Auslage mit Umsatzsteuer
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FaB |
Geschrieben am 13.09.2007 09:43:49
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Hallo ECT-Freunde!
Wie buche ich eine Auslage, auf die Umsatzsteuer zu erheben ist?
Auslangen buche ich generell in einem extra Konto.
Nun gibt es aber Auslagen wie z.B. Gewerbeauskünfte o.ä., die ich für meinen Auftraggeber einhole, deren Kostenschuldner ich aber bin.
Deshalb handelt es sich um keinen durchlaufenden Post mehr und ich muss sie in der Rechnung mit der Umsatzsteuer belegen.
Da die Auslage in einem extra Konto gebucht wird, kann ich auch einen Posten mit "nur Umsatzsteuer" buchen? Diese müßte in der EÜR natürlich auftauchen.
Vielen Dank für Eure Mithilfe! |
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FaB |
Geschrieben am 13.09.2007 11:49:37
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Dies war meine erste Idee, die funktioniert aber leider nicht. Die USt taucht nicht in dem EÜR-Formular auf:
Bislang habe ich Auslagen in einem gesonderten (Ausgaben-)Konto gebucht.
Habe ich die Auslage getätigt, habe ich den Betrag positiv gebucht. Sobald ich sie erhalten habe, habe ich sie negativ gebucht. Das Konto war so ausgeglichen.
Könnte ich das ganz jetzt umgekehrt als Einnahme natürlich wieder auf ein gesondertes Konto buchen?
Beispiel: Ich strecke die Auslage vor und verbuche sie auf dem gesonderten Konto negativ ohne MwSt. Wenn ich Sie dann mit der Rechnung geltend gemacht und erhalten habe, buche ich sie wiederum positiv, allerdings dann mit der Mehrwersteuer.
Bearbeitet von FaB am 13.09.2007 15:38:10
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FaB |
Geschrieben am 18.09.2007 09:27:01
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Bucht niemand Auslagen mit Umsatzsteuer, der mir hier den entscheidenen Tipp geben könnte? |
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robert wiegner |
Geschrieben am 18.09.2007 12:07:56
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Wenn ich Dich richtig verstehe, hast Du dieses ursprüngliche Extrakonto ja mehr als eine Art "Merk"-Konto für Dich selbst angelegt, was Du dann vor der eigtl. Buchung ausgleichst. Du hältst das Konto aus der EÜR raus, indem Du ihm kein EÜR-Konto zuweist. Da es dort -- wenn ich dich richtig verstehe -- ja auch erstmal keine Umsatzsteuer gibt, verursacht das auch für die UmsSt. keine Probleme. Egal, wie lange das dort bestehen bleibt. Probleme entstehen erst, wenn Du das vorgemerkte quasi auflösen und nun -- sowohl als Ausgabe als auch als Einnahme (die dann mit UmsSt.) -- verbuchen willst/mußt.
Aber wäre es in Deinem Fall nicht viel einfacher, in dem Moment, wo Du die Ausgabe hast, die ganz normal als Ausgabe (halt ohne UmsSt.) zu buchen? Und später dann die Einnahme ganz normal als Einnahme (und eben mit UmsSt.)? Die Augabe/die Vorlage wäre halt dann ein ganz normaler Rechnungsposten, den Du Dir bis zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung merken mußt, so wie Stunden, die Du geleistet hast oder was auch immer ...
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FaB |
Geschrieben am 19.09.2007 12:34:21
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Hmm, das ist mal eine Idee.
Ich verstehe Dich so: Wenn ich Kostenschuldner der Auslage bin und es damit kein durchlaufender Posten mehr ist, müsste ich diese auch als ganz normale Betriebsausgabe buchen und nach Rechnungsstellung und Zahlung durch den Kunden als Einnahme verbuchen können. Richtig?
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robert wiegner |
Geschrieben am 19.09.2007 14:27:58
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So würde ich das handhaben (was natürlich nicht heißt, daß das steuerlich wirklich korrekt ist ;o))
So, wie Du die Sache beschreibst, sehe ich aber keinen Unterschied zwischen der von Dir geleisteten Auslage und irgendwelchen anderen Ausgaben, die Du tätigen mußt, um Deinen Job zu erledigen.
Aus reiner Neugier: Was konkret sind es denn für Auslagen? |
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FaB |
Geschrieben am 21.09.2007 10:57:23
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Bei den Auslagen handelt es sich um Auskünfte, deren Kostenschuldner ich bin bzw. sein soll. Die Rechnungen sind also an mich adressiert und nicht an den Dritten, für den ich diese besorge.
Vielen Dank, Du hast mir sehr weitergeholfen! Im Steuerrecht ist man schnell mal ver(w)irrt. |
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