Wie buche ich Warenverkauf und Dienstleistungen wenn...
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friestech |
Geschrieben am 19.10.2008 18:04:15
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Hallo, bin ein neuer unter euch und habe nicht viel ahnung wie ihr es gleich merken werdet 
Ich habe mich vor ca. 2 wochen selbständig gemacht
(kleinunternehmer Reglung nach §19 Abs. 1 Umstazsteuergesetz -UStG-)
Ich verkaufe Computer Hardware und biete Dienstleistungen an!
Nun meine Frage:
Ich Kaufe die Hardware mit 19% mwst. ein und verkaufe sie mit geweinn und 19% mwst wieder weiter
Wie verbuche ich jetzt den Warenverkauf unter welcher Kategorie so das ich nicht beim Finanzamt die 19% mwst zahlen muss da der Kunde die ja schon bereits bezahlt hat!
Wie ist das mit Dienstleistungen in welcher Kategorie muss ich das verbuchen?
Habe mir eine Software für einen Onlineshop gekauft (799€) wo mus ich das verbuchen für die Absetzung? Bei immaterielle Wirtschaftsgüter oder geht auch Sonderabschreibung?
Ich hoffe mri kann jemand dabei Helfen da ich von den Finanzen und Buchhaltung noch keien ahnung habe!
Vielleicht kann mir jemand ncoh ein par tipps geben wäre sehr Dankbar über eine Antwort!
Mfg Arthur Fries |
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uatschitchun |
Geschrieben am 19.10.2008 23:11:44
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Kleinunternehmer und MWSt schließen sich aus! |
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friestech |
Geschrieben am 19.10.2008 23:37:50
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heißt das also alle einnahmen und ausgaben die ich verbuche muss ich mit 0% MwSt. verbuchen? |
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suchold_it |
Geschrieben am 23.10.2008 11:14:04
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Genau so. Du darfst ja auch keine Mehrwertsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen, was meiner Meinung nach ein Nachteil für ein Handelsgewerbe ist. |
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friestech |
Geschrieben am 24.10.2008 16:17:03
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so habe mir jetzt jede menge information gesammelt udn bin um einiges schlauer geworden!
Also als Kleinunternehmer mit verzicht auf die umsatzsteuer muss ich
1. alle einnahmen und ausgaben mit 0% mwst. buchen
2. alle einnahmen müssen im EÜR Formular auf das Feld 111 verweisen egal ob dienstleistung oder warenverkauf.
3. Mit der Absetzung hab ich das jetzt auch fast ganz verstanden 
ich setze diese software über die Poolabscheibung mit 5 jahre ab!
Wenn etwas falsch bitte koregiert mich
eina frage hätte ich da allerdings noch und zwar:
ende 2008 habe ich das EÜR Formular dem Finanzamt eingereicht nun fängt ein neues jahr an heißt also auch eine komplett neue buchführung??? oder muss ich die einnahmen und ausgaben auch auf das nächste jahr mit übernehmen??? kann eigentlich nicht sein oder?
und wenn ich dann 2009 mit der buchführung bei 0 anfange wie ist das wenn ich 2008 eine Poolabschreibung habe die dann noch 4 jahre weiter laufen muss? Wie muss ich da vorgehen? |
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buch-hal-tung |
Geschrieben am 06.01.2009 00:13:22
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eina frage hätte ich da allerdings noch und zwar:
ende 2008 habe ich das EÜR Formular dem Finanzamt eingereicht nun fängt ein neues jahr an heißt also auch eine komplett neue buchführung??? oder muss ich die einnahmen und ausgaben auch auf das nächste jahr mit übernehmen??? kann eigentlich nicht sein oder?
Nee, wenn das Jahr abgeschlossen ist, brauchste die Zahlen m. M. nach im nächsten Jahr nicht mehr, es sei denn...
und wenn ich dann 2009 mit der buchführung bei 0 anfange wie ist das wenn ich 2008 eine Poolabschreibung habe die dann noch 4 jahre weiter laufen muss? Wie muss ich da vorgehen?
Deswegen würde ich Dir die Option "Jahreswechsel" empfehlen, damit die Abschreibungen weiter "abgeschrieben" werden können. |
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uatschitchun |
Geschrieben am 18.02.2009 14:30:21
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Zitat friestech geschrieben:
2. alle einnahmen müssen im EÜR Formular auf das Feld 111 verweisen egal ob dienstleistung oder warenverkauf.
Frage:
Ist das definitiv so?
Was ist mit umsatzsteuerfreien Einnahmen (z.B. Jugendhilfe)? Zählen für die Bemessungsgrenze Kleinunternehmer (17.500 s64 nicht nur die umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen?
P.S. Funktionieren die Tags nicht mehr?
Bearbeitet von uatschitchun am 18.02.2009 14:32:11
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