"kommerzielle" Nutzung von easy-cash&tax ???
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bk48 |
Geschrieben am 15.03.2008 03:11:01
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Beiträge: 25
Registriert am: 15.03.2008
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Hallo zusammen,
gibt es eigentlich auch Profi-Nutzer unter "uns"?
Immerhin ist ec&t ja mandantenfähig ;-)
Ich werd's jedenfalls mal für mich selbst testen und dann seh'n wir mal weiter.
frisch gegründete Existenz
die büroKRAFT
ps. Ich hab's jedenfalls von einer Profi-Frau empfohlen bekommen!
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joey |
Geschrieben am 15.03.2008 11:29:23
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Beiträge: 571
Registriert am: 14.03.2007
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Hallo, dazu musst du sicherlich die rechtlichen Rahmenbedingungen in Betracht ziehen, unabhaengig davon was ECuT kann oder eben nicht. Da waere schon mal folgende Vorschrift.
§ 6 StBerG (Auszug)
ausgenommen vom Verbot des § 5 StBerG sind
3.
die Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind; hierzu gehören nicht das Kontieren von Belegen und das Erteilen von Buchungsanweisungen,
4.
das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen, soweit diese Tätigkeiten verantwortlich durch Personen erbracht werden, die nach Bestehen der Abschlußprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder nach Erwerb einer gleichwertigen Vorbildung mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Buchhaltungswesens in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden praktisch tätig gewesen sind.
Auf Deutsch uebersetzt heisst das fuer dich, du darfst, wenn du nicht StB bist, keine Buchfuehrung geschaeftsmaessig fuer andere einrichten, geschweige denn dafuer Werbung machen, du darfst keinen Kontenplan fuer deine Kundschaft anlegen, du darfst, insofern du nicht die Vorkenntnisse der in Nr. 4 erwaehnten Berufsgruppe hast, keine selbstkontierten laufenden Geschaeftsvorfaelle verbuchen, du darfst auch dann keine USt-Voranmeldungen fuer andere machen, keine Anlage EUR ausfuellen, da sie Bestandteil der ESt-Erklaerung ist und natuerlich erst recht aus der von dir erstellten Buchhaltung keinen Jahresabschluss fuer Kunden erstellen, sprich einen § 4 (3) EStG Jahresabschluss machen.
Das schraenkt die Moeglichkeit einer selbstaendigen Taetigkeit schon mal gewaltig ein, da du in der Werbung fuer deine Taetigkeit auf diese Beschraenkungen auch hinweisen musst und die Kunden sich ueberlegen, ob das Paket deiner Leistungen fuer sie noch interessant ist.
Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit von den Finanzbehoerden verfolgt. Es tut mir leid, dir da keinen besseren Bescheid geben zu koennen, aber in diesem Land haben nunmal die StB das Buchfuehrungsprivileg.
Joey
P.S. Sollte dir das alles schon bekannt sein, nimms mir nicht krumm, ansonsten gilt der Hinweis dann fuer andere, die mit dem Gedanken spielen.
Bearbeitet von joey am 15.03.2008 11:43:44
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bk48 |
Geschrieben am 27.03.2008 10:44:58
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Beiträge: 25
Registriert am: 15.03.2008
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Hallo joey,
vielen Dank für Deine Ausführungen.
Ich biete natürlich keine Steuerberatung, sondern nur "Vorbereitende Buchhaltung nach §6(4)StBerG" an.
Die Werbeeinschränkungen sind in der Tat sehr rigide und teilweise schildbürgerlich.
Eine gute Info dazu hat die IHK Köln auf der Webseite (pdf-download).
Ich meinte ganz einfach nur die Nutzung der Software für den kommerziellen Einsatz. Aber ich hab mich jetzt durch die
Homepages der Nutzer
https://www.easyct.de/weblinks.php?ca...p?cat_id=2
gelesen. Das beantwortet dann auch meine Frage.
Gruß
die büroKRAFT48
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scheuringer |
Geschrieben am 02.07.2008 19:08:08
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Registriert am: 19.09.2007
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Hallo Bürokraft,
Du schreibst ec&t wäre mandantenfähig?
Habe ich was versäumt? Da würde ich schon lange drauf warten.
Oder meintest Du das Abspeichern mehrerer Vollversionen unter verschiedenen Ordnern mit der ganzen ini.-Problematik?
Schönen Gruß
scheuringer |
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mielket |
Geschrieben am 05.07.2008 17:04:03
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Registriert am: 08.02.2005
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Mandantenfähigkeit kommt wirklich als übernächstes! |
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bk48 |
Geschrieben am 01.12.2008 08:12:27
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Beiträge: 25
Registriert am: 15.03.2008
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Hallo nochmal,
lese hier nicht regelmäßig mit.
Ich bearbeite mehrere Mandanten mit einer Installation.
Ich gehe dabei über die Sicherung und lade mir den jeweiligen Sicherungsstand von Mrs.X oder Mr.Z hoch.
Nix mit .ini... wär mir viel zu kompliziert.
LG
bk48
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