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"kommerzielle" Nutzung von easy-cash&tax ???
bk48
Hallo zusammen,

gibt es eigentlich auch Profi-Nutzer unter "uns"?
Immerhin ist ec&t ja mandantenfähig ;-)

Ich werd's jedenfalls mal für mich selbst testen und dann seh'n wir mal weiter.

frisch gegründete Existenz
die büroKRAFT

ps. Ich hab's jedenfalls von einer Profi-Frau empfohlen bekommen!
 
http://www.buerokraft48.de
joey
Hallo, dazu musst du sicherlich die rechtlichen Rahmenbedingungen in Betracht ziehen, unabhaengig davon was ECuT kann oder eben nicht. Da waere schon mal folgende Vorschrift.


§ 6 StBerG (Auszug)

ausgenommen vom Verbot des § 5 StBerG sind

3.
die Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind; hierzu gehören nicht das Kontieren von Belegen und das Erteilen von Buchungsanweisungen,
4.
das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen, soweit diese Tätigkeiten verantwortlich durch Personen erbracht werden, die nach Bestehen der Abschlußprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder nach Erwerb einer gleichwertigen Vorbildung mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Buchhaltungswesens in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden praktisch tätig gewesen sind.


Auf Deutsch uebersetzt heisst das fuer dich, du darfst, wenn du nicht StB bist, keine Buchfuehrung geschaeftsmaessig fuer andere einrichten, geschweige denn dafuer Werbung machen, du darfst keinen Kontenplan fuer deine Kundschaft anlegen, du darfst, insofern du nicht die Vorkenntnisse der in Nr. 4 erwaehnten Berufsgruppe hast, keine selbstkontierten laufenden Geschaeftsvorfaelle verbuchen, du darfst auch dann keine USt-Voranmeldungen fuer andere machen, keine Anlage EUR ausfuellen, da sie Bestandteil der ESt-Erklaerung ist und natuerlich erst recht aus der von dir erstellten Buchhaltung keinen Jahresabschluss fuer Kunden erstellen, sprich einen § 4 (3) EStG Jahresabschluss machen.

Das schraenkt die Moeglichkeit einer selbstaendigen Taetigkeit schon mal gewaltig ein, da du in der Werbung fuer deine Taetigkeit auf diese Beschraenkungen auch hinweisen musst und die Kunden sich ueberlegen, ob das Paket deiner Leistungen fuer sie noch interessant ist.

Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit von den Finanzbehoerden verfolgt. Es tut mir leid, dir da keinen besseren Bescheid geben zu koennen, aber in diesem Land haben nunmal die StB das Buchfuehrungsprivileg.

Joey


P.S. Sollte dir das alles schon bekannt sein, nimms mir nicht krumm, ansonsten gilt der Hinweis dann fuer andere, die mit dem Gedanken spielen.
Bearbeitet von joey am 15.03.2008 10:43:44
 
bk48
Hallo joey,

vielen Dank für Deine Ausführungen.
Ich biete natürlich keine Steuerberatung, sondern nur "Vorbereitende Buchhaltung nach §6(4)StBerG" an.

Die Werbeeinschränkungen sind in der Tat sehr rigide und teilweise schildbürgerlich.
Eine gute Info dazu hat die IHK Köln auf der Webseite (pdf-download).

Ich meinte ganz einfach nur die Nutzung der Software für den kommerziellen Einsatz. Aber ich hab mich jetzt durch die
Homepages der Nutzer
https://www.easyct.de/weblinks.php?ca...p?cat_id=2
gelesen. Das beantwortet dann auch meine Frage.

Gruß
die büroKRAFT48
 
http://www.buerokraft48.de
scheuringer
Hallo Bürokraft,

Du schreibst ec&t wäre mandantenfähig?
Habe ich was versäumt? Da würde ich schon lange drauf warten.
Oder meintest Du das Abspeichern mehrerer Vollversionen unter verschiedenen Ordnern mit der ganzen ini.-Problematik?

Schönen Gruß
scheuringer
 
mielket
Mandantenfähigkeit kommt wirklich als übernächstes!
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
bk48
Hallo nochmal,

lese hier nicht regelmäßig mit.

Ich bearbeite mehrere Mandanten mit einer Installation.
Ich gehe dabei über die Sicherung und lade mir den jeweiligen Sicherungsstand von Mrs.X oder Mr.Z hoch.

Nix mit .ini... wär mir viel zu kompliziert.

LG
bk48
 
http://www.buerokraft48.de
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mielket
14.10.2025 10:40:17
Naja, wäre EC&T nativ für MacOS entwickelt worden und man bräuche einen Mac-Emulator drumrum, damit es auf Windows läuft, gäbe es auch Reibungsverluste.

Thomas R
04.10.2025 11:39:18
Danke, ich weiß schon, warum ich lieber in der Win-Welt lebe. Wink

mielket
04.10.2025 11:12:27
Der Plugin-Manager kann nur EC&T updaten, nicht das Crossover, das im EasyCT4Mac.zip Paket enthalten ist.

mielket
04.10.2025 11:09:47
nicht ganz: Das Problem war, dass der Fehler nicht in der EC&T-Software an sich steckte, sondern in der Windows-Simulation
der Firma Codeweavers drum herum.

Thomas R
04.10.2025 07:48:12
@thomas_stahl Wenn du auf das Icon des Button "Plugin" klickst geht dein Wunsch in Erfüllung.

thomas_stahl
03.10.2025 20:43:01
Version 3.4. hat meine Druck-Probleme gelöst! Danke

thomas_stahl
03.10.2025 20:37:06
Warum gibt es keinen Button "Update" wo ich einfach die neueste version einfach Installieren kann?

mielket
01.10.2025 17:36:13
... bzw. "reverse charge", z.B. hier

Thomas R
01.10.2025 17:23:24
@olip In der Forensuche mal "Auslandsbuchung" eingeben.

olip
01.10.2025 13:09:03
Hallo brauche hilfe , waren einkauf B2B aus eu ausland wo kann ich das verbuchen laut steuerberater muss das seperat angegeben werden . grss oliver

mielket
29.09.2025 11:14:40
Mehr dazu hier: https://easyct.de/
news.php?readmore=
181
PS: Hast Du auch einen Druckertreiber installiert? (Auch wenn Du nur PDFs brauchst!)

mielket
29.09.2025 11:13:13
@thomas_stahl Ich nehme an, dass Du per Plugin-Manager geupdatet hast. Brauchst aber das komplette Mac-Paket.

thomas_stahl
28.09.2025 12:19:33
@mielke...ich habe ECT v3.3 und iOS Mac OS Sequoia 15.6.1 ...und wenn ich als PDF sichere haben diese immer 0 byte

mielket
25.09.2025 16:50:02
@thomas_stahl Um wieder drucken zu können, musst Du das neue MacOS-Paket mit EC&T v3.x installieren. Updaten hilft nix.

Thomas R
21.09.2025 20:33:42
@thomas_stahl Hast du über Druck > Druckerauswahl nicht verschiedene Möglichkeiten? Wie Microsoft (Office) zu oder Adobe zu PDF?

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