eür muss eingereicht werden
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einfach |
Geschrieben am 10.05.2008 22:47:34
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Mitglied
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Registriert am: 10.05.2008
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hi,
wir haben erstmals im april 07 damit begonnen gewerbsmäßig im rahmen der kleinunternehmerregelung zu handeln.
das finanzamt hat den fragebogen zur steuerlichen erfassung mit den einschätzungen der umsatzentwicklung erhalten.
einige tage nach dem einreichen erhielten wir einen hinweis, dass wir gemäß der eür regelung verpflichtet wären die umsätze offenzulegen.
frage:
1. wann muß die eür spätestens eingereicht werden?.. bzw. melden die sich?
2. ich habe vorhin mit ihrer software einige daten eingetragen.
allerdings scheint die druckausgabe sehr schlicht ausgefallen zu sein.
ist es daher wirklich ausreichend ohne auf die einzelheiten der posten einzugehen die eür in diesem zustand abzugeben?
3. wir haben nur einnahmen z.b. ein ebay artikel und dann ausgaben wie telefon und das porto.
wird bei dem ausgaben die gesamte telefon und internet rechnung berücksichtigt oder können die sich darauf berufen, dass man nur z.b. die kundengespräche als ausgaben abziehen kann?
vielen dank für antworten...
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mielket |
Geschrieben am 12.05.2008 21:18:10
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Seiten Administrator
Beiträge: 2684
Registriert am: 08.02.2005
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Zitat einfach geschrieben:
das finanzamt hat den fragebogen zur steuerlichen erfassung mit den einschätzungen der umsatzentwicklung erhalten.
Die haben jetzt einen Fragebogen dafür?!
Zitat 1. wann muß die eür spätestens eingereicht werden?.. bzw. melden die sich?
Erfahrungsgemäß kann man das bis September hinauszögern.
Zitat 2. ich habe vorhin mit ihrer software einige daten eingetragen.
allerdings scheint die druckausgabe sehr schlicht ausgefallen zu sein.
ist es daher wirklich ausreichend ohne auf die einzelheiten der posten einzugehen die eür in diesem zustand abzugeben?
Schlicht? Wenn Sie das Formular gedruckt haben, ist es alles andere als schlicht eigentlich...
Das Finanzamt möchte alles möglichst elektronisch haben (ELSTER), aber es wird auf Antrag auch Papier akzeptiert -- weiß nicht ob sie das 'Ich hab gar keinen Computer'-Argument auch für eBay Seller akzeptieren.
Zitat 3. wir haben nur einnahmen z.b. ein ebay artikel und dann ausgaben wie telefon und das porto.
wird bei dem ausgaben die gesamte telefon und internet rechnung berücksichtigt oder können die sich darauf berufen, dass man nur z.b. die kundengespräche als ausgaben abziehen kann?
Einfach abschätzen und anteilsmäßig berechnen.
Ich empfehle aber unbedingt die Lektüre eines Steuer-Büchleins (auch absetzbar), einfach als 'Inspirationshilfe' für Betriebsausgaben mal durchblättern. Normalerweise lohnt sich sie Anschaffung.
Mein Favorit immer noch: http://www.amazon.de/dp/3448081639 |
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einfach |
Geschrieben am 14.05.2008 15:32:46
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Mitglied
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Registriert am: 10.05.2008
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hi,
also irgendwie ist das alles ziemlich kompliziert.
ich verdeutliche nochmals meine situation.
ich habe monatlich ca. 100,00 euro durch ebay eingenommen.
davon muß ich aber internet,telefon abziehen.
daher habe ich höchstens einen gewinn von 60,00 euro gemacht.
normalerweise denkt man bei solchen kleinen beträgen das wäre privat und daher eine gewerbeanmeldung überflüssig.
leider beziehe ich noch alg II.
die wollten monatliche bwas einen gewerbeschein und alles wurde nur vorläufig bewilligt.
daher muß ich jetzt die eür ans finanzamt senden und die kopie an die arge.
die arge hat einen montalichen freibetrag von 100,00 euro im petto.
1.
ich will das ganze mit ihrer software fertigstellen mit dem eür formular und frage mich ob die ausgaben also in meinem falle telefon,internet als betriebsausgaben im formular angezeigt werden sollen oder als ungeschränkte betriebsausgaben?
2.
da stand auch etwas von einem freibetrag im formular.
3.
des weiteren fragt die software bei jedem starten nach den eingaben in bezug auf eine angeblich frische installation.
4. beim eür formular ist keine möglichkeit gegeben die einzelnen posten in den ausgaben zu bescheiben.
eigentlich ist das genauso wie ohne das formular. da steht dann auch nur ausgabe und einnahme. akzeptieren die das.. ?
5. das gewerbe wurde ausgeführt vom 01.04.07.
das erste geschäftsjahr wäre ja dann am 01.04.08 zu ende gegangen.
kann ich die eür dann bis zum 01.04.08 aufgliedern?
wäre für hilfe wirklich dankbar..
Bearbeitet von einfach am 14.05.2008 16:05:14
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joey |
Geschrieben am 18.05.2008 20:00:14
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Registriert am: 14.03.2007
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Hallo,
die Arge will monatliche "betriebswirtschaftliche Auswertungen" von dir haben, das EÜR-Formular sehe ich da bei dir nur als gering geeignet an, da es eben nur für die Finanzverwaltung vom Aufbau her interessant ist. Es nutzt ja nix, dass alle deine Ausgaben in einer Position "übrige Betriebsausgaben" landen, die wollen schon genauer wissen, was du da hast, da nach Sozialrecht nicht die selben Betriebsausgaben anerkannt werden, wie im Steuerrecht. Schick lieber die Kontensaldenzusammenstellung von ECuT, das müsste denen reichen.
Du hast wahrscheinlich einen vorläufigen Leistungsbescheid und Mittelbewilligung für ein halbes Jahr erhalten. Über diesen Zeitraum schicke die Saldenzusammenstellung, bei den von dir ermittelten Zahlen wird es wohl zu keiner Einkommensanrechnung kommen, da wenigstens 100 € p.m. anrechnungsfrei sind.
Das Geschäftsjahr geht bei dir übrigens von April 2007 bis Dezember 2007, sowas nennt man dann Rumpfwirtschaftsjahr, das ist völlig in Ordnung, das darauffolgende ist dann dein erstes reguläres Wirtschaftsjahr, vom 01.01.-31.12.2008. |
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einfach |
Geschrieben am 19.05.2008 12:09:45
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Mitglied
Beiträge: 9
Registriert am: 10.05.2008
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wenn ich als ausgabe internet telefon porto in die betriebsausgaben setzen möchte welche option muss ich dann unter konten bei den buchungen auswählen?
betriebsausgabenpauschale?
sonstige abziehbare betriebsausgaben?
vielen dank.. |
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Thomas R |
Geschrieben am 24.05.2008 10:11:21
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Mitglied
Beiträge: 1435
Registriert am: 07.03.2005
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Telefon, hier werden in der Regel 50% anerkannt - ansonsten muss man einen 3-monatigen Zeitraum über Einzelverbindungen auswerten, und die Portokosten sind auf der Ausgabenseite in EC&Tdie Einstellung "Telefon, Porto" und auf der EÜR-Seite "Porto, Telefon Büromaterial".
Dieses Konto ist eigentlich voreingestellt, kann also im entsprechenden Feld so ausgewählt werden und ist für die EÜR auch so verknüpft.
Alle Einstellungen kannst du selbst überprüfen und ggfs für deine Belange so verknüpfen indem du auf das Symbol des Schraubenschlüssels klickst.
Und noch ein (wenn auch ungefragter) Rat. Entweder du verzichtest auf die Ebayerei oder du prüfst mal bei der IHK oder VHS ob diese nicht einen kleinen Kurs Einnahmen Überschuß Rechnung anbieten. Aber ob sich das für 60 € Netto lohnt?
Allgemeine Infos findest du auch hier auf diesen Seiten und im Online Handbuch und auf den Seiten http://www.gruendungszuschuss.de/inde...ndex.shtml und http://www.existenzgruender.de/01/. Und einige Tipps, um einen neuen Job zu finden findest du auf meinen Seiten.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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einfach |
Geschrieben am 24.05.2008 10:51:26
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Registriert am: 10.05.2008
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danke thomas!
ich hätte das gewerbe ja nie angemeldet.
die arge hat aber randaliert und wollte die ganzen unterlagen haben.
nochmal eine dringende frage:
wenn ich die eür manuell erstelle.
reicht es dann nicht aus einfach nur zu schreiben.
gesamtsumme telefon
gesamtsumme material
also ohne datum und ohne einzelheiten?
denn das ist ganzschön anstrengend wenn ich alles raussuchen müsste.
Bearbeitet von einfach am 24.05.2008 11:00:53
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Thomas R |
Geschrieben am 24.05.2008 20:22:50
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Beiträge: 1435
Registriert am: 07.03.2005
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In der EÜR werden nur Summen eingetragen, ohne Datum. Du bist allerdings verpflichtet, die entsprechenden Belege vorzuhalten.
Bei Telefon solltest du entweder die Summen über den Einzelverbindungsnachweis belegen können oder eben zwischen 30% und 50% ansetzen. die gesamten Kosten glaubt dir dein FA nicht.
Die EÜR ist übrigens Bestandteil deiner Einkommensteuererklärung und wird mit ihr zusammen abgegeben. In diesem Jahr ist Stichtag 02.06.2008. Man kann allerdings formlos einen Verlängerungsantrag bis 30.09.08 stellen.
Und wenn du etwas fit am PC bist. hole dir das offizielle kostenlose Programm http://www.elster.de. Damit kannst du deine Einkommensteuererklärung einschließlich der EÜR vorab elektronisch übermitteln und sie vorher durch das Programm auf Plausibilität prüfen lassen.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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einfach |
Geschrieben am 24.05.2008 20:42:25
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Registriert am: 10.05.2008
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wirklich vielen dank für die hilfe!!! 
jetzt habe ich alle infos zusammen. |
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