Die neueste Version 1.21 von EasyCash&Tax liegt nun zum Download bereit.
Hinweis zum Download: Wenn Sie sich wundern, dass Sie noch eine alte
Version herunterladen und das auch ungewöhnlich schnell geht, liegt
es daran, dass Ihr Browser diese noch im Zwischenspeicher hat. In
dem Fall muss der Zwischenspeicher gelöscht werden:
Beim Internet Explorer:
Menü->Extras->Internetoptionen->Allgemein->Temporäre Dateien löschen
Hinweis zur Installation: Das Update wird am Besten in das bisherige
Programmverzeichnis installiert, da so die Programmeinstellungen in
der EasyCT.ini-Datei in der neuen Version verfügbar sind.
Die einzige Neuerung von Version 1.21 gegenüber v1.19 ist die
verbesserte Plugin-Schnittstelle, mit der es möglich ist von ganz
verschiedenen Plattformen aus auf EC&T-Daten zuzugreifen und so die
Bedingungen für die Entwicklung von Anwendungen zu verbessern, die
aus der Mitte der EC&T-Community kommen.
Ich habe da insbesondere an die vielen Web-Designer gedacht, von
denen ich weiß, dass sie EC&T benutzen. Denn schnell einmal ein
HTML-Dokument mit Java-Script für EC&T zu basteln ist jetzt kein
Problem mehr.
Für alle, die schon mal das Bedürfnis verspürten, einen speziellen
Bericht aus ihrer Buchhaltung zu generieren, eine Schnittstelle zu
einem anderen Programm zu entwickeln oder ähnliche Vorhaben rund
um die eigene Buchhaltung zu verwirklichen ist jetzt die Stunde der
Wahrheit gekommen.
Für weitere Informationen empfehle ich folgende Links:
Fragen zur Plugin-Entwicklung beantworte ich vorzugsweise im dafür
vorgesehenen Forum.
Hinweis: Vor dem gleichzeitigen Arbeiten mit mehreren Dokumenten möchte
ich im Zusammenhang mit diesen Plugin-Demos warnen. (In künftigen Versionen
wird es zwecks Mandantenfähigkeit nur noch möglich sein, ein einziges
Dokument zur Zeit offen zu haben.)
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Amin
09.12.2023 11:33:58
hey freunde, bin neu hier und wollte diese Software nutzen um zukünftig meine UST-Voranmeldung, UST-Jahreserklärun g, EÜR und klassische Steuererklärung zu machen. Ist dies hier sorgenfrei möglich?
Thomas R
06.12.2023 14:07:48
Würde nur bei einer Prüfung auffallen. Bei Jahreswechsel würde ich dies nicht tun!
smiths
04.12.2023 15:33:14
Kann ich, wenn ich will, einen Eingang, das erst jetzt bezahlt wurde, im Vormonat buchen oder mag das FA das nicht?
mielket
01.12.2023 02:30:56
Eine passende EC&T-Hauptprogramm- version 2.48 ist nun verfügbar, um die EÜR-Übertragung des Elster-Plugins mit mehreren Betrieben zusammen verwenden zu können.
mielket
30.11.2023 01:45:03
EÜR via Elster-Plugin is fertig \o/
mielket
30.11.2023 01:14:33
@thomas_stahl Das ist so korrekt. USt.- Formulare wollen immer nur die aus der Bemessungsgrundlag e berechnete USt. verarbeiten und schert sich nicht um ein paar Cent Rundungsfehler.
thomas_stahl
24.11.2023 22:27:24
In Zeile 64 (an das FA gezahlte UST) der Anlage EÜR trage ich ein die Beträge aus den Voranmeldungen + Nachzahlungen. Aber in der USt-Erkl. wird nur der berechnete Wert und nicht der aus Z.64 übernomm
Ellena
20.11.2023 18:17:29
Kann ich irgendwo eintragen, dass ich als Kleinunternehmerin keine Voranmelddung tätigen muss?
Ellena
20.11.2023 18:16:24
Kann ich irgendwo im Programm eintragen, daß ich nicht vorsteuerabzugsber echtigt bin, sodass es bei Ausgaben nicht jedes Mal nach den Steuern fragen muss?
mielket
15.11.2023 02:38:01
Brauche noch 1-2 Tage für die EÜR-Übertragung mit Elster. Mehr dazu hier
mielket
11.11.2023 09:51:23
@MWohks Willkommen! Berichte wo Du Schwierigkeiten hast. Dann versuche ich die Software anzupassen, dass diese Schwierigkeiten zukünftig gar nicht erst entstehen. Ansonsten lohnt sich die Doku.
MWohks
11.11.2023 08:49:59
Neu bei ECT und würde mich über jegliche Hilfe freuen
Amir
22.10.2023 12:04:18
Danke
mielket
20.10.2023 13:13:11
... aber nicht in die EÜR ein.
mielket
20.10.2023 13:12:01
@Amir: Du kannst ein Konto "/Gewerbesteuer" anlegen und mit keinem EÜR-Feld verknüpfen. Mit dem vorangestellten "/" wird der Betrag zwar im Bestandskonto aufgerechnet, fließt ...