irgendwie stehe ich auf dem Schlauch bei folgender Situation:
1. Für die Umsatzsteuervoranmeldung 4. Quartal 07 wurde am 12. Januar 2008 der Betrag von z.B. 300,- Euro abgebucht. Somit kann ich diesen Betrag nicht mehr Gewinnmindernd ins Buchungsjahr 2007 mitnehmen, soweit Richtig oder?
2. Bei die Umsatzsteuererklärung 2007 gebe ich jedoch den Betrag von 300,- Euro an, da ich ja das Vorauszahlungssoll angeben muss, Richtig?
3. Wenn ich nun bei Punkt 1. und 2. Richtig liege, wie Buche ich das dann in ECT? Wenn ich es als „Umsatzsteuerzahlung an das Finanzamt“ im Jahr 2008 Buche, dann stimmt ja auch die Anlage EÜR für 2007 nicht mit der Umsatzsteuermeldung 2007 überein, da Differenzen bei der Berechnung der zu entrichtenden Umsatzsteuer.
Ich hoffe ihr versteht mein Problem und es kann mir jemand helfen.
Danke und Gruß
Tobias Bearbeitet von Tobias Vogt am 16.02.2008 13:31:25
Das klingt immer nur seltsam, ist aber trotzdem korrekt.
Die EÜR_2007 fragt ja nicht, was Du aufgrund der im Geschäftsjahr 2007 getätigten Umsätze an UmsSt. schuldest/geschuldet hast, sondern was Du für Ausgaben und Einnahmen in 07 tatsächlich getätigt hast. Und zu den Ausgaben zählt halt das, was Du dem FA zum Ausgleich des Umsatzsteuerkontos überwiesen hast. Ob das beim Abrechnen ausreichend war, oder Du aufgrund von 07 noch was schuldest oder ob Du erstmal zuviel gezahlt hast, weiß die EÜR nicht (und will sie auch nicht wissen).
EÜR = Was hab ich gezahlt?
UmsSt. = Was schulde ich eigentlich, was hab ich bezahlt (das steht in der EÜR), was bleibt als Differenz?
also gehe ich dann doch richtig vor, was die Buchungen in ECT angeht.
Bei der Umsatzsteuererklärung 2007 bin ich mir jetzt noch nicht ganz sicher da du schreibst:
Zitat
UmsSt. = Was schulde ich eigentlich, was hab ich bezahlt (das steht in der EÜR), was bleibt als Differenz?
Denn dann bleibt die Differenz von eben den 300 Euro. Diese will das Finanzamt ja dann nachgezahlt haben. Aber ich habe diese ja im Januar 08 bezahlt! Also gebe ich diese doch bei der Meldung mit an, oder nicht?
Die Umsatzsteuererklärung bezieht sich auf Dein gesamtes Wirtschaftsjahr. In der Regel das Kalenderjahr.
Wenn Du jetzt die Erklärung abgeben willst, weißt Du ja, was Du in/für 2007 vorangemeldet hast.
Die Summe davon ist Dein "Vorauszahlungssoll" für das Jahr 2007 (Zeile 108 der USt.-Erklärung). Das wird dann verrechnet mit dem, was Du tatsächlich schon gezahlt hast. Falls Du die vier Posten schon beglichen hast, kommt es annähernd auf Null (nicht ganz, wegen erneuter Rundung).
Umsatzteurlich zählen alle 4 Posten zum Jahr 2007.
Die Umsatzsteuer ist fertig, verrechnet, beglichen, Feierabend. Wann Du die Beträge gezahlt hast, interessiert dabei nicht (wenn man mal von Fristen und Mahngebühren absieht).
Als Ausgabe jedoch sind die 300,- EUR für Dich eine Ausgabe in 2008. Ob Du damit eine USt-Schuld für 2007 beglichen hast (so war es ja) oder eine Nachzahlung aus 2005 oder was auch immer ist dafür egal. Bearbeitet von robert wiegner am 18.02.2008 17:14:28
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