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Steuerl.Behandlung von Vergünstigungen bei Abschluß eines Mobilfunkvertrages
Anke
Ich würde gerne mal wissen, wie folgender Sachverhalt gebucht wird:
Ich habe als Kleinunternehmer (mit EÜR) ein Handy im Wert von 309,99 Euro gekauft und die dazugehörige Speicherkarte im Wert von 19,99 Euro. Für den Vertrag habe ich durch den Mobilfunknetzbetreiber eine Gutschrift auf die Rechnung in Höhe von 300,- Euro erhalten.
Soweit mir bekannt ist, muß ich den Ermäßigungsbetrag in Höhe von 300 Euro als Betriebseinnahme ansetzten und den tatsächlichen Wert des Handys im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgabe abziehen, da er 410 Euro nicht übersteigt.
Wie wird hier die Vorsteuer bzw. USt gebucht und auf welches Konto buche ich den Ertrag (a.o. Ertrag?)
Bilden eigentlich Mobilfunktelefon und Speicherkarte ein zusammengehörendes WG (für spätere Fälle interessant9???



 
joey
Ja, da gibt es ein BMF-Schreiben dazu. IV B 2-S2134-17/05:

Lt. Tz. 11 des Schreibens gilt: "Handelt es sich bei dem Mobiltelefon um ein GWG, weil die Summe aus Barpreis und gewährter Vergünstigung, die in § 6 (2) EStG festgelegte Wertgrenze nicht übersteigt, ist nur der gezahlte Barpreis als AK zu behandeln. Sonst ist Bemessungsgrundlage für die AfA der gemeine Wert. (Marktpreis des Handys).

Kommt jetzt also auch darauf an, wann das Handy angeschafft wurde, vor 2008 oder ab 2008 bzgl. der Behandlung als GWG (Wertgrenze 410 € oder 150 €). Als GWG wird dann ggf. auch nur der gezahlte Barpreis abgeschrieben. Die Einnahmebuchung geht auf ein normales Erlöskonto, ohne USt-Buchung. Insofern liegt auch kein Steuerausweis, etwa im Wege einer Gutschrift des Vertragsanbieters, vor. Vorsteuer ist rechnungsmässig auch nur auf den Barpreis ausgewiesen (so kenne ich es) und kann daher auch nur daraus in Anspruch genommen werden.
Bearbeitet von joey am 07.04.2008 16:39:22
 
Anke
Hallo Joey,

vielen Dank für die Hilfe!
Das Handy mit Speicherkarte wurde in 2008 angeschafft, aber da ich EÜR mache, bleibt auch in 2008 die bisherige Regelung der Sofortabschreibung der AK bis 410 Euro erhalten § 9 (1) S.3 Nr. 7 S. 2 EStG.
Was ist bei Dir ein "normales Erlöskonto"- a.o. Ertrag?
Die Frage ist, ob die Regelung gem. BMF-Schreiben auch für EÜR gilt?!
Gruß,
Anke
 
joey

Zitat

Anke geschrieben:
Hallo Joey,

vielen Dank für die Hilfe!
Das Handy mit Speicherkarte wurde in 2008 angeschafft, aber da ich EÜR mache, bleibt auch in 2008 die bisherige Regelung der Sofortabschreibung der AK bis 410 Euro erhalten § 9 (1) S.3 Nr. 7 S. 2 EStG.
Was ist bei Dir ein "normales Erlöskonto"- a.o. Ertrag?
Die Frage ist, ob die Regelung gem. BMF-Schreiben auch für EÜR gilt?!
Gruß,
Anke


Hallo Anke,

ich meinte unter einem normalen Erlöskonto ein von mir aus frei definiertes Ust-freies Erlöskonto, dass dem entsprechenden Feld des EÜR-Formulares zuzuweisen ist.

Der erwähnte § 9 EStG ist in deinem Fall und bei allen anderen Usern hier von ECuT nicht anwendbar. Auch als Kleinunternehmerin erzielst du Einkünfte aus "Gewerbebetrieb" gem. §§ 2 (2) Nr. 1, 15 EStG, (§§ 4 - 7k EStG).

Der § 9 ist aber nur bei "Überschusseinkunftsarten" gem. § 2 (2) Nr. 2 EStG anwendbar, bei denen der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu versteuern ist (§§ 8 - 9a EStG).

Es bleibt also bei der Anwendung des "neuen" § 6 (2) EStG für dich und das Handy ist kein GWG mehr für dich, sondern muss lt. der Pool-AfA Vorschrift über 5 Jahre abgeschrieben werden.

Lt. Tz. 12 des o.g. Schreibens muss bei Überschusseinkunftsarten keine Betriebseinnahme erfasst werden, weil der Einnahmebegriff nicht so umfassend ist, wie bei Gewerbetreibenden oder Freiberuflern. BMgrdl. für die AfA ist bei diesen Einkunftsarten auch nur der aufgewendete Kaufpreis.
Bearbeitet von joey am 08.04.2008 16:55:02
 
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mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen
-- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.

Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.

sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär
ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ?? Grüße aus Berlin Sternkieker

hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima! Wink

mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!

mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt
ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.

mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.

hhoffmann
04.01.2026 17:15:08
Hallo, ist die EÜR 2025 online oder sehe ich die nicht? Danke für Tipp!

thomas_stahl
03.01.2026 21:31:24
Und bei dem Fenster Datensicherungsopi
onen ist nur der Button Abbrechen sichtbar, sonst nichts...

thomas_stahl
03.01.2026 21:30:28
Hallo, ich bekomme immer die Meldung: Sorry, konnte das Übergabeprotokoll-
PDF nicht öffnen...habe Acrobat und Reader aber installiert...

BernhardT
01.01.2026 13:12:45
Dem kann ich mich nur anschließen... Wink

Thomas R
31.12.2025 21:23:11
Allen hier ein gutes, erfolgreiches und gesundes 2026 und Dir mielket zusätzlich weiterhin die Kraft EC&T weiter zu pflegen. Smile

mielket
14.10.2025 10:40:17
Naja, wäre EC&T nativ für MacOS entwickelt worden und man bräuche einen Mac-Emulator drumrum, damit es auf Windows läuft, gäbe es auch Reibungsverluste.

Thomas R
04.10.2025 11:39:18
Danke, ich weiß schon, warum ich lieber in der Win-Welt lebe. Wink

mielket
04.10.2025 11:12:27
Der Plugin-Manager kann nur EC&T updaten, nicht das Crossover, das im EasyCT4Mac.zip Paket enthalten ist.

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