Zinsen für Privatkredit?
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HSV-Agentur |
Geschrieben am 08.09.2007 23:34:14
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Hallo,
mich würde mal interessieren, ob und wie ich Zinsen für einen Kredit einer Privatperson an mich als Einzelunternehmer als Ausgaben geltend machen und buchen kann?
Hat da jemand eine Antwort? Wäre echt super.
hsv-agentur |
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Tomy |
Geschrieben am 10.09.2007 10:05:15
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Hallo,
grundsätzlich ja. Aber!!!! du mußt prüfen, ob deine Privatentnahmen nicht höher waren/sind als dein Gewinn den du gemacht hast. Und das unter Umständen Jahre zurück. Sonst gilt dieser Teil der Entnahme als Privatkredit. Deshalb auch die Unterteilung in ECT in "Finanzierung von ..." und "nicht Abziebare" und "übrige Schuldzinsen". Ist also auch im EÜR-Formular ersichtlich. Außerdem gibt es für Kredite noch ein Extraformular auszufüllen.
Gruß
Tomy
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HSV-Agentur |
Geschrieben am 10.09.2007 12:59:00
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Hallo,
danke für die Antwort.
Es ist ein Kredit von einer Privatperson an mich als Unternehmer. Ich habe damit auch für mein Unternehmen Waren einkauft - was ja auch nachweisbar ist.
Kann ich jetzt die für den Kredit gezahlten Zinsen als Ausgaben absetzen? Wenn ja, wie buche ich da die Umsatzsteuer?
Christian. |
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Tomy |
Geschrieben am 10.09.2007 15:52:00
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Zitat Es ist ein Kredit von einer Privatperson an mich als Unternehmer
Das habe ich schon verstanden. Das ist auch unerheblich, solange ihr z.B. einen Kreditvertrag gibt, also einen Nachweis, der Echtheit des ganzen.
Zitat Kann ich jetzt die für den Kredit gezahlten Zinsen als Ausgaben absetzen?
Siehe meine vorherige Antwort. Ich möchte Dir aber zum besseren Verständnis ein Beispiel geben: Bei einer forlaufenden Buchführung bis du ja "immer" informiert über den Stand deinens Gewinns informiert, zumindest näherungsweise. Du hast bis jetzt einen Gewinn von 10000€ in diesem Jahr erwirtschaftet. Hast aber Privatentnahmen von 15000€ von deinem Geschäftkonto getätigt. Also 5000 € zuviel und hast dadurch dein Konto überzogen. Diese Zinsen könntest du nicht absetzen, weil die Zinsen ja entstanden sind durch die überhöhte Privatentnahme. Also privat nicht geschäftlich. Auch Entnahmen aus der Kasse zählen. Du hast den Gewinn von 10000€ in der Kasse, diese entnimmst du. Brauchst aber noch 5000€ als Privatentnahme, die hast natürlich nicht in der Kasse. Also leihst du diese Summe von Privat gegen Zinsen. Auch hier kannst du sie nicht absetzen. Hättest du 12000€ als Gewinn gehabt, 10000€ aus der Kasse genommen, 5000€ geliehen. Für 2000€ Zinsen absetzbar, für 3000€ nicht.
Aber, wenn die Privatentnahmen in der Vergangenheit bis heute in der Summe nie höher waren als der Gewinn, und du natürlich den Kredit ausschließlich für dein Unternehmen brauchst. Dann buchst du "Übrige Schuldzinsen". Wenn doch ein Privatanteil, diesen "Nicht abziebare übrige Schuldzinsen". Die Trennung ist im EÜR-Formular schon ersichtlich.
Übrigens, zählen als Ausgleich natürlich auch Privateinlagen.
Wenn dir klar ist Privatentnahmen <= Gewinn, dann komplette Zinsen kein Problem.
Bitte schau dir unbedingt den Vordruck "Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen zur Anlage EÜR" an. Da mußt du nämlich sowas ausfüllen.
Zitat Wenn ja, wie buche ich da die Umsatzsteuer?
Welche Umsatzsteuer?
Gruß
Tomy
Bearbeitet von Tomy am 10.09.2007 16:01:11
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joey |
Geschrieben am 10.09.2007 18:35:13
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@ HSV-Agentur:
Ja, die Regelung ist sehr kompliziert, aber man sollte doch auch immer die Darlehenshöhe im Auge behalten, da unabhängig von dem Zirkus um Über- oder Unterentnahmen ein Sockelbetrag von 2.050 € im Jahr unschädlich ist. Sieh mal in den § 4 (4a) EStG.
Da daneben das Darlehen zweifelsfrei betrieblich eingesetzt ist dürftest du, wenn du keine weiteren grösseren Darlehensbeträge, bzw. weit überzogene Konten hast, keine grossen Schwierigkeiten bekommen. |
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Tomy |
Geschrieben am 10.09.2007 19:41:14
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Wenn der Kuchen redet, hat der Krümmel nicht zu antworten.
Was redest du denn für einen Unsinn. Allein deine Aussagen zum verherigen Beitrag "Verkauf Anlagevermögen vor Abschreibungsende" erschrecken mich schon zu Tode. Also zum Thema: Die 2050€ betrifft nicht Über- oder Unterentnahmen sondern die Schuldzinsen selbst.
Nur der betriebliche Teil der Schuldzinsen eines (gemischt) genutzten Kontos ist als Betriebsausgabe abziehbar
BFH, Urteil vom 21.06.2006, Az. XI R 14/05
Wickelt ein Steuerpflichtiger seinen betrieblich und privat veranlassten Zahlungsverkehr über ein einheitliches Konto ab, ist für die Ermittlung der als Betriebsausgaben abziehbaren Schuldzinsen zunächst zu klären, zu welchen Teilen der betreffende Kredit eine betriebliche oder private Schuld darstellt. Eine Aufteilung der weniger als 2050 € betragenden Zinsen in betriebliche und private scheidet nicht deshalb aus, weil mit § 4 Abs. 4a EStG neue Regelungen über die Nichtabziehbarkeit von Schuldzinsen bei einer Überentnahme eingeführt worden sind. EStG § 4 Abs. 4, EStG § 4 Abs. 4a
Deshalb nochmal mein Tipp:
Bitte schau dir unbedingt den Vordruck "Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen zur Anlage EÜR" an. Da mußt du nämlich sowas ausfüllen.
Am Ende bist du selbst verantwortlich. Es kann aber sein, daß erst ab einem Betrag von 2050€ betrieblicher Schuldzinsen ein Formular eingereicht werden muß. Im Zweifel beim Finanzamt nachfragen.
Bearbeitet von Tomy am 10.09.2007 19:52:21
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joey |
Geschrieben am 11.09.2007 11:55:40
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@Christian:
der Sockelbetrag meint die Zinsen! Also, selbst wenn du Überentnahmen getätigt haben solltest, was du hier gar nicht angibst, wären 2.050 € im Jahr problemlos abziehbar. Das ist eine Bagatellgrenze. Du kannst die Zinsen sicherlich abziehen. Die Anlage zum Schuldzinsenabzug musst du ausfüllen, da habe ich nichts anderes behauptet.
Sollte dein betriebliches Konto durch private Entnahmen Schuldsalden aufweisen, das hast du aber auch gar nicht gefragt, ich weiss nicht, warum man dir das dann beantwortet, dann müsstest du diese Zinsen nach der Zinsstaffelmethode in betrieblich veranlasste und privat veranlasste Zinsen aufspalten. Die 2.050 € beziehen sich nur auf die Problematik der Überentnahmen und sind kein allgemeiner Zinsfreibetrag.
Ich sehe auch gerne mal etwas genauer nach, wenn es um komplexe Fragen geht, aber in deinem Fall kann man wohl sagen, ja, du kannst die Zinsen aus dem Darlehen abziehen.
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HSV-Agentur |
Geschrieben am 13.09.2007 13:06:46
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Hallo,
erst mal danke für eure Tips.
Vielleicht sollte ich doch noch ein paar zusätzliche Informationen geben:
Ich betreibe mein Gewerbe nebenberuflich seit ca. 2 Jahren. Der Gewinn war bisher eher bescheiden. Wie das halt so ist, wenn man das nebenberuflich macht und durch Hausbau nicht so viel flüssiges Geld hat.
Ich hatte ein Angebot für einen Restposten direkt vom Hersteller, wobei ich allerdings den ganzen Posten kaufen mußte. Dafür hat mir ein Bekannter Geld geliehen, was wir in einem Darlehensvertrag festgehalten haben. Das Geld ging auf das Konto und gleich wieder weg - das ist nachweisbar.
Ich habe auch bisher nicht mit Privatentnahmen etc. gearbeitet, weil es sich vom ganzen Umsatz her nicht rechnet und in der Steuerklärung sowieso wieder zusammenkommt.
Wenn ich das bisher jetzt richtig verstanden habe, dann buche ich die monatlich zu zahlenden Zinsen auf "Übrige Schuldzinsen" mit 0% Vorsteuer.
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Tomy |
Geschrieben am 13.09.2007 14:06:19
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Genau, ohne Mwst. Weil ja keine Mwst. enthalten ist. 1. Privat 2. Darlehenszinsen sind Mwst. befreit.
Viel Glück mit deinem Business! |
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HSV-Agentur |
Geschrieben am 15.09.2007 11:09:59
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Danke nochmal für die Unterstützung.
Jetzt ist mir noch folgendes eingefallen:
Wenn ich den Wareneinkauf mit dem Kredit als Ausgaben rechne, dann muß ich doch den Kredit vorher als Einnahmen und die Rückzahlung als Ausgaben buchen oder?
Wie ist es da mit der Vorsteuer, da es ja von einer Privatperson ist? Christian |
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Tomy |
Geschrieben am 15.09.2007 14:05:46
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Zitat Wenn ich den Wareneinkauf mit dem Kredit als Ausgaben rechne, dann muß ich doch den Kredit vorher als Einnahmen und die Rückzahlung als Ausgaben buchen oder?
Der Kredit, oder deren Tilgung selber, dient weder als Einnahme, noch als Ausgabe. Sondern nur die Zinsen, und da Darlehenszinsen o. Mwst. sind.... Als Ausgabe rechnest du, was die Ware gekostet hat, und als Einnahme wenn du sie verkaufst. Hier natürlich m. Mwst. Das eine hat mit dem anderen in der Gewinnermittkung nichts zu tun. Also Darlehen Ertagsneutral.
Zitat Wie ist es da mit der Vorsteuer, da es ja von einer Privatperson ist?
Keine Vst. kein Abzug.
Bearbeitet von Tomy am 15.09.2007 16:57:21
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HSV-Agentur |
Geschrieben am 16.09.2007 15:34:56
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Hallo Tomy,
danke für deine Hilfe. Jetzt habe ich es verstanden.
Christian |
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