffen sein, werde ich das ganz oben auf die Prioritäten-Liste setzen und unverzüglich ändern.
Bearbeitet von mielket am 24.06.2005 04:34:25
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Thomas R
26.07.2025 18:26:06
@kkoefteg Steuernummer ohne Querstriche eingetragen?
kkoefteg
25.07.2025 18:02:09
Hallo,
Ich bekomme die Fehlermeldung "Die Steuernummer in ECT-Einstellung ist ungültig", wenn Ich ÜER 2024 über "Elster Export" an das Finanzamt übertragen möchte. Kennt ihr das
Thomas R
15.07.2025 14:19:20
@Suza Welcher Button genau. In der Regel kann man das durch klicken auf den kleinen Pfeil im Button dann einstellen.
Suza
14.07.2025 16:07:07
Hallo,
Mein Saldo Buttom zeigt nur 2 Quartale, wie kann ich das ändern?
mabuse
09.07.2025 16:47:41
@mielket deutsches Tastaturlayout. Allerdings englisches MacOS System. Hab ne Lösung gefunden, schreib ich ins Forum
mielket
07.07.2025 10:08:00
@mabuse Nein, nicht bekannt. EC&T benutzt den Dezimaltrenner des Betriebssystems. Ist es vielleicht ein Mac mit englischen Sprache?
mabuse
05.07.2025 21:15:20
Ist bekannt, dass auf Mac ein Komma in einer Buchung ignoriert wird? 12,30 = 1230
Stattdessen muss ich einen Punkt angeben.
Version 3.4, MacOS 15.5
@mycomeu ansonsten macht eine summen- und saldenliste nur sinn in einer doppelten buchführung.
Thomas R
12.06.2025 16:16:51
@mycomeu Da der Anfangsbestand in der EUR immer 0,00€ ist geht das über Button Journal > Sortierung nach Konten oder über Button Konto.
Palindrom
12.06.2025 14:22:43
Werden mittlerweile für Reverse Charge RE automatisch Buchungssätze für die Steuer (USt/VSt) erstellt?
mycomeu
12.06.2025 09:02:59
gibt es eine summen und saldenliste im programm
mielket
11.06.2025 10:44:47
Nein, Neuinstallations- Voodoo hilft hier wohl nicht, nur ein vernünftiges Datenverzeichnis einzurichten hilft.
oekolog
10.06.2025 14:51:03
danke für die Nachricht kann ich durch eine Neuinstallation mit einem neuen Buchungsdatei wieder anfangen?
mielket
10.06.2025 14:25:14
Mein Verdacht: Datenverzeichnis falsch eingestellt und das Programm versucht die Buchungsdatei im von Windows geschützten Programmverzeichni s zu speichern.