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Ausgaben vor Geschäftsgründung
schieber
Hallo,
habe mir grade das easycash installiert und bin grad am testen.
Wie buche ich meinen Laptop, welcher bereits 2 Monate vor Gründung meines Einzelunternehmens angeschafft wurde?
Als was buche ich:
- Drucker
- Telefon
- Radio
- Ausgaben für Kopien und Porto
alles vor Gründung. Bitte auch schreiben unter was ich das buche, zb. PC unter
AFA auf unbewegliche Güter?

mfg
schieber
-
 
Tomy
Hallo,
normalerweise buchst du Gegenstände unter 410 Euro netto unter geringwertige Wirtschaftsgüter.

Wenn über 410 Euro (ab 01.01.2008 geändert!!!)
AFA auf bewegliche WG's mit Abschreibung der Jahre. Beim PC z.B 3 Jahre. Gib mal AfA (Abschreibung für Abnutzung) ein.
Normalerweise Beträge aus den Originalrechnungen mit Mwst. mit Datum der Gründung. Wenn der Kauf zeitnah ist, kein Problem. Ob 2 Monate noch zeitnah ist, kann ich dir nicht sagen. Sonst Zeitwert. Ich würde es wahrscheinlich noch mit dem Anschaffungswert buchen.

- PC
- Drucker
- Telefon
- Radio

Für den Rest rate ich dir, dich einfach mal mit dem Programm zu beschäftigen, die Konten anzuschauen und das EÜR-Formular, und viele einfache Fragen erledigen sich von selbst.

das

- Ausgaben für Kopien und Porto

unter Porto, Telefon, Büromaterial gebucht wird, ist unter genauem hinsehen garnicht so schwer rauszubekommen.


Gruß

Tomy




Bearbeitet von Tomy am 05.09.2007 22:24:06
 
joey

Zitat

schieber geschrieben:
Hallo,
habe mir grade das easycash installiert und bin grad am testen.
Wie buche ich meinen Laptop, welcher bereits 2 Monate vor Gründung meines Einzelunternehmens angeschafft wurde?
Als was buche ich:
- Drucker
-


Die Betriebsausgaben aus der Gründungsphase deines Unternehmens sind steuerlich berücksichtigungsfähig, wenn du sie nicht mit anderen Einkünften verrechnen kannst, hast du die Möglichkeit eines Verlustrück- bzw. vortrages nach § 10 d EStG.

Das Laptop wird zusammen mit dem Drucker abgeschrieben. Bei zwei Monaten vor der eigentlichen Betriebseröffnung würde ich hierfür auch die AfA geltend machen, da das Gerät sicher schon für vorbereitende Arbeiten genutzt wird.

Der Ansatz des Zeitwertes ist nicht möglich, da, selbst wenn man die 2 Monate als private Nutzung unterstellt, der § 6 (1) Nr. 5 EStG zu beachten ist,

"Einlagen sind mit dem Teilwert für den Zeitpunkt der Zuführung anzusetzen, sie sind jedoch höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen, wenn das zugeführte Wirtschaftsgut

a) innerhalb der letzten drei Jahre vor dem Zeitpunkt der Zuführung angeschafft oder hergestellt worden ist. .....

S. 2: Ist die Einlage ein abnutzbares Wirtschaftsgut, so sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um Absetzungen für Abnutzung zu kürzen, die auf den Zeitpunkt zwischen der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsguts und der Einlage entfallen."


Bearbeitet von joey am 06.09.2007 12:19:48
 
Tomy
Und wie wird der Teilwert der anzusetzen ist ermittelt?

 
joey
Der Teilwert ist in dem Fall nicht anzusetzen, sondern die fortgeführten Anschaffungskosten, da das Wirtschaftsgut innerhalb der 3-Jahresfrist dem Betriebsvermögen zugeordnet wird.

Der Teilwert ist ein theoretischer Begriff im Steuerrecht. Er ist nicht identisch mit dem gemeinen Wert, den man am ehesten als Marktwert bezeichnen kann.

Der Teilwert bedeutet: "der Anteil den ein Erwerber des Geschäftsbetriebes im G a n z e n für ein darin enthaltenes konkretes Wirtschaftsgut aufwenden würde".

Klingt kompliziert, kann aber manchmal zu Abweichungen gegenüber dem Marktwert (=gemeiner Wert) führen, wenn der Erwerber besonders viel Wert auf konkrete Wirtschaftsgüter legt, die seinem Geschäftsbetrieb besonders dienstbar sind und er daher mehr bereit ist dafür zu bezahlen, als derjenige, der nur dieses WG auf dem Markt erwirbt.

Im vorliegenden Fall wären aber Teilwert und gemeiner Wert weitgehend identisch.




Bearbeitet von joey am 06.09.2007 14:27:47
 
Tomy

Zitat

Der Teilwert ist in dem Fall nicht anzusetzen, sondern die fortgeführten Anschaffungskosten, da das Wirtschaftsgut innerhalb der 3-Jahresfrist dem Betriebsvermögen zugeordnet wird.


Fortgeführte Anschaffungskosten = welcher Wert?

Zitat

Der Teilwert ist ein theoretischer Begriff im Steuerrecht. Er ist nicht identisch mit dem gemeinen Wert, den man am ehesten als Marktwert bezeichnen kann.


Sprichst du hier auf das Prinzip der Unternehmensfortführung an?

Zitat

Der Teilwert bedeutet: "der Anteil den ein Erwerber des Geschäftsbetriebes im G a n z e n für ein darin enthaltenes konkretes Wirtschaftsgut aufwenden würde".


Wieder: Sprichst du hier auf das Prinzip der Unternehmensfortführung an?

Zitat

Klingt kompliziert, kann aber manchmal zu Abweichungen gegenüber dem Marktwert (=gemeiner Wert) führen, wenn der Erwerber besonders viel Wert auf konkrete Wirtschaftsgüter legt, die seinem Geschäftsbetrieb besonders dienstbar sind und er daher mehr bereit ist dafür zu bezahlen, als derjenige, der nur dieses WG auf dem Markt erwirbt.


Und nochmal: Sprichst du hier auf das Prinzip der Unternehmensfortführung an?

In der Praxis kann es sich nur um eine Sonderanfertigung oder Einzelstück für einen Betrieb handeln. In diesem Fall wird bei der Bewertung von einer Unternehmensfortführung ausgegangen. Ein Laptop oder Drucker ist kein Einzelstück. Also warum so übers Ziel hinausschiesen.

Unsere antworten sollten eher Praxisorientiert sein.

Zitat

Im vorliegenden Fall wären aber Teilwert und gemeiner Wert weitgehend identisch.


Hast du hier ja erkannt.

Gruß

Tomy



 
joey
fortgeführte Anschaffungskosten = Historische Anschaffungskosten - AfA

Unternehmensfortführungsprinzip = going concern

eine handelsrechtliche Buchführungsmaxime, die dem handelsrechtlichen Jahresabschluss nach HGB zugrundeliegt. Lt. Wikipedia spielt er auch bei der TW-Ermittlung eine Rolle. Wenn du dann soviel Wert darauf legst, von mir aus.

Die Begriffe gemeiner Wert, Teilwert etc. entstammen dem steuerlichen Bewertungsgesetz (BewG), dass diese Begriffe für die ErbSt, die VSt, das Bewertungsrecht des EStG (s. z.B. § 6 EStG) und sonstige Realsteuern definiert. Wenn es dich interessiert, kannst du dich ja mal einlesen.

Um es vielleicht dann mal etwas volkstümlicher zu halten, "ein Ganzes ist manchmal mehr als die Summe seiner Einzelteile". Das ist der Grundgedanke des Teilwertes.

Ich habe die korrekte steuerliche Definition des Teilwertes wiedergegeben, mehr auch wieder nicht, ich habe mir die Stilblüten des Steuerrechtes auch nicht ausgedacht, ich muss sie nur bei der Arbeit berücksichtigen, da hilft nun leider nichts.

Ausserdem, warum fragst du, wie man den Teilwert ermittelt, wenn dir die Antwort nicht gefällt? Das sind alles so sinnlose Debatten. Kritisier doch den Gesetzgeber, warum er nicht Marktwert oder beizulegender Wert sagt und quäl mich nicht damit.

Daneben kennen die EStR mehrere Teilwertvermutungen, aber zu denen äussere ich mich erst, wenn ein konkreter Fall vorliegt.
Bearbeitet von joey am 06.09.2007 17:32:26
 
Tomy
Natürlich antworte ich dir. Du bist der Inbegriff Gesetze zu glauben und zu verstehen, aber sie nicht in die Praxis umsetzen zu können. Kann es sein, dass du ein übermotivierter Student bist, der glaubt alles zu verstehen, aber von nichts eine Ahnung hat? Gesetze zitieren kann jeder, aber erkläre sie uns auch, das es jeder versteht.

Gruß

Tomy
 
joey

Zitat

Tomy geschrieben:

Normalerweise Beträge aus den Originalrechnungen mit Mwst. mit Datum der Gründung. Wenn der Kauf zeitnah ist, kein Problem. Ob 2 Monate noch zeitnah ist, kann ich dir nicht sagen. Sonst Zeitwert.






CoolGrinSad
 
schieber
danke erstmal,
@thomy

über 410 Euro ist nur der Lapttop, also afa auf bewegliche Wirtschaftsgüter.

Drucker 100 Euro, Telefon 40 Euro, RAdio 80 Euro buche ich unter was?

Porto, Telefon, Büromaterieal hab ich tatsächlch selbst gefundenSmile

Gründungsdatum war 01.09, d.h. ich trag bei allen Rechnungen davor 01.09 als Datum ein!?


Jetzt schau ich mir mal das E/Ü Forumular an.

DAs wird schon noch. Bitte seid ein bisschen nachsichtig.Wink

mfg
schieber
 
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Thomas R
10.09.2026 15:41:15
@pandi12 Nein.

pandi12
01.09.2026 11:41:42
Hallo, muss ich nach jeder Eingabe von Einnahmen und Ausgaben die Speichertaste drücken?

mielket
24.08.2026 17:33:07
v4.0.21 mit Buchungsvorlagen- Bibliothek, siehe auch hier

mielket
23.07.2026 14:51:49
v4.0.18 behebt einen möglich Crash bei Formularen und enthält eine Währungs- Umrechnung mit Einstellungs- Seite!

mielket
22.07.2026 16:36:24
Sorry für den 503-Fehler auf der Seite. (Der blöde Malware-Scanner meines Webhosters hat wieder mal false positives geworfen.)

mielket
12.07.2026 14:21:55
@Isa: Du musst Details liefern, damit es die Chance gibt, dass Dir jemand helfen kann. Am Besten mit einem Forums-Beitrag.

mielket
12.07.2026 14:19:43
@Reiner: Wenn Du abgeschriebene Anlagegüter mit einem Erinnerungswert von 1 € beibehalten willst, stell auf degressiv mit 99 Jahren und 0% AfA-Satz.

Reiner S
11.07.2026 15:50:24
Frage zu AFA: PC Komponenten bzw. Erweiterungen (für einen bereits vollständig abgeschriebenen PC) tauchen im AFA Verzeichnis nicht auf, wenn die Abschreibungsdauer
auf 1 Jahr gelegt ist

Isa
10.07.2026 08:26:38
Bei der Umsatzstuererkläru
ng sind nur 19% aufegführt. Die Ausgaben zu 7% fehlen. Wie bekomme ich das hin?

mielket
06.07.2026 11:36:16
@Detlev Alaze: Update mal auf v3.10.

Detlev Alaze
26.06.2026 14:47:30
sorry - aber ich finde nirgends wie ich auf dem Mac mit Version 3.9 drucken kann - wo und was muss ich machen ?

mielket
11.06.2026 19:55:06
Ich habe auch schon mit Flatpac experimentiert. Sieht vielversprechend aus...

mielket
09.06.2026 12:32:34
@dschuhmann EC&T ist speziell angepasst, um mit Wine problemlos zu laufen, insofern: ja, ist was dran.

dschuhmann
06.06.2026 23:07:23
Elster zeigt auf der Softwareseite für Linux auch Easy cash & tax an. Ist da was dran?

mielket
03.06.2026 11:38:55
Würde mich interessieren: Sind hier sonst noch Hardcore- Alphatester unterwegs, die die v4 nicht nur installiert haben, um sich nur mal anzuschauen wie es aussieht?

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