Kfz-Haftpflicht für Kinder
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klein |
Geschrieben am 18.05.2008 15:49:09
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Registriert am: 04.01.2008
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Hallo,
kann ich die Kfz-Haftpflicht Beiträge für meine volljärigen Kinder als Sonderausgaben absetzen? Die Beiträge habe ich selber von meinem Girokonto bezahlt.
Die Kinder sind noch in der Ausbildung, beide in Gymnasium.
Der jüngere hatte 350€ und der Ältere 2200€ Jahreseinkommen.
Bin dankbar für jede Antwort
Schöne Grüße
klein |
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Thomas R |
Geschrieben am 25.05.2008 17:07:32
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Beiträge: 1435
Registriert am: 07.03.2005
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Ohne es genau zu wissen.
So lange deine Kinder keine eigene Einkommensteuererklärung abgeben müssen, kannst du alle Haftpflichtversicherungen absetzen, die du nachweislich bezahlt hast.
Ob es sich wegen der Höchstbeiträge für Arbeitnehmer lohnt, kann ich allerdings nicht sagen.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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joey |
Geschrieben am 25.05.2008 19:09:29
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Registriert am: 14.03.2007
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Die wohl noch immer herrschende Meinung sagt, die Eltern können die Kfz-Versicherungs- Beiträge nicht als Sonderausgaben abziehen, da sie insofern nicht e i g e n e Vorsorgeaufwendungen darstellen und die Kinder können die SA nicht abziehen, weil sie keine eigenen Aufwendungen hatten. Somit wäre das ungünstig auszulegen.
Mittlerweile gibt es eine geänderte Rechtsprechung zum Bereich der Werbungskosten, wobei der "Drittaufwand" anerkannt wird, das heisst, Kinder können auch dann Werbungskosten geltend machen, wenn die Eltern ihnen die Finanzmittel zu ihrer Bestreitung geschenkt haben, es bleibt abzuwarten, ob man so auch im Bereich der Sonderausgaben argumentieren kann, aber das wird in dem Fall hier erst interessant, wenn die Kinder selbst steuerpflichtiges Einkommen erzielen.
Bearbeitet von joey am 25.05.2008 19:11:48
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Thomas R |
Geschrieben am 25.05.2008 19:26:28
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Interessant wäre ja zu wissen, auf wen die Kfz angemeldet sind. Wenn "auf den Vater", dann dürfte es auf jeden Fall keine Probleme geben.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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klein |
Geschrieben am 26.05.2008 17:17:58
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Hallo und danke für die Antworten,
die beiden Autos sind auf die Kinder angemeldet. So wie es ausschaut-geht es nicht, die Beiträge steuergeltend zu machen.
Wie ist es aber mit der "eigener" Vorsorge? Meine Privat-Haftpflicht und Auslands-Reiseversicherung sind auch Familienversicherungen. Müsste ich von den Beiträgen die Anteile für die Kinder rausrechnen, um es als SA absetzen zu können?
Schöne Grüße
klein |
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joey |
Geschrieben am 26.05.2008 18:56:47
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Hallo auch,
sollte man nicht problematisieren, die Versicherungspolice lautet auf dich und du bezahlst die Beiträge für die Haftpflichtversicherung und die Reise-(kranken?)-Versicherung, damit sollte dem Abzug als SA nichts im Wege stehen, zwar ist die Problematik die gleiche wie bei der Kfz-Versicherung, aber die Erfahrung hat mir gezeigt, dass Finanzbeamte an solchen Punkten nicht nachhaken, da sollte man es auf den Versuch ankommen lassen.
Bearbeitet von joey am 26.05.2008 18:59:59
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