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Steuerl.Behandlung von Vergünstigungen bei Abschluß eines Mobilfunkvertrages
Anke
Ich würde gerne mal wissen, wie folgender Sachverhalt gebucht wird:
Ich habe als Kleinunternehmer (mit EÜR) ein Handy im Wert von 309,99 Euro gekauft und die dazugehörige Speicherkarte im Wert von 19,99 Euro. Für den Vertrag habe ich durch den Mobilfunknetzbetreiber eine Gutschrift auf die Rechnung in Höhe von 300,- Euro erhalten.
Soweit mir bekannt ist, muß ich den Ermäßigungsbetrag in Höhe von 300 Euro als Betriebseinnahme ansetzten und den tatsächlichen Wert des Handys im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgabe abziehen, da er 410 Euro nicht übersteigt.
Wie wird hier die Vorsteuer bzw. USt gebucht und auf welches Konto buche ich den Ertrag (a.o. Ertrag?)
Bilden eigentlich Mobilfunktelefon und Speicherkarte ein zusammengehörendes WG (für spätere Fälle interessant9???



 
joey
Ja, da gibt es ein BMF-Schreiben dazu. IV B 2-S2134-17/05:

Lt. Tz. 11 des Schreibens gilt: "Handelt es sich bei dem Mobiltelefon um ein GWG, weil die Summe aus Barpreis und gewährter Vergünstigung, die in § 6 (2) EStG festgelegte Wertgrenze nicht übersteigt, ist nur der gezahlte Barpreis als AK zu behandeln. Sonst ist Bemessungsgrundlage für die AfA der gemeine Wert. (Marktpreis des Handys).

Kommt jetzt also auch darauf an, wann das Handy angeschafft wurde, vor 2008 oder ab 2008 bzgl. der Behandlung als GWG (Wertgrenze 410 € oder 150 €). Als GWG wird dann ggf. auch nur der gezahlte Barpreis abgeschrieben. Die Einnahmebuchung geht auf ein normales Erlöskonto, ohne USt-Buchung. Insofern liegt auch kein Steuerausweis, etwa im Wege einer Gutschrift des Vertragsanbieters, vor. Vorsteuer ist rechnungsmässig auch nur auf den Barpreis ausgewiesen (so kenne ich es) und kann daher auch nur daraus in Anspruch genommen werden.
Bearbeitet von joey am 07.04.2008 17:39:22
 
Anke
Hallo Joey,

vielen Dank für die Hilfe!
Das Handy mit Speicherkarte wurde in 2008 angeschafft, aber da ich EÜR mache, bleibt auch in 2008 die bisherige Regelung der Sofortabschreibung der AK bis 410 Euro erhalten § 9 (1) S.3 Nr. 7 S. 2 EStG.
Was ist bei Dir ein "normales Erlöskonto"- a.o. Ertrag?
Die Frage ist, ob die Regelung gem. BMF-Schreiben auch für EÜR gilt?!
Gruß,
Anke
 
joey

Zitat

Anke geschrieben:
Hallo Joey,

vielen Dank für die Hilfe!
Das Handy mit Speicherkarte wurde in 2008 angeschafft, aber da ich EÜR mache, bleibt auch in 2008 die bisherige Regelung der Sofortabschreibung der AK bis 410 Euro erhalten § 9 (1) S.3 Nr. 7 S. 2 EStG.
Was ist bei Dir ein "normales Erlöskonto"- a.o. Ertrag?
Die Frage ist, ob die Regelung gem. BMF-Schreiben auch für EÜR gilt?!
Gruß,
Anke


Hallo Anke,

ich meinte unter einem normalen Erlöskonto ein von mir aus frei definiertes Ust-freies Erlöskonto, dass dem entsprechenden Feld des EÜR-Formulares zuzuweisen ist.

Der erwähnte § 9 EStG ist in deinem Fall und bei allen anderen Usern hier von ECuT nicht anwendbar. Auch als Kleinunternehmerin erzielst du Einkünfte aus "Gewerbebetrieb" gem. §§ 2 (2) Nr. 1, 15 EStG, (§§ 4 - 7k EStG).

Der § 9 ist aber nur bei "Überschusseinkunftsarten" gem. § 2 (2) Nr. 2 EStG anwendbar, bei denen der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu versteuern ist (§§ 8 - 9a EStG).

Es bleibt also bei der Anwendung des "neuen" § 6 (2) EStG für dich und das Handy ist kein GWG mehr für dich, sondern muss lt. der Pool-AfA Vorschrift über 5 Jahre abgeschrieben werden.

Lt. Tz. 12 des o.g. Schreibens muss bei Überschusseinkunftsarten keine Betriebseinnahme erfasst werden, weil der Einnahmebegriff nicht so umfassend ist, wie bei Gewerbetreibenden oder Freiberuflern. BMgrdl. für die AfA ist bei diesen Einkunftsarten auch nur der aufgewendete Kaufpreis.
Bearbeitet von joey am 08.04.2008 17:55:02
 
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Thomas R
26.07.2025 18:26:06
@kkoefteg Steuernummer ohne Querstriche eingetragen?

kkoefteg
25.07.2025 18:02:09
Hallo, Ich bekomme die Fehlermeldung "Die Steuernummer in ECT-Einstellung ist ungültig", wenn Ich ÜER 2024 über "Elster Export" an das Finanzamt übertragen möchte. Kennt ihr das

Thomas R
15.07.2025 14:19:20
@Suza Welcher Button genau. In der Regel kann man das durch klicken auf den kleinen Pfeil im Button dann einstellen.

Suza
14.07.2025 16:07:07
Hallo, Mein Saldo Buttom zeigt nur 2 Quartale, wie kann ich das ändern?

mabuse
09.07.2025 16:47:41
@mielket deutsches Tastaturlayout. Allerdings englisches MacOS System. Hab ne Lösung gefunden, schreib ich ins Forum

mielket
07.07.2025 10:08:00
@mabuse Nein, nicht bekannt. EC&T benutzt den Dezimaltrenner des Betriebssystems. Ist es vielleicht ein Mac mit englischen Sprache?

mabuse
05.07.2025 21:15:20
Ist bekannt, dass auf Mac ein Komma in einer Buchung ignoriert wird? 12,30 = 1230 Stattdessen muss ich einen Punkt angeben. Version 3.4, MacOS 15.5

mielket
13.06.2025 12:29:06
@Palindrom nein, muss immer noch manuell gemacht werden gem. https://www.easyct
.de/forum/viewthre
a...ad_id=2738

mielket
13.06.2025 12:27:26
@mycomeu ansonsten macht eine summen- und saldenliste nur sinn in einer doppelten buchführung.

Thomas R
12.06.2025 16:16:51
@mycomeu Da der Anfangsbestand in der EUR immer 0,00€ ist geht das über Button Journal > Sortierung nach Konten oder über Button Konto.

Palindrom
12.06.2025 14:22:43
Werden mittlerweile für Reverse Charge RE automatisch Buchungssätze für die Steuer (USt/VSt) erstellt?

mycomeu
12.06.2025 09:02:59
gibt es eine summen und saldenliste im programm

mielket
11.06.2025 10:44:47
Nein, Neuinstallations- Voodoo hilft hier wohl nicht, nur ein vernünftiges Datenverzeichnis einzurichten hilft.

oekolog
10.06.2025 14:51:03
danke für die Nachricht kann ich durch eine Neuinstallation mit einem neuen Buchungsdatei wieder anfangen?

mielket
10.06.2025 14:25:14
Mein Verdacht: Datenverzeichnis falsch eingestellt und das Programm versucht die Buchungsdatei im von Windows geschützten Programmverzeichni
s zu speichern.

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