EasyCash&Tax v1.54 und v1.10 des Elster-Exports verfügbar
Im Einzelnen die Änderungen gegenüber der v1.53:
- Querformatige Fromulare werden jetzt unterstützt (Österreich).
- Horizontales Scrollen ist nun möglich, wenn ein Formular von der der Breite her nicht in das Fenster passt. (Bei kleinen Monitoren war es in der Vergangenheit teilweise nicht möglich Randbemerkungen an den Formularen komplett zu lesen.)
- kleines Backup in beim Jahreswechsel eingebaut.
DEUTSCHE FORMULARE
Beim EÜR-Formular 2011 hat sich praktisch nichts geändert gegenüber 2010. Und auch bei der Umsatzsteuervoranmeldung betreffen die neuen Felder 68 (Steuerpflichtige Umsätze, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach §13b Abs. 5 Satz 1 l.V.m. Abs. 2 Nr. 10 UStG schuldet), 78 und 79 (Lieferung von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen) nur Im- und Exporteure von Handys und Mikrochips. Die neuen Felder sind jetzt auch in der Version 1.10 des Elster-Export Plugins berücksichtigt.
Neu ist das USt-Erklärungsformular. Statt einer eigenen Formulargattung habe ich die Feldnummerierung der USt-Voranmeldung benutzt, um es 'easy' zu halten und euch aufwändige Kontenzurodnungen zu ersparen. Ich hoffe, dass das so tragfähig ist, denn dadurch werden nicht alle Felder der USt-Erklärung unterstützt. Z.B. die Vorsteuerberichtigungsbeträge will das Finanzamt in der USt-Erklärung viel genauer aufgeschlüsselt haben als im Voranmeldungeformular, wodurch manuelles Ausrechnen nötig werden könnte. Aber ich schätze mal, dass es für 95% der Leute unbedeutend ist und der Vorteil, keine weitere Kontenzuweisungs-Arie veranstalten zu müssen klar überwiegt. Ein Highlight ist die Berechnung der Vorauszahlungen aus den Voranmeldungen, die mit dem Elster-Plugin übertragen wurden.
ÖSTERREICHISCHE FORMULARE
Für die Darstellung der österreichischen Voranmeldungen im Querformat waren Anpassungen im Programm nötig. Vielen Dank an Killy für die Bereitstellung der Formulare. Wenn Fragen dazu auftauchen, am Besten hier im EC&T-Forum einen Beitrag schreiben (bzw. nach existierenden Threads zum Thema suchen):
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Amin
09.12.2023 11:33:58
hey freunde, bin neu hier und wollte diese Software nutzen um zukünftig meine UST-Voranmeldung, UST-Jahreserklärun g, EÜR und klassische Steuererklärung zu machen. Ist dies hier sorgenfrei möglich?
Thomas R
06.12.2023 14:07:48
Würde nur bei einer Prüfung auffallen. Bei Jahreswechsel würde ich dies nicht tun!
smiths
04.12.2023 15:33:14
Kann ich, wenn ich will, einen Eingang, das erst jetzt bezahlt wurde, im Vormonat buchen oder mag das FA das nicht?
mielket
01.12.2023 02:30:56
Eine passende EC&T-Hauptprogramm- version 2.48 ist nun verfügbar, um die EÜR-Übertragung des Elster-Plugins mit mehreren Betrieben zusammen verwenden zu können.
mielket
30.11.2023 01:45:03
EÜR via Elster-Plugin is fertig \o/
mielket
30.11.2023 01:14:33
@thomas_stahl Das ist so korrekt. USt.- Formulare wollen immer nur die aus der Bemessungsgrundlag e berechnete USt. verarbeiten und schert sich nicht um ein paar Cent Rundungsfehler.
thomas_stahl
24.11.2023 22:27:24
In Zeile 64 (an das FA gezahlte UST) der Anlage EÜR trage ich ein die Beträge aus den Voranmeldungen + Nachzahlungen. Aber in der USt-Erkl. wird nur der berechnete Wert und nicht der aus Z.64 übernomm
Ellena
20.11.2023 18:17:29
Kann ich irgendwo eintragen, dass ich als Kleinunternehmerin keine Voranmelddung tätigen muss?
Ellena
20.11.2023 18:16:24
Kann ich irgendwo im Programm eintragen, daß ich nicht vorsteuerabzugsber echtigt bin, sodass es bei Ausgaben nicht jedes Mal nach den Steuern fragen muss?
mielket
15.11.2023 02:38:01
Brauche noch 1-2 Tage für die EÜR-Übertragung mit Elster. Mehr dazu hier
mielket
11.11.2023 09:51:23
@MWohks Willkommen! Berichte wo Du Schwierigkeiten hast. Dann versuche ich die Software anzupassen, dass diese Schwierigkeiten zukünftig gar nicht erst entstehen. Ansonsten lohnt sich die Doku.
MWohks
11.11.2023 08:49:59
Neu bei ECT und würde mich über jegliche Hilfe freuen
Amir
22.10.2023 12:04:18
Danke
mielket
20.10.2023 13:13:11
... aber nicht in die EÜR ein.
mielket
20.10.2023 13:12:01
@Amir: Du kannst ein Konto "/Gewerbesteuer" anlegen und mit keinem EÜR-Feld verknüpfen. Mit dem vorangestellten "/" wird der Betrag zwar im Bestandskonto aufgerechnet, fließt ...